Beendigung der Beistandschaft bei laufender Pfändung (III)
Hier (Öffnet in neuem Fenster) hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten, wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Manche Arbeitgeber verlangen jedoch trotz eines unbefristeten Titels und Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von dem gerade Volljährigen Ausbildungs- oder Schulbescheinigungen, wollen den Unterhalt neu berechnen lassen und und kündigen andernfalls an, die Zahlungen einzustellen oder pfändbare Beträge zu hinterlegen. Welche Hinweise kann der Beistand einem fast Volljährigen für diesen Fall mitgeben?
Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.
Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)
Bereits Mitglied? Anmelden (Öffnet in neuem Fenster)