Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger sieht im Kontenabruf, dass der Schuldner als wirtschaftlich Berechtigter für ein Konto von „Payward Ireland Limited” mit einer Adresse in Irland erfasst ist. „Payward Ireland Limited” ist ihrerseits als Inhaber eines Kontos bei der „Banking Circle SA” erfasst. Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger fragt sich, was dahinter steckt und welche Vollstreckungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.
Datum
15.04.2026
0 Kommentare
Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.