Zum Hauptinhalt springen

Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie

Vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine oder mehrere sogenannte Inflationsausgleichsprämien (Öffnet in neuem Fenster) von insgesamt bis zu 3.000 € gewähren. Fraglich ist, wie diese Prämien im Rahmen von Lohn- und Kontopfändungen zu behandeln sind.

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden