Nach einer Lohnpfändung teilt der Drittschuldner mit, dass der Schuldner sein Arbeitseinkommen vor mehreren Jahren – als er noch bei einem anderen Arbeitgeber tätig gewesen sei – an ein Kreditinstitut abgetreten habe. Diese Abtretung sei aus Sicht des Drittschuldners vorrangig zu bedienen. Wie ist die Rechtslage aus Sicht des pfändenden (Unterhalts-)Gläubigers bzw. der pfändenden Vollstreckungsbehörde?
Datum
10.06.2024
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