Die Vollstreckungsbehörde oder ein Unterhaltsgläubiger vollstreckt gegen einen Gastwirt. Dabei ist zunächst an Sachpfändungen zu denken, etwa eine Kassenpfändung. Aber möglicherweise bietet der Gastwirt seine Speisen auch über Lieferdienste wie Uber Eats oder Lieferando an. Kommen dann pfändbare Forderungen in Betracht? Wie könnte darauf ggf. zugegriffen werden?
Datum
16.10.2024
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