Der Schuldner hat sein Grundstück veräußert, im Grundbuch ist bereits der neue Eigentümer eingetragen. Aus dem Grundbuch ist aber auch eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Schuldners für einen aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch ersichtlich.
Welche Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen in dieser Situation für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde?
Datum
04.01.2025
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