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Der Schuldner hatte ursprünglich zwei minderjährige Kinder (K1 und K2), die wegen ihres laufenden Unterhalts und rückständigen Unterhaltsansprüchen sein Arbeitseinkommen mit getrennten Beschlüssen gepfändet haben. Der pfandfreie Betrag wurde durch dasselbe Vollstreckungsgericht in beiden Beschlüssen auf “1.000 € zzgl. 1/2 des Mehrbetrages” festgesetzt. Nun wird eines dieser Kinder (K1) volljährig und macht eine Ausbildung.
Wie stellen sich die Rangverhältnisse dar und was sollte das noch minderjährige Kind (K2) tun?
Datum
18.04.2025
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