Zum Hauptinhalt springen

Unbekannte Erben mit Grundstück II

Hier (Öffnet in neuem Fenster) hatte ich beschrieben, welche Möglichkeiten der Gläubiger bzw.  Vollstreckungsbehörden haben, wenn der Schuldner verstorben ist und das  Nachlassgericht auf Anfrage mitteilt, dass die Erben unbekannt seien und  nicht von Amts wegen ermittelt würden. Dafür gibt es nachfolgend  passende Musterformulierungen.

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden