Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat im Grundbuch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen, die auf dem Grundstück des Schuldners lastet, und einige Zeit später die Zwangsversteigerung beantragt. Nun meldet sich der Schuldner. Er habe einen Käufer gefunden und bittet darum, den Versteigerungsantrag zurückzunehmen und die Löschung der Zwangssicherungshypothek zu bewilligen. Wie sollte der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde vorgehen?
Datum
28.07.2024
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