
Berlin, 30. Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kuba-Interessierte,
seit dem letzten Kuba-Brief von Anfang April hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Die russische Rohöllieferung von Ende März brachte nur kurzzeitig Linderung. Die Öl- und Treibstoffreserven sind nach Angaben der Regierung in Havanna mittlerweile aufgebraucht, und die Ölblockade der Vereinigten Staaten schlägt immer brutaler auf den Alltag durch. Die Stromabschaltungen erreichen gewaltige Ausmaße, selbst in Havanna gibt es in vielen barrios zum Teil nur zwei, drei Stunden Strom am Tag, die Probleme bei der Versorgung mit Kochgas werden immer akuter, ein Drittel der Bevölkerung ist im Schnitt zeitweise von der Wasserversorgung abgeschnitten, da die Dieselpumpen nicht betrieben werden könne. Manche Stadtteile der Hauptstadt sind seit Wochen ohne Wasser.
Die Trump-Administration hat Anfang Mai die Sanktionen gegen die kubanische Militärholding Gaesa sowie hochrangige kubanische Politiker und Militärs massiv verschärft; vor allem aber droht Washington allen Personen und Unternehmen, die mit der kubanischen Regierung Geschäfte machen, mit dem vollständigen Einfrieren ihrer Vermögenswerte in den USA. Daraufhin haben Airlines ihre Flugverbindungen nach Kuba eingestellt, der kanadische Bergbaukonzern Sherritt – immerhin der größte ausländische Einzelinvestor auf Kuba – seinen Rückzug angekündigt, ebenso wie Frachtunternehmen, Hotelketten und andere. Der wichtige Devisenbringer Tourismus ist mehr oder weniger komplett eingebrochen. Im April kamen gerade einmal noch etwas mehr als 30.000 Touristen auf die Insel – zum Vergleich: In den Hochzeiten waren es im Schnitt 350.000. Die Anklage wegen Mordes gegen Revolutionsführer Raúl Castro hat die Fronten weiter verhärtet und bedeutet wohl ein faktisches Ende der Gespräche zwischen Havanna und Washington. Eine wie auch immer geartete Militäraktion vonseiten der USA ist nun wahrscheinlicher geworden.
Ich bin seit wenigen Tagen zu Besuch in Berlin. Es fällt mir schwer, über Kuba zu sprechen. Wie veranschaulicht man einen Alltag, der geprägt ist durch stundenlange Stromabschaltungen, Probleme bei der Wasser- und Gasversorgung, Müllberge an jeder zweiten Straßenecke, leere Apotheken und Bodegas, ohne dass es eine bloße Erzählung oder Anekdote bleibt? Mit der räumlichen Distanz zu meinem Alltag, zu meinen Freunden, Nachbarn, Bekannten merke ich auch, wie sehr mich die aktuelle Situation auf der Insel und die ungewisse Aussicht bedrückt.
Sie werden es ahnen, allzu viele positive Nachrichten hält auch dieser Kuba-Brief nicht bereit. Trotz allem wünsche eine informative Lektüre! Schreiben Sie mir gern; ich freue mich über Rückmeldungen, Anregungen und Kritik.
PS. Wer in Berlin ist und Zeit findet: Am 9. Juni werde ich einen Vortrag zu Kuba meines Freundes Andrés Schmidt in der Hellen Panke besuchen, der mit Frantz Fanon auf die aktuelle Situation auf der Insel blickt. In der an den Vortrag anschließenden Diskussionsrunde und rund um die Veranstaltung wird es sicherlich Möglichkeiten zum Austausch geben. Alles Wichtige dazu finden Sie unter den Terminhinweisen am Ende dieses Kuba-Briefes.
PS2. Leiten Sie gern den Link zur Registrierung (Opens in a new window) für den Kuba-Brief an Interessierte weiter oder melden Sie sich über den folgenden Button an:

1. Die USA erhöhen den Druck auf Kuba. Am 20. Mai haben die Vereinigten Staaten Anklage wegen Mordes gegen den früheren kubanischen Präsidenten Raúl Castro erhoben. Die Anschuldigung stellt eine außerordentliche Eskalation der Kampagne der Regierung Donald Trump gegen Kuba dar.
Das US-Justizministerium wirft dem 94-jährigen Castro vor, im Jahr 1996 in seiner Eigenschaft als Verteidigungsminister den Abschuss zweier Kleinflugzeuge der in Miami ansässigen kubanischen Exilgruppe Brothers to the Rescue angeordnet zu haben. Dabei kamen vier Menschen ums Leben. Die Gruppe hatte zuvor mehrfach den kubanischen Luftraum verletzt. Zusammen mit fünf Kampfpiloten der kubanischen Armee wurde Castro, der keinen offiziellen Posten mehr bekleidet, nun wegen vierfachen Mordes und Verschwörung zur Tötung von US-Bürgern angeklagt (Opens in a new window).
Die Anklageerhebung ist eine deutliche Verschärfung der Bemühungen der Trump-Regierung, einen regime change in Kuba herbeizuführen. Das Vorgehen ähnelt dem gegen Venezuelas Präsidenten Nicolás Maduro. Mit der Anklage gegen ihn rechtfertigte Washington den Einsatz des US-Militärs Anfang Januar in Caracas und Maduros Entführung.
In einer ersten Reaktion (Opens in a new window) sprach Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel von einer „politischen Maßnahme ohne jegliche Rechtsgrundlage, die lediglich dazu dient, die konstruierte Argumentation zu untermauern, um die Torheit einer militärischen Aggression gegen Kuba zu rechtfertigen“. Die kubanische Regierung verurteilte später in einer Stellungnahme (Opens in a new window) „auf das Schärfste die schändliche Anklage des US-Justizministeriums“. Es handele sich „um einen verabscheuungswürdigen und schändlichen Akt politischer Provokation“.
Die US-Regierung hat in den vergangenen Wochen und Monaten den Druck auf Havanna immer weiter verstärkt. Ende Januar verhängte das Weiße Haus eine faktische Ölblockade, die die Treibstofflieferungen nach Kuba unterbrach. Dies führte zu immer längeren Stromausfällen und verschärfte die schwere Wirtschafts- und Versorgungskrise. Seitdem hat US-Präsident Trump wiederholt „von einer Übernahme“ der Insel gesprochen und droht unverblümt mit dem Einsatz des US-Militärs. Anfang Mai verfügte Washington weitere Sanktionen gegen auf Kuba tätige ausländische Unternehmen und Mitglieder der kubanischen Regierung. Mit der Anklage gegen Raúl Castro zündete die US-Administration nun die nächste Eskalationsstufe.
Zum Weiterlesen:
USA erheben Anklage gegen Kubas Ex-Präsidenten Raúl Castro (EPD) (Opens in a new window)
21.05.2026 Die USA bezichtigen Kubas ehemaligen Präsidenten Raúl Castro des Mordes. Die Regierung des Inselstaates kritisiert den Schritt als „schändlichen Akt politischer Provokation“.

2. Kubas Gesundheitswesen in der Krise. Jeden Tag hofft Caridad Despaigne in Havanna auf den erlösenden Anruf aus Santiago de Cuba. Dort wartet ihr Großvater mit einem Leistenbruch auf einen Termin für eine Operation. Sobald der feststeht, wird sie sich auf den Weg machen – einmal quer über die Insel –, um ihren Großvater während des Krankenhausaufenthalts zu betreuen. „Es ist nicht dringend, aber der Leistenbruch wird jeden Tag größer und schmerzt“, sagt die junge Frau, die eigentlich anders heißt, ihren richtigen Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte.
Alles Nötige für die Operation musste sie selbst besorgen. „In den Krankenhäusern gibt es nichts“, sagt die gelernte Krankenschwester …
Zum Weiterlesen:
Leere Apotheken, kaum Strom – Kubas Gesundheitswesen in der Krise (EPD) (Opens in a new window)
22.05.2026 Kubas Gesundheitssystem leidet unter den Folgen der US-Sanktionen. Wer das Geld hat, versorgt sich über private Kanäle mit Medikamenten.

3. Der militärische Druck Washingtons auf Kuba nimmt zu. Bevor US-Außenminister Marco Rubio in der vergangenen Woche nach Rom zum Besuch bei Papst Leo XIV. aufbrach, traf er den neuen Chef des Süd-Kommandos der US-Streitkräfte, General Francis L. Donovan, und sprach mit ihm über „die Bemühungen der USA zur Bekämpfung von Bedrohungen, die Sicherheit, Stabilität und Demokratie in unserer Hemisphäre untergraben“. Ein vom Pentagon veröffentlichtes Foto zeigt die beiden beim Handschlag vor einer Landkarte Kubas.
In Havanna wurde das Bild als das verstanden, was es war: als Drohung. Zumal US-Präsident Donald Trump wenige Tage zuvor zum wiederholten Male von einer Übernahme der Insel fabuliert hatte. Bei einer Veranstaltung in West Palm Beach, Florida, sagte Trump: „Wir werden Kuba fast unverzüglich übernehmen.“ Sobald er mit dem Iran fertig sei, könnte er „den Flugzeugträger USS Abraham Lincoln, den größten der Welt, bis auf etwa 100 Meter an die kubanische Küste heranfahren lassen, und sie [die Kubaner] werden sagen: Danke, danke, wir kapitulieren.“
Zum Weiterlesen:
USA: „Wir werden Kuba übernehmen“ (nd) (Opens in a new window)
12.05.2026 Die Anzeichen für einen militärischen Angriff der USA auf den Karibikstaat mehren sich.

4. Kubas Energiekrise. Am Morgen des 4. April ist der russische Tanker „Anatoly Kolodkin“ aus der Bucht der kubanischen Stadt Matanzas wieder ausgelaufen. Innerhalb von 96 Stunden waren dort 100.000 Tonnen Rohöl entladen worden. Anschließend ging das Öl zur Weiterverarbeitung an verschiedene Raffinerien im Land.
Der russische Öltanker war mehrere Tage lang eines der Hauptgesprächsthemen in Kuba. Er war von einem russischen Kreuzer durch den Ärmelkanal geleitet worden und dann mehrere Tage auf dem Atlantik unterwegs. Als Ziel hatte er „Atlantis, USA“ angegeben – das wirkte wie eine Verhöhnung der US-Regierung. Kaum jemand hätte erwartet, dass der Tanker Kuba erreichen würde. Doch das mit 730.000 Barrel Rohöl beladene Ölschiff der staatlichen russischen Reederei Sovcomflot legte am letzten Märztag tatsächlich in Matanzas an. Es war die erste Rohöllieferung seit knapp drei Monaten, seit die USA eine Ölblockade gegen Kuba verhängt hatten. Zitat Donald Trump: „Es werden kein Öl und kein Geld mehr nach Kuba fließen – null.“
Zum Weiterlesen:
Im Halbdunkel (ak) (Opens in a new window)
21.04.2026 Auf Kuba zeigt sich, was passiert, wenn das Öl ausgeht.
Was Sie auch interessieren könnte:
Kubas Regierung kündigt eine Erhöhung des Abnahmepreises für Strom aus erneuerbaren Energien von privaten Erzeugern an. Der neue Tarif, der am 1. Juni in Kraft tritt, beträgt 90 Kubanische Pesos (CUP) pro Kilowattstunde. Zuvor lag der Preis zwischen drei und sechs CUP. Die Regierung erhofft sich davon einen „erheblichen Anreiz“, um Unternehmen und die Bevölkerung zu ermutigen, etwa Solarpaneele zu installieren und ihren überschüssigen Strom an das staatliche Stromnetz (SEN) zu verkaufen. Die Neuregelung ersetzt einen früheren Beschluss aus dem Jahr 2023 und wurde am 21. Mai im Amtsblatt 45/2026 (PDF (Opens in a new window)) veröffentlicht. Die Tariferhöhung ist Teil der Strategie der kubanischen Regierung, den Energiemix des Landes umzubauen und der Brennstoffknappheit und dem Rückgang der Stromerzeugung im Land zu begegnen.
Laut der stellvertretenden Finanzministerin Yenisley Ortiz Mantecón kamen die Behörden zu dem Schluss, dass die bisherigen Tarife die tatsächlichen Kosten der Energieerzeugung nicht angemessen widerspiegelten. Die neue Verordnung legt daher einen einheitlichen Tarif von 90 CUP pro Kilowattstunde fest, die an das nationale Stromnetz (SEN) geliefert wird, unabhängig davon, ob der Lieferant eine Einzelperson oder ein staatliches oder privates Unternehmen ist.
Wie die Vizeministerin auf einer Pressekonferenz erklärte, beinhaltet die neue Politik auch Steuervorteile. Ortiz Mantecón verwies mehrere Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien aus dem Vorjahr, zu denen nun die vollständige Abschaffung der Umsatzsteuer für alle Energieerzeuger hinzukommt. Die Befreiung gilt für alle Einkünfte aus dem Stromverkauf, unabhängig vom Steuerstatus des Steuerpflichtigen. Ortiz Mantecón stellte außerdem klar, dass keine neuen bürokratischen Verfahren mit der Steuerbehörde ONAT erforderlich sind. Sie erklärte, dass Steuerpflichtige die Einkünfte aus dem Energieverkauf einfach digital bei ihrer monatlichen Steuerzahlung angeben müssen. „Es sind keine neuen Verfahren, kein Anstehen in einer ONAT-Niederlassung und keine Einreichung von Unterlagen erforderlich“, so die Beamtin. Steuerzahler müssten jedoch Verträge, Quittungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Energieverkäufen aufbewahren, um die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen im Falle von Steuerprüfungen zu gewährleisten.
Die Regierung zeigt sich zuversichtlich, dass die Tariferhöhung und die Steuerbefreiungen die Installation von Solaranlagen und anderen Erzeugungssystemen durch die Öffentlichkeit, den privaten Sektor und staatliche Einrichtungen fördern werden, um Energie in das nationale Stromnetz (SEN) einzuspeisen.
Kubas reformiertes Einwanderungs-, Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht tritt fast zwei Jahre nach seiner Verabschiedung in Kraft. Knapp zwei Jahre nach ihrer Annahme durch die kubanische Nationalversammlung im Juli 2024 sind Kubas neue Gesetze zum Einwanderungs-, Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht (PDF (Opens in a new window)) am 5. Mai endlich im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Vorschriften ordnen die Einwanderungskategorien für kubanische Staatsbürger und Ausländer neu. Sie treten 180 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Ausländer, die bereit sind, in staatliche oder private kubanische Unternehmen zu investieren, erhalten demnach künftig die Möglichkeit auf einen ständigen Wohnsitz in Kuba; im Ausland lebenden kubanischen Investoren wird ein besonderer Einwanderungsstatus zugestanden.
Für auf Kuba lebende Ausländer werden neben den existierenden Kategorien residencia temporal (Vorübergehender Wohnsitz), residencia permanente (Ständiger Wohnsitz) und residencia immobiliaria (Immobilien-Wohnsitz) zwei neue Kategorien geschaffen: residencia provisional (Vorläufiger Wohnsitz) als Vorstufe zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung, sowie die residencia humanitaria (Aufenthalt aus humanitären Gründen), beispielsweise für Geflüchtete.
Zugleich werden die Gründe für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Kuba ausgeweitet. Dazu zählen familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer im Land, berufliche Qualifikation und Investitionsfähigkeit. So können beispielsweise „Ausländer, die nachweisen können, dass sie über ein Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, Unternehmen zu gründen oder in Projekte oder Entwicklungsschwerpunkte des Landes zu investieren, oder die Verbindungen zu staatlichen oder nichtstaatlichen Wirtschaftssektoren haben“, künftig eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Für dauerhaft im Ausland lebende Kubaner wird neben den bestehenden Kategorien residente en el exterior (Wohnsitz im Ausland) und emigrado (Auswanderer) ein neuer Migrationsstatus für inversores y de negocios (Investoren und Unternehmer) etabliert „Kubanische Staatsbürger, die den Aufenthaltsstatus im Ausland ansässig oder ausgewandert besitzen und in einem der Wirtschaftszweige des Landes tätig sind, können gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz und anderen geltenden Rechtsvorschriften den Aufenthaltsstatus Investor oder Unternehmer beantragen“, heißt es in dem Gesetzestext.
Die Regierung in Havanna hat gerade erst Kubas Wirtschaft für die Diasporagemeinde geöffnet. Im Ausland lebende Kubaner dürfen künftig private Unternehmen auf der Insel besitzen, Konten bei kubanischen Banken eröffnen und sich an Infrastrukturprojekten und strategischen Wirtschaftssektoren beteiligen (siehe Kuba-Brief Nr. 62 (Opens in a new window)).
Des Weiteren wird die Kategorie residencia efectiva („effektive Residenz“) eingeführt. Diesen „effektiven Aufenthaltsstatus“ erlangen kubanische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Kuba, die „sich insgesamt mehr als 180 Tage im Jahr im Land aufhalten oder die, auch ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, durch familiäre, berufliche, wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Bindungen eine Verwurzelung nachweisen“, schreibt das staatliche Portal Nación y Emigración in seinen sozialen Netzwerken (Opens in a new window). Residenten, die die Kriterien einer residencia efectiva nicht erfüllen, werden als residentes transitorios (Übergangswohnsitz) eingestuft.
Die bisherige Regelung, wonach sich Kubaner höchstens 24 Monate am Stück im Ausland aufhalten können, ohne ihre Rechte als Residenten zu verlieren, wird gestrichen. Auch verlieren Kubaner mit Wohnsitz im Ausland gemäß den neuen Vorschriften und im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung nicht mehr „ihr Recht auf ihr Vermögen“ auf der Insel. Das betrifft insbesondere Immobilienbesitz bzw. den Besitz von Kraftfahrzeugen.
Zudem wird bestätigt, dass der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht den Verlust der kubanischen Staatsbürgerschaft zur Folge hat, wenngleich im Ausland lebende kubanische Staatsangehörige verpflichtet sind, ihre kubanische Staatsbürgerschaft für die Einreise, den Aufenthalt, die Durchreise und die Ausreise aus dem Staatsgebiet zu nutzen. Ferner können künftig nicht nur Kinder von im Ausland lebenden Kubanern die kubanische Staatsbürgerschaft erlangen, sondern auch Enkel. Und für Ausländer wird es leichter möglich, die kubanische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
US Supreme Court stärkt Klagen auf Schadensersatz für verstaatlichtes Eigentum. Der Oberste Gerichtshof der USA hat Ende Mai in einem wegweisenden Urteil zum Helms-Burton-Gesetz die Klägerseite gestärkt. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall und könnte weiteren Schadensersatzklagen durch kubanischstämmige US-Amerikaner, deren Vermögenswerte nach der Revolution verstaatlicht wurden, die Tür öffnen.
Die Richter hoben in einem Urteil mit 8:1 Stimmen die Entscheidung eines Berufungsgerichts auf, das Strafzahlungen in Höhe von 440 Millionen US-Dollar gegen die Kreuzfahrtgesellschaften Carnival, Norwegian Cruise Line Holdings, Royal Caribbean Cruises und MSC Cruises wegen der Nutzung eines kubanischen Hafens für ungültig erklärt hatte. Die Unternehmen wurden von der US-amerikanischen Havana Docks Corporation verklagt, die die Hafenanlagen vor der kubanischen Revolution errichtet hatte.
„Wir kommen zu dem Schluss, dass die Kreuzfahrtgesellschaften beschlagnahmtes Eigentum genutzt haben, an dem Havana Docks die Ansprüche besitzt“, so die Richter. „Da das Berufungsgericht zu einem anderen Schluss kam, hat es die übrigen Argumente der Kreuzfahrtgesellschaften gegen eine Haftung nicht geprüft. Diese Argumente liegen uns nicht vor, und wir behandeln sie daher nicht. Dementsprechend heben wir das Urteil des Berufungsgerichts auf und verweisen die Sache zur weiteren Verhandlung im Einklang mit dieser Entscheidung zurück.“
Die Trump-Regierung hatte Havana Docks unterstützt. Sie erklärte den Richtern, dass Klagen auf Entschädigung ein wichtiges außenpolitisches Instrument seien, um Investitionen auf Kuba zu verhindern. Richter Clarence Thomas schrieb im Namen der Mehrheit, dass diejenigen, die Eigentum nutzen, das „durch eine frühere Beschlagnahmung belastet“ sei, gegenüber „jedem US-Bürger, der einen Anspruch auf dieses Eigentum hat“, haftbar seien. Havana Docks müsse lediglich nachweisen, dass die Kreuzfahrtunternehmen beschlagnahmtes Eigentum genutzt hätten, an dem das Unternehmen einen Anspruch besaß.
Richterin Elena Kagan legte ein Sondervotum ein und erklärte, die Hafenanlangen hätten längst der kubanischen Regierung gehört und das Interesse des Unternehmens an dem Eigentum sei erloschen, bevor die Kreuzfahrtlinien es überhaupt genutzt hätten. In ihrer abweichenden Meinung erklärte Kagan, dass die Kreuzfahrtgesellschaften nicht haftbar seien, da das Nutzungsrecht von Havana Docks an dem Grundstück 2004 erloschen war. Das Unternehmen sei vergleichbar mit einem Mieter, dessen Mietvertrag ausgelaufen sei, schrieb sie. „Hätten die Kreuzfahrtgesellschaften die Docks vor 2004 genutzt, hätte Havana Docks gute Argumente gehabt“, schrieb sie und fügte hinzu: „Die Kreuzfahrtgesellschaften nutzten die Docks jedoch erst 2016 – Jahre nach dem planmäßigen Auslaufen der Konzession von Havana Docks.“
Richterin Sonia Sotomayor, der sich Richter Brett M. Kavanaugh anschloss, bezeichnete das Urteil des Berufungsgerichts in einer separaten Stellungnahme als eng gefasst und erklärte, die unteren Gerichte würden sich nun mit weiteren, noch offenen Fragen in dem Fall befassen. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen unbegrenzten Auslegung des Helms-Burton-Gesetzes, die es Unternehmen ermöglichen könnte, immer wieder Millionen von US-Dollar einzutreiben.
Carnival erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters (Opens in a new window), das Urteil des Supreme Court lasse einige der wichtigsten Rechtsargumente des Unternehmens ungeklärt. „Wir sind von unserer Position fest überzeugt und freuen uns darauf, dass unser Fall vollständig verhandelt wird“, so Carnival.
Die Klage gilt als Musterfall für ähnliche Klagen kubanischstämmiger US-Amerikaner, die eine Entschädigung für die Verstaatlichung von Vermögenswerten nach dem Triumph der Revolution fordern. Bislang waren die meisten dieser Fälle aus Zuständigkeits- oder Verfahrensgründen abgewiesen worden. Das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, könnte zu einer neuerlichen Klagewelle nach Helms-Burton führen. Vor allem dürften nach dem Urteil ausländische Unternehmen mit Verbindungen zu Kuba nun die zusätzlichen rechtlichen Risiken bei Geschäftsbeziehungen mit dem Land sorgfältig abwägen.
Der Rechtsstreit zwischen Havana Docks und den Kreuzfahrtlinien dauert bereits einige Jahre an. Ende Mai 2022 verurteilte ein US-Bezirksgericht in Miami die vier Kreuzfahrtunternehmen Carnival, Norwegian, Royal Caribbean und MSC Cruises zu 440 Millionen US-Dollar Schadenersatz für die Nutzung eines Hafens, den die kubanische Regierung 1960 beschlagnahmt hatte. Das Urteil war das erste seiner Art auf der Grundlage einer als Titel III bekannten Bestimmung des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes, die es früheren Besitzern von Eigentum auf Kuba ermöglicht, Ansprüche auf nach der Revolution verstaatlichte Eigentum zu erheben und diejenigen zu verklagen, die mutmaßlich von der kommerziellen Nutzung des Eigentums profitieren. Der 11th Circuit Court of Appeals in Atlanta im US-Bundesstaat Georgia verwarf Ende Oktober 2024 das Urteil des Bezirksgerichts.
Ermöglicht wurde die Klage von Havana Docks durch den Libertad Act, auch Helms-Burton-Gesetz genannt, eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba. Die Klauseln III und IV waren von allen US-Präsidenten in Sechs-Monats-Schritten suspendiert worden. Donald Trump aktivierte sie Anfang 2019 als erster Präsident und ebnete somit den Weg für Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution verstaatlichten Besitz nutzen.
US-Kreuzfahrtschiffe fuhren 2016 zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder nach Kuba, nachdem der damalige US-Präsident Barack Obama eine Entspannungspolitik gegenüber Kuba begonnen hatte, die einige Bestimmungen der seit mehr als sechzig Jahren bestehenden US-Blockade lockerte. Die Trump-Administration ordnete jedoch 2019 einen Stopp für alle derartigen Kreuzfahrten an, um Kuba wegen seiner Unterstützung für den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro unter Druck zu setzen.
Das Urteil des Supreme Courts könnte den Weg für weitere ähnliche Klagen ebnen, doch seine Auswirkungen über die Ansprüche gegen die vier Kreuzfahrtgesellschaften hinaus sind zunächst unklar. In einem zweiten, ähnlichen Fall, in dem es um die Ansprüche von Exxon Mobil auf seine beschlagnahmten Öl- und Gasvorkommen auf der Insel geht, steht eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Vereinigten Staaten noch aus.
Mehrere Unternehmen erzielen außergerichtliche Einigungen und legen Klagen nach dem Helm-Burton-Gesetz bei. American Airlines und die spanische Hotelkette Iberostar haben eine Einigung erzielt, um die Klagen von kubanischstämmigen US-Amerikanern beizulegen, deren Besitz nach der kubanischen Revolution verstaatlicht wurde. American Airlines war die erste Fluggesellschaft, die 2019 wegen des „Handels“ mit enteigneten Immobilien verklagt wurde, als Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit die zuvor ausgesetzte Klausel III des Helms-Burton-Gesetzes von 1996 in Kraft setzte (siehe Meldung Havana Docks v. Kreuzfahrtgesellschaften). Das Unternehmen wurde von José Ramón López Regueiro, Sohn von José López Vilaboy, einem Geschäftsmann aus dem Umfeld des kubanischen Diktators Fulgencio Batista, verklagt. López Vilaboy gehörte der heutige internationale Flughafen José Martí in Havanna. Der spanische Hotelkonzern Iberostar, der mehrere Hotels auf Kuba betreibt, wurde von der Erbin von Dolores Martí Mercade und Fernando Canto Bory, den Eigentümern des Hotels El Imperial in Santiago de Cuba (später Iberostar Heritage Imperial), verklagt.
Iberostar erzielte im vergangenen Jahr eine außergerichtliche Einigung (Opens in a new window), American Airlines Anfang dieses Jahres (Opens in a new window). Diese Einigungen waren nicht öffentlich bekannt und wurden Anfang Mai von der in den USA ansässigen Lobbyorganisation US-Cuba Trade and Economic Council vermeldet.
Schifffahrtsunternehmen erzielen Einigungen nach Rechtsstreitigkeiten über die Nutzung des Hafens von Mariel in Kuba. Zwei große Schifffahrtsunternehmen aus dem US-Bundesstaat Florida, Crowley und Seaboard Marine, haben außergerichtliche Einigungen erzielt, um die Klagen einer Familie aus Miami bezüglich der Nutzung des Hafens von Mariel in Kuba beizulegen. Das berichtete US-Cuba Trade and Economic Council (Opens in a new window). Der Hafen wurde auf von der kubanischen Regierung beschlagnahmtem Land errichtet.
Die Vergleiche beendeten jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach Titel III des Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act von 1996 – allgemein bekannt als Helms-Burton-Gesetz. Dieses Gesetz räumt US-Bürgern das Recht ein, jeden zu verklagen, der mit Eigentum „handelt“, das die kubanische Regierung nach der Revolution beschlagnahmt hat.
Seaboard Marine, eine in Miami ansässige Tochtergesellschaft der Seaboard Corp., erzielte im Januar 2026 eine Einigung. Die Klage gegen das in Jacksonville ansässige Unternehmen Crowley Maritime wurde Ende April nach einer ersten Einigung im Februar abgewiesen. Laut Gerichtsakten sind die Bedingungen dieser Vereinbarungen vertraulich.
Beide Klagen angestrengt hatte Odette Blanco de Fernández, einzige Überlebende der Geschwister Blanco Rosell, die Marítima Mariel besaßen – ein Unternehmen mit Hafenanlagen in der Bucht von Mariel an der Nordküste Kubas – und Azucarera Mariel, ein Unternehmen, dem Tausende Hektar Land rund um die Bucht gehörten.
Crowley und Seaboard haben jahrelang Produkte nach Kuba transportiert, darunter Hühnerfleisch und andere gesetzlich zulässige Güter wie Lebensmittel und Medikamente oder solche, die unter Ausnahmen der US-Blockadebestimmungen fallen. Die Tatsache, dass bestimmte Handelsaktivitäten mit Kuba nach US-Recht zulässig sind, hatte jedoch keinen Einfluss auf die Urteile der Richter in diesen Fällen.
Washington weitet die extraterritorialen Sanktionen gegen Kuba aus und nimmt ausländische Firmen ins Visier. Die US-Regierung erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Kuba. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am 1. Mai eine Exekutivorder (Opens in a new window), die das Sanktionsregime gegen die kubanische Regierung und auf der Insel tätige ausländische Unternehmen erweitert.
Die von der Trump-Regierung verschärften Sanktionen gegen Kuba zielen auf die Säulen der kubanischen Wirtschaft ab, insbesondere auf die Bereiche Energie, Verteidigung, Bergbau und Finanzdienstleistungen. So führt die Präsidialverordnung neue Beschränkungen gemäß dem International Emergency Economic Powers Act und anderer Gesetze ein und ermöglicht zusätzliche Zwangsmaßnahmen. Demnach werden die Vermögenswerte aller Personen und Unternehmen, die in den genannten Sektoren tätig sind oder mit der kubanischen Regierung Geschäfte machen, in den USA vollständig eingefroren.
Die US-Regierung rechtfertigte die Entscheidung mit Gründen der nationalen Sicherheit und der Außenpolitik, da die kubanische Regierung eine „ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung“ für die Vereinigten Staaten darstelle. Das kubanische Außenministerium (Opens in a new window) wies die Exekutivverordnung, „mit der die wirtschaftliche, finanzielle und kommerzielle Blockade gegen Kuba auf ein extremes und beispielloses Niveau verschärft wird, auf das Schärfste zurück“.
Einem Informationsblatt des Weißen Haus (Opens in a new window) zufolge betrifft die Anordnung nicht nur kubanische Regierungsbeamte, sondern auch auf deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Organisationen, einschließlich Finanzinstitute, die Transaktionen mit sanktionierten Personen ermöglichen oder daran beteiligt sind. Dies könnte u. U. auch auf Kuba tätige deutsche Unternehmen betreffen. In der Vergangenheit waren bspw. Lieferungen deutscher Unternehmen nach Kuba immer mal wieder von den US-Blockadebestimmungen betroffen. Auf EU-Ebene gibt es zwar die EU-Blocking-Verordnung oder Blocking Statute (Verordnung (EG) Nr. 2271/96) (Opens in a new window) (PDF (Opens in a new window)), ein europäisches Rechtsinstrument zum Schutz von EU-Unternehmen und -Bürgern vor der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen durch Drittstaaten; in der Praxis findet die Verordnung jedoch selten Anwendung.
Hin und Her um Sherritt mit spektakulärer Wende? Als erstes Unternehmen direkt betroffen von den neuen US-Sanktionen ist der kanadische Bergbaukonzern Sherritt International. Am 7. Mai sanktionierte das US State Department (Opens in a new window) auf Grundlage der oben erwähnten Exekutivanordnung vom 1. Mai (Opens in a new window) als erste Unternehmen die kubanische Militärholding Gaesa, die Schätzungen der US-Regierung zufolge fast 40 Prozent der Wirtschaft der Insel kontrolliert, und den kanadischen Bergbaukonzern Sherritt International, Partner der kubanischen Regierung im Joint Venture Moa Nickel, das in der Provinz Holguín Nickel und Kobalt abbaut. Zugleich drohte das US State Department mit weiteren Sanktionen „in den kommenden Tagen und Wochen“.
Sherritt gab daraufhin am 15. Mai in einer Erklärung (Opens in a new window) das sofortige Ende seiner jahrzehntelangen Beteiligung an Moa Nickel und die Rückführung seiner Mitarbeiter bekannt. Sherritt ist der größte ausländische Einzelinvestor auf Kuba und für fast drei Viertel der kubanischen Nickelproduktion verantwortlich. Der Rückzug betrifft einen der wichtigsten Exportzweige Kubas, zu einer Zeit, in der auch andere Devisenquellen des Landes, wie der Tourismus und der Export medizinischer Dienstleistungen, unter starkem Druck der USA stehen.
Nur wenige Tage später folgte die Rolle rückwärts. Sherritt International setzt seine Pläne zur Auflösung seiner kubanischen Beteiligungen – darunter das Joint Venture Moa Nickel – aus. Damit revidiert das Unternehmen die zuvor getroffene Rückzugsentscheidung, nachdem US-Präsident Trump Sanktionen gegen das Unternehmen verhängt hatte.
„Nach weiteren Beratungen mit Beratern, Stakeholdern und zuständigen Regierungsbehörden sowie angesichts neuer, dem Unternehmen vorliegender Informationen setzt Sherritt die in der Pressemitteilung vom 15. Mai beschriebenen Auflösungs- und Verzichtserklärungsschritte bezüglich seiner Beteiligungen in Kuba, einschließlich der Auflösung des Joint Ventures mit der General Nickel Company S.A. aus Kuba, nicht fort“, heißt es in einer Erklärung vom 19. Mai (Opens in a new window). Sherritt hält demnach an seiner Aussetzung der direkten Beteiligung an den Joint-Venture-Aktivitäten in Kuba fest. Man werde weiterhin mit Stakeholdern und Beratern zusammenarbeiten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der US-Präsidialverordnung so bald wie möglich zu ergreifen, „unter anderem durch den fortgesetzten konstruktiven Dialog mit den zuständigen Regierungsbehörden“, so das Unternehmen weiter. „Sherritt wurde zudem vorläufig eine potenzielle werterhaltende Möglichkeit vorgestellt, die das Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit seinen Beratern prüft. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass solche Schritte oder Transaktionen zeitnah abgeschlossen werden.“
Das Unternehmen warnte, dass es ohne eine Lösung der Situation mit akuten operativen, finanziellen und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sein werde, darunter auch mit der Beeinträchtigung der Einhaltung von Kreditvereinbarungen.
Was aber hat zu Sherritts Umdenken geführt? Wie die in New York ansässige Lobbyorganisation US-Cuba Trade and Economic Council berichtet (Opens in a new window), verhandelt Sherritt über den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an das US-amerikanische Unternehmen Gillon Capital Group, das einem ehemaligen Trump-Berater gehört. Sollten die Verhandlungen abgeschlossen werden, könnte das US-Unternehmen mit 55 Prozent der Anteile Mehrheitsaktionär von Sherritt werden. Gillon Capital ist eine Investmentgruppe im Besitz der Familie von Ray Washburne, einem US-amerikanischen Manager, der während Trumps erster Amtszeit (2017–2021) Präsident der Overseas Private Investment Corporation (OPIC), einer staatlichen US-Entwicklungsfinanzierungsinstitution, war. Sherritt habe einen konstruktiven Dialog mit dem US State Department geführt, und weder das US-Außenministerium noch das US-Finanzministerium lehnten die Verhandlungen von Gillon Capital mit Sherritt ab, hieß es. Neben der Beteiligung an Moa Nickel besitzt Sherritt Anteile an Energas S.A., einem kubanischen Joint Venture zur Verarbeitung von Gas und zur Stromerzeugung. Das Unternehmen ist außerdem an Ölbohrungen auf der Insel beteiligt. Sherritt bestätigte, dass das US-Außen- und Finanzministerium keine Einwände gegen Gillons Gespräche mit dem Unternehmen hätten, eine Vereinbarung jedoch deren Zustimmung bedürfe. Sollte es zu einem Abschluss kommen, wäre dies in der Tat eine mehr als ungewöhnliche Volte.
Kuba modernisiert seine Nickelindustrie mit chinesischer Technologie. Noch vor den US-Sanktionen gegen Moa Nickel und Sherritts Rückzugsentscheidung berichteten kubanische Medien (Opens in a new window) Anfang April, dass das staatliche Nickelunternehmen Comandante Ernesto Che Guevara in Moa in der Provinz Holguín die Modernisierung seiner Produktionsinfrastruktur vorantreibt. Die Mitarbeiter des Unternehmens arbeiteten demnach mit Hochdruck an der Montage des neuen Absetzbeckens aus China, hieß es. Die Anlage, die zur Laugungs- und Waschanlage (genauer gesagt Anlage 109 der Serie B) gehört, soll den technologischen Ablauf in einer der strategisch wichtigsten Branchen des Landes modernisieren. Diese Investition sei unerlässlich für die Umsetzung technischer Verbesserungen in der Nickelaufbereitung, erklärte Alexander Garcés, der Geschäftsführer des Unternehmens, gegenüber der Presse. Sie führe zu höherer betrieblicher Effizienz und einem rationelleren Ressourceneinsatz. Die einwandfreie Funktion der Absetzbecken ist demnach entscheidend für das Carbonat-Ammoniak-Laugungsverfahren, das die Anlage Che Guevara kennzeichnet. Frühere Studien haben gezeigt, dass die Effizienz in dieser Phase die Metallausbeute direkt beeinflusst und Verluste wertvoller Materialien während des Prozesses reduziert. Angesichts der Probleme bei der Brennstoffversorgung und des Verfalls der Infrastruktur seien solche Investitionen für Kubas Nickelindustrie umso notwendiger, um das Produktionsniveau aufrechtzuerhalten. Kuba verfügt über bedeutende Nickelreserven, und seine Produktion ist eines seiner wichtigsten Exportgüter. Die Zusammenarbeit mit China in diesem Bereich ist nicht neu. Bereits 2011 wurden Modernisierungs- und Vermarktungsvereinbarungen mit chinesischen Unternehmen unterzeichnet, um den Absatz der Produktion und die Modernisierung der Anlagen zu sichern.
Konzession für Gold- und Kupferbergbau in Ciego de Ávila korrigiert. Zwei Jahre nach der Vergabe einer zwanzigjährigen Konzession an ein Joint Venture für Gold- und Kupferbergbau in der Provinz Ciego de Ávila hat die kubanische Regierung Mitte Mai Fehler in der ersten offiziellen Veröffentlichung des Abkommens korrigiert.
Der ursprüngliche Regierungsbeschluss wurde am 3. Juni 2024 gefasst und neun Tage später im Amtsblatt veröffentlicht. Allerdings enthielt Abschnitt 2, der die Abbau- und Verarbeitungsgebiete in der Gemeinde Baraguá der Provinz Ciego de Ávila definiert, einen Fehler. Um diesen Fehler zu beheben, forderte der Ministerrat die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Amtsblatts mit dem korrigierten Abkommen an. Warum sich die neuerliche Veröffentlichung um beinahe zwei Jahre verzögerte, ist unklar.
Die Veröffentlichung des endgültigen Textes in der außerordentlichen Ausgabe 4/2026 vom 20. Mai (PDF (Opens in a new window)) bestätigt die Konzession, die dem kubanisch-australischen Unternehmen Minera La Victoria S.A. für 20 Jahre die Exploration des Gebiets Nueva Sabana auf einer Fläche von über 750 Hektar ermöglicht. Die Konzession wird zu gleichen Teilen von dem kubanischen Staatsunternehmen GeoMinera S.A. und dem australischen Bergbauunternehmen Antilles Gold Ltd. gehalten. Die Australier hatten im Jahr 2022 das potenzielle Vorhandensein großer Kupfer- und Goldvorkommen in einem Gebiet von über 200 Quadratkilometern in der Provinz Ciego de Ávila aufgezeigt. Seitdem hat das Unternehmen die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für den Bergbaubetrieb eingeleitet.
Das australische Unternehmen stellt klar, dass die mit seinen Projekten verbundenen Kredite und Einnahmen bei einer ausländischen Bank hinterlegt werden, um direkt an Geschäftspartner und Gläubiger ausgezahlt sowie als Dividenden ausgeschüttet zu werden. Dies „eliminiert das Kreditrisiko des Landes für die Stakeholder“ – offenbar eine Formel, um die Befürchtungen hinsichtlich des Investitionsrisikos in Kuba aufgrund der US-Sanktionen zu zerstreuen.
Die USA belegen Kubas politische und militärische Führung mit neuen Sanktionen. Die US-Regierung hat am 18. Mai Sanktionen gegen elf hochrangige kubanische Politiker und Militärs verhängt, darunter den Präsidenten der Nationalversammlung (Juan Esteban Lazo Hernández) sowie die Minister für Kommunikation (Mayra Arevich Marín), Energie und Bergbau (Vicente de la O Levy) sowie Justiz (Rosabel Gamon Verde). Auch mehrere Angehörige der Streitkräfte, darunter der stellvertretende Verteidigungsminister Joaquín Quintas Solá und zwei weitere Generäle, finden sich auf der Sanktionsliste, ebenso wie Vertreter des Innenministeriums, der Polizei und des Geheimdienstes. Sie alle wurden auf die Liste der speziell benannten Staatsangehörigen und gesperrten Personen (Specially Designated Nationals and Blocked Persons list, kurz SDN List) des US-Finanzministeriums aufgenommen. Sowohl US-Unternehmen als auch US-amerikanischen Privatpersonen ist es untersagt, Geschäfte mit ihnen zu tätigen. Die Trump-Administration erhöht damit den Druck auf die kubanische Führung. Die Sanktionen sind Teil einer umfassenderen Kampagne gegen Kuba, die unter anderem die eine faktische Öl-Blockade und eine Ausweitung der Sanktionen gegen auf Kuba operierende ausländische Unternehmen beinhaltet. Die Sanktionen gegen die hochrangigen kubanischen Beamten wurden auf Grundlage der Exekutivanordnung vom 1. Mai verhängt, die den Umfang der Strafmaßnahmen ausweitet und das Einfrieren von Vermögenswerten unter US-amerikanischer Gerichtsbarkeit ermöglicht. Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel wies die neuerlichen US-Sanktionen zurück. „In der Führung unserer Partei, unseres Staates, unserer Regierung und unserer militärischen Institutionen besitzt niemand Vermögenswerte oder Eigentum, die unter US-amerikanischer Gerichtsbarkeit geschützt werden müssten“, schrieb Díaz-Canel in den sozialen Medien.
Reduziert Iberostar sein Kuba-Geschäft. In den vergangenen Tagen verbreitete sich eine mutmaßliche Nachricht der spanischen Hotelkette Iberostar, in der das Unternehmen ankündigt, ab dem 1. Juni die Vermarktung von zwölf Hotels in sechs Touristenzentren auf Kuba einzustellen. Darüber berichtete unter anderem das Onlineportal OnCuba (Opens in a new window). Es gebe noch keine offizielle Bestätigung und Iberostar habe auf Anfragen nicht reagiert, schreibt OnCuba, aber auf der Buchungswebsite ibercuba.com (Opens in a new window) fänden sich Hinweise darauf, dass Iberostar seine Präsenz in Kuba deutlich reduziert.
Zu den Hotels, die demnach aus dem Portfolio genommen wurden, gehören das Iberostar Grand Packard, Iberostar Selection Ensenachos, Iberostar Selection Holguín, Iberostar Coral Holguín, Iberostar Selection Esmeralda, Iberostar Coral Esmeralda, Iberostar Coral Ensenachos, Iberostar Selection La Habana, Iberostar Origin Bella Vista Varadero, Iberostar Origin Laguna Azul, Iberostar Origin Playa Pilar und Iberostar Origin Playa Alameda. Diese Hotels befinden sich in Havanna, Varadero, Cayo Santa María, Cayo Ensenachos, Cayo Cruz, Cayo Guillermo, Guardalavaca und Playa Pesquero.
Laut der mutmaßlichen Erklärung ist das Ziel der Maßnahme, sich „an die globalen regulatorischen Rahmenbedingungen anzupassen und die Standards zu gewährleisten, die unsere Marke auszeichnen“. Und weiter heißt es in dem Dokument: „Ab diesem Datum wird jegliche Verbindung der Marke Iberostar Cuba Hotels & Resorts mit diesen Hotels eingestellt. Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis“.
Laut OnCuba werde Iberostar Anfang der Woche eine offizielle und öffentliche Erklärung abgeben. Hintergrund der Entscheidung dürften die neuesten US-Sanktionen von Anfang Mai sein (siehe oben), wonach die Vermögenswerte aller Personen und Unternehmen, die mit der kubanischen Regierung Geschäfte machen, in den USA vollständig eingefroren werden. Iberostar hat unter anderem Vereinbarungen mit dem staatlichen Tourismusunternehmen Gaviota geschlossen, das zu der Militärholding Gaesa gehört, die von der Trump-Administration direkt sanktioniert wird.
Ein Rückzug von Iberostar würde den ohnehin schwächelnden Tourismussektor der Insel schwer treffen. Aktuell vermarktet die Hotelgruppe dann nur noch sechs Hotels (Grand Trinidad, Selection Parque Central, Selection Varadero, Origin Marqués de la Torre, Origin Daiquirí und Origin Taínos) von den 18 Vier- und Fünf-Sterne-Hotels in Kubas wichtigsten Touristenzentren, die es Ende 2025 betrieb.
Iberostar erleichtert Buchungen für Touristen aus dem Inland. Erst Mitte Mai hat die spanische Hotelkette Iberostar für die Sommersaison 2026 eine Neuerung angekündigt: Kubanische Reisende können ihre Aufenthalte in den Hotels der Gruppe ab sofort über die Website www.ibercuba.com (Opens in a new window) buchen und direkt im Hotel bezahlen. Diese Maßnahme erweitert die Buchungsmöglichkeiten für den Inlandsmarkt. Das Unternehmen gab an, dass es als Zahlungsmethode Bargeld, die Iberostar Cuba Classic Card sowie internationale Kreditkarten akzeptiert. Ziel ist es, Hürden beim Zugang zu Hoteldienstleistungen für Kunden aus dem Inland abzubauen.
Cubana streicht Flugverbindung nach Madrid. Kubas staatliche Airline Cubana de Aviación stellte am 12. Mai mit sofortiger Wirkung (Opens in a new window) ihre Flüge zwischen Madrid und Santiago de Cuba sowie Havanna ein, nachdem der mit der Durchführung der Flüge beauftragte Betreiber, die spanische Fluggesellschaft Plus Ultra, seinen Ausstieg bekanntgab. „Der Betreiber teilt mit, dass die Maßnahme auf Risiken reagiert, die sich aus der Exekutivanordnung vom 1. Mai 2026 des Präsidenten der Vereinigten Staaten ergeben, bei der es sich um ein Ereignis höherer Gewalt handelt, das außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt.“ Reiseveranstalter und Agenturen wurden aufgefordert, ihre Kunden darüber zu informieren, dass die Kosten für die Flugtickets gemäß den geltenden Bestimmungen erstattet werden. Wegen des Kerosinmangels aufgrund der US-Ölblockade hatte Cubana bereits Flugfrequenzen reduziert und die erst im Dezember aufgenommenen Flüge nach Deutschland Anfang Februar wieder eingestellt
World2Fly stellt Flüge nach Havanna ein. Die spanische Fluggesellschaft World2Fly, Teil der Iberostar-Hotelgruppe, hat ihre Flüge nach Kuba eingestellt. „Wir informieren unsere Kunden, dass World2Fly den Flugbetrieb auf der Strecke Madrid-Havanna-Madrid unterbricht. Der letzte Flug ist für den 20. Mai geplant“, erklärte der Reiseanbieter Online Tours, der die Flüge der Airline vermittelt, ohne die Gründe für die Entscheidung zu nennen.
World2Fly folgt damit Iberia, die Mitte April die vorübergehende Aussetzung ihrer Flüge nach Kuba zwischen Juni und November angekündigt hatte. Das Büro von Iberia in Havanna teilte der französischen Nachrichtenagentur AFP mit, dass der letzte planmäßige Flug zwischen Havanna und Madrid am 30. Mai stattfinden wird.
Seit der Ankündigung der kubanischen Regierung über eine Treibstoffknappheit für die Luftfahrt Anfang Februar haben kanadische, russische und europäische Fluggesellschaften nach und nach die vorübergehende Aussetzung ihrer Flüge angekündigt, ohne einen Termin für die Wiederaufnahme zu nennen.
Air Europa ist derzeit die einzige spanische Fluggesellschaft mit Direktflügen nach Havanna – mit einem Tank-Zwischenstopp in der Dominikanischen Republik auf dem Rückflug. Die Airline bietet mindestens drei Flüge pro Woche zwischen Madrid und Havanna an. Der schwindende Wettbewerb schlägt sich jedoch in hohen Preisen nieder: Einfache Flüge können in der Hochsaison, insbesondere im Mai und Juni, über 1.000 € kosten. Air China bedient ihrerseits weiterhin die Strecke Madrid–Havanna – mit Zwischenstopp in Nassau auf den Bahamas. Auch bei Air China spiegeln die Preise für Hin- und Rückflüge im Juni von bis zu 2.000 € den allgemeinen Preisanstieg wider.
Neue Flugverbindung in den Osten Kubas: Neos Air fliegt von Rom nach Holguín. Die italienische Fluggesellschaft Neos Air nimmt ab dem 29. Juni Direktflüge zwischen Rom und der Provinz Holguín auf. Dies gab das kubanische Tourismusministerium bekannt (Opens in a new window). Die Flüge finden ein Mal pro Woche, jeweils dienstags, statt. Holguín ist eines der wichtigsten Touristenziele des Landes, wird derzeit aber nicht mehr von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Tourismuszahlen brechen weiter ein. Kubas Tourismussektor setzt seit Beginn dieses Jahres seinen Abwärtstrend ungebremst fort. Im ersten Quartal 2026 gingen die Besucherzahlen stark zurück. Zwischen Januar und März verzeichnete Kuba 298.057 ausländische Gäste – 48 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das geht aus den vom Nationalen Amt für Statistik und Information (ONEI) veröffentlichten Zahlen (Opens in a new window) (PDF (Opens in a new window)) hervor.
Besonders drastisch war der Rückgang im Monat März, als nur 35.561 Touristen ins Land kamen – einer der niedrigsten Werte der letzten Jahre. Der Einbruch der Besucherzahlen verschärft die Krise in einem wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes. Die Ankünfte von im Ausland lebenden Kubanern (-42,8 %), aus Russland (-37,5 %) oder den Vereinigten Staaten (-56,8 %) gingen erneut stark zurück. Einzig die Touristenzahlen aus Argentinien und China blieben stabil – allerdings auf niedrigem Niveau. Besonders stark brachen die Besucherzahlen aus Deutschland ein – um 76 Prozent. Gerade einmal 4.133 Besucher aus der Bundesrepublik besuchten Kuba in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Im vergangenen Jahr waren es im selben Zeitraum noch 17.240 deutsche Touristen. Das hat sicherlich auch mit der fehlenden direkten Flugverbindung zwischen beiden Ländern zu tun. Die staatliche kubanische Fluggesellschaft Cubana Aviación stellte ihre Verbindung zwischen Havanna und Frankfurt/M. über Holguín Anfang Februar wegen des Mangels an Kerosin bis auf Weiteres ein, nachdem die deutsche Airline Condor sich bereits im vergangenen Jahr aus dem Kuba-Geschäft zurückgezogen hatte. Zudem verschärfte das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für Kuba. Im April kamen laut ONEI (PDF (Opens in a new window)) insgesamt nur noch 30.551 Besucher nach Kuba.
Deutsche Reederei stoppt Aufträge mit Bezug zu Kuba. Die mit Kuba operierenden internationalen Reedereien – das deutsche Unternehmen Hapag-Lloyd und das französische Unternehmen CMA CGM – haben alle Buchungen von und nach Kuba bis auf Weiteres ausgesetzt. Beide Unternehmen begründeten den Schritt mit der von US-Präsident Donald Trump am 1. Mai unterzeichneten Präsidialverordnung (siehe oben), die die Sanktionen gegen auf Kuba tätige ausländische Unternehmen ausweitet.
Ein Sprecher von Hapag-Lloyd erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters (Opens in a new window), dass das deutsche Unternehmen „aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit der Anordnung des US-Präsidenten vom 1. Mai“ seine Bestellungen aus Kuba aussetzt. Die Maßnahme gilt seit dem 13. Mai und bleibt mindestens bis zum 5. Juni in Kraft. Dieses Datum deckt sich mit einer von den US-Behörden gesetzten Frist, wonach Unternehmen, die möglicherweise von der neuen Exekutivorder des US-Präsidenten betroffen sind, aufgefordert werden, ihre Aktivitäten mit Bezug zu Kuba einzustellen.
Kubas Seefrachtverkehr ist direkt mit der kubanischen Militärholding Gaesa verbunden, die im Rahmen der jüngsten US-Präsidialverordnung gegen Kuba mit Sanktionen belegt wurde. Laut von Reuters konsultierten, mit der Situation vertrauten Quellen lägen Hapag-Lloyd und CMA CGM mehrere Optionen vor: Die Reedereien könnten die Lieferungen nach Kuba dauerhaft einstellen oder alternativ ein Abkommen mit der US-Regierung schließen, das ihnen weiterhin Lieferungen ausschließlich an den kubanischen Privatsektor gestattet. Die letztgenannte Option, so die Quellen, entspräche der Strategie der Trump-Regierung, der Privatwirtschaft in Kuba einen Vorteil gegenüber dem staatlichen Sektor zu verschaffen. Die Aussetzung neuer Aufträge durch zwei der weltweit größten Reedereien könnte laut Reuters bis zu 60 Prozent des kubanischen Schiffsverkehrs gefährden. Am stärksten betroffen wäre demnach der Warentransport aus China; aber auch Nordeuropa und der Mittelmeerraum wären stark betroffen.
Kuba führt neue, variable Kraftstoffpreise ein. Kuba beendet seine Politik fester Benzinpreise und hat ab dem 15. Mai neue, variable Kraftstoffpreise in Devisen eingeführt, die angesichts der andauernden US-Ölblockade die „tatsächlichen“ Kosten für den Import von Benzin und Diesel widerspiegeln. Das teilte das Ministerium für Finanzen und Preise mit (Opens in a new window). Die bisherige Politik fester Preise sei „unter den gegenwärtigen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr tragbar“, heißt es.
Diese Ankündigung erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem Kraftstoff an den staatlichen Tankstellen praktisch nicht mehr erhältlich ist. Die Ende Januar verhängte US-Ölblockade hat die Versorgung weitgehend abgewürgt und zu einer strengen Rationierung geführt.
„In den letzten Monaten wurde die Blockade durch Drohungen und Zwangsmaßnahmen verschärft, um Schiffe am Anlegen und Lieferanten am Verkauf zu hindern. (…) Angesichts dieser komplexen Lage erreichen die knappen Treibstoffe Kuba zu hohen Preisen, sodass ein einheitlicher, fester Preis in US-Dollar im ganzen Land nicht mehr möglich ist“, so das Finanzministerium in seiner Erklärung. Die tatsächlichen Importkosten der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer werden vom Lieferanten, den Frachtkosten, dem Lieferweg, der Versicherung, den Risiken und Schwankungen auf dem internationalen Markt beeinflusst, heißt es. „Vor diesem Hintergrund werden die Treibstoffpreise in Devisen ab Freitag, dem 15. Mai, 0:00 Uhr, nach den tatsächlichen Kosten der jeweiligen Transaktion aktualisiert – nach oben oder unten.“
Während die US-Regierung ausländische Öllieferungen nach Kuba blockiert, erlaubt sie US-Unternehmen, Treibstoff an private Unternehmen auf der Insel zu liefern, solange die Lieferungen nicht für Unternehmen oder Personen bestimmt sind, die mit der kubanischen Regierung, dem Militär oder staatlichen Institutionen in Verbindung stehen. Zugleich lockerte die kubanische Regierung ihr Importmonopol und genehmigte die Einfuhr von Treibstoff durch kleine und mittlere Unternehmen für den Eigenbedarf. Seitdem importieren Privatunternehmen kleine Mengen Diesel aus dem Ausland. Diese Einfuhren decken zwar nur einen Bruchteil des Bedarfs des Landes; ermöglichen es aber einigen Unternehmen, ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Kuba verarbeitet erstmals eigenes Schweröl zu Kraftstoff. Die Ölraffinerie Hermanos Díaz in Santiago de Cuba hat nach eigenen Angaben erstmals aus dem in Kuba geförderten Schweröl die Produkte Naphtha, Heizöl und Diesel gewonnen. Das meldeten staatliche kubanische Medien Ende April. Naphtha ist ein leichtes Lösungsmittel, das bei der Ölförderung eingesetzt wird. Das könnte helfen, die angespannte Treibstoffsituation etwas zu lindern.
Bislang galt: Das in Kuba geförderte Erdöl, ein sehr schwefelhaltiges Schweröl, kann zwar zur Stromgewinnung in den Wärmekraftwerken verwendet, aber nicht zu Benzin oder Diesel verarbeitet werden. Anlagen, die zuvor zur Raffination des importierten schweren Rohöls genutzt wurden,, sind nun für die Verarbeitung von heimischem Rohöl angepasst worden, erklärte Irene Barbado Lucio, Generaldirektorin der Raffinerie, gegenüber der Tageszeitung Granma (Opens in a new window). Angesichts des dringenden Bedarfs an Naphtha zur Fortsetzung der Ölförderung gelang es der Raffinerie in Santiago laut Barbado Lucio, aus dem heimischen Rohöl – das sehr zähflüssig ist und viel Schwefel sowie andere Verunreinigungen enthält – „sowohl dieses Derivat [Naphtha] als auch Heizöl und Diesel für das Land bereitzustellen“.
Die vom Zentrum für Erdölforschung Ceinpet (Centro de Investigaciones del Petróleo) entwickelte Technologie zur Nutzung heimischen Rohöls basiert auf Thermokonversion. Die Thermokonversion ist ein Verfahren, das durch kontrollierte Erhitzung den Aufschluss einiger der komplexesten Verbindungen des Rohöls und so die Umwandlung von schwerem und extra-schwerem Rohöl in leichtere Kraftstoffe ermöglicht. Laut dem Vizedirektor des staatlichen Ölkonzerns Cupet, Irenaldo Pérez Cardoso, zielt die Technologie im Wesentlichen darauf ab, die Viskosität des Rohöls zu senken, ohne dass hierfür eine Beimischung von Naphtha erforderlich ist. Aufgrund der jüngst verhängten Ölblockade durch die USA ist das Produkt auf Kuba kaum mehr verfügbar. Die nun in einem ersten Testlauf gewonnene Naphtha-Menge reiche für 15 Tage Förderbetrieb in den Ölfeldern zwischen Havanna und Varadero.
Eine Pilotanlage für Thermokonversion soll in der Raffinerie Sergio Soto in Cabaiguán in der Provinz Sancti Spíritus errichtet, werden, so Pérez Cardoso. Dort seien benötigte Ressourcen wie Wasser, Dampf und Strom sowie entsprechendes Fachpersonal bereits vorhanden. In einer zweiten Phase soll der Schwefelgehalt des kubanischen Rohöls mithilfe von einheimischen Lateriten katalytisch gesenkt werden.
Experten schätzen, dass Kubas Rohölbedarf bei rund 100.000 Barrel Rohöl pro Tag (bpd) liegt. Aus den eigenen Ressourcen kann das Land knapp 40 Prozent seines Bedarfs decken. Nach der Entführung von Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro Anfang Januar durch das US-Militär hat Washington alle venezolanischen Ölexporte nach Kuba unterbunden; zudem drohte US-Präsident Donald Trump allen Ländern mit Zusatzzöllen, die die Insel weiter mit Rohöl und Ölderivaten beliefern. Venezuela war bislang für den größten Teil der kubanischen Ölimporte verantwortlich; der zweitwichtigste Lieferant Mexiko stellte nach den Drohungen aus dem Weißen Haus seine Lieferungen ebenfalls ein.
Kontrollierte Öffnung des Agrarhandels. Mit einem neuen Dekret zur Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse will die kubanische Regierung die Bürokratie beim Verkauf von Überschüssen reduzieren, Investitionen in die Wertschöpfung fördern und die Beteiligung privater Wirtschaftsakteure an der Verteilung von Lebensmitteln formalisieren. Gemeinsam mit der Resolution 16/2026 des Landwirtschaftsministeriums, die die Durchführungsbestimmungen enthält, wurde das Dekret 143/2025 des Ministerrats am 9. April im Amtsblatt (PDF (Opens in a new window)) veröffentlicht. Die Maßnahme etabliert laut staatlichen Medien (Opens in a new window) „ein flexibleres Lebensmittelverteilungssystem unter Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Erzeuger im Rahmen einer strategischen staatlichen Planung“. Das Dekret trat Anfang Mai in Kraft.
Im Kern ermächtigt die Verordnung Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (staatliche, private und gemischte Unternehmen), Genossenschaften jeglicher Art, Selbstständige sowie rechtmäßige Landbesitzer dazu, land- und forstwirtschaftliche Produkte zu vermarkten. Nach Erfüllung ihrer vertraglichen Lieferverpflichtungen an den Staat können die Erzeuger künftig ihre Überschüsse ohne zusätzliche Genehmigung frei verkaufen. Sie erhalten damit freien Zugang zu den Groß- und Einzelhandelsmärkten, ohne die Vermittlung des staatlichen Abnehmers Acopio in Anspruch nehmen zu müssen.
Auf Provinz- und Gemeindeebene werden sogenannte Beschaffungsausschüsse unter dem Vorsitz von Gouverneuren und Bürgermeistern eingerichtet. An diesen Ausschüssen sind Erzeuger, staatliche und private Unternehmen, Selbstständige sowie Vertreter des Banken- und Finanzsektors beteiligt. Das Preissystem wird in drei Kategorien unterteilt: zentralisiert, verhandelt und vereinbarungsgemäß. Dabei wird zwischen zertifizierten Bio-Produkten und solchen mit agrarökologischen Garantien unterschieden, heißt es. Das Dekret regelt außerdem die Verpachtung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen zwischen Unternehmen, schreibt den Erwerb von Gesundheits- und Umweltgenehmigungen vor und fördert die Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen durch lokale Finanzierung und ausländische Investitionen.
Kubanisches Gericht beendet Wirtschaftspartnerschaftsvertrag mit italienischem Unternehmen. Ein kubanisches Gericht hat eine internationale Wirtschaftspartnerschaft (Asociación económica internacional) mit dem italienischen Bauunternehmen FLLI PIERANTOZZI S.P.A. aufgelöst und eine Entschädigung von mehr als 2,6 Millionen kubanischen Pesos (CUP) für die im Rahmen des Vertrags eingebrachten Vermögenswerte festgesetzt. Dies geht aus dem Urteil der Kammer für Handel, Verwaltung, Arbeit und Soziale Sicherheit des Provinzvolksgerichts Havanna vom 30. Oktober 2025 hervor, das Anfang Mai im Amtsblatt (PDF (Opens in a new window)) veröffentlicht wurde. Vorangegangen war ein über 17 Jahre dauernder Prozess. Das Gericht ordnete zudem die Löschung des Vertrags aus dem Handelsregister an.
Der Vertrag über die internationale Wirtschaftspartnerschaft PILAR II war im September 2008 zwischen dem italienischen Unternehmen und dem kubanischen Bau-, Reparatur- und Instandhaltungsunternehmen COREPMA unterzeichnet. Dessen Verpflichtungen und Vermögenswerte wurden anschließend von der Empresa Constructora Caribe mit Sitz in Havanna übernommen. Das italienische Unternehmen FLLI PIERANTOZZI S.P.A. brachte in die Wirtschaftspartnerschaft Transport- und Bauausrüstung, Maschinen, Möbel und Büroausstattung ein. Deren Wert wurde 2013 von der Aufsichtsbehörde INTERMAR S.A. auf 2.676.192 CUP geschätzt. Nach Beendigung des Vertrags wurden diese Vermögenswerte an die Empresa Constructora Caribe übertragen, die diesen Betrag bei der Banco Metropolitano hinterlegte, um die Abfindungszahlung an den ausländischen Vertragspartner zu leisten.
Das Gericht lud FLLI PIERANTOZZI S.P.A. im Dezember 2023 formell vor und räumte dem Unternehmen eine Frist von 60 Werktagen zur Klageerwiderung ein. Dabei wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im Falle der Nichterscheinens „die Tatsachen des Rechtsstreits ohne Vorlage von Beweismitteln als anerkannt ansehen“ würde, ohne dass es der Vorlage von Beweismitteln bedürfe. Nach Ablauf dieser Frist ohne Antwort, verfuhr das Gericht entsprechend. Das italienische Unternehmen wurde für säumig erklärt, wodurch es jegliche aktive Vertretung im Verfahren verlor.
Der Fall fällt unter das Gesetz Nr. 118 von 2014 über Auslandsinvestitionen und dessen Durchführungsverordnung, Dekret Nr. 325 von 2024. Diese regeln die Abwicklung internationaler Wirtschaftspartnerschaftsverträge und legen fest, dass die Parteien nach Beendigung des Vertrags über die Verwendung der vom ausländischen Partner eingebrachten Vermögenswerte entscheiden. Eine Klausel des ursprünglichen Vertrags sah vor, dass der kubanische Partner die Vermögenswerte, Ressourcen und Ausrüstungen zu ihrem Buchwert erwerben sollte – eine Bedingung, die das Gericht durch die zuvor dokumentierte Bankdeckung als erfüllt ansah.
Kuba autorisiert russische Unternehmen zur Verwaltung von Industrieanlagen auf der Insel. Die kubanische Regierung hat Anfang April Unternehmen aus der Russischen Föderation die Genehmigung erteilt, sich an der Verwaltung und dem Betrieb von Industrieanlagen auf der Insel zu beteiligen. Dies ist Teil neuer bilateraler Abkommen zur Stärkung der Wirtschaft und Vertiefung der strategischen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern, wie es hieß.
Laut dem den russischen Vizeminister für Industrie und Handel, Roman Tschekuschow, besteht das Hauptziel dieser Initiative darin, Kuba als Investitionsstandort für Russland attraktiver zu machen und neue Möglichkeiten für die direkte wirtschaftliche Zusammenarbeit in wichtigen Produktionssektoren zu eröffnen. Kuba versucht wiederum, mit ausländischem Kapital und Know-how seinen Industriesektor wiederzubeleben.
Tschekuschow merkte an, dass das Abkommen russischen Unternehmen eine aktive Beteiligung an der Verwaltung von Industrieanlagen ermögliche und damit einen bedeutenden Fortschritt gegenüber früheren, eingeschränkteren Kooperationsmodellen darstelle. Zu den konkreten Projekten dieser neuen Phase der Zusammenarbeit gehören die Wiederaufnahme der Montage russischer GAZ- und UAZ-Fahrzeuge in Kuba sowie die Fortsetzung der Produktion im Metallwerk José Martí (Antillana de Acero), wo nach Stabilisierung der Energieversorgung eine Kapazität von 160.000 Tonnen Walzstahl pro Jahr erwartet wird.
Fincimex kündigt Barauszahlung von Rücküberweisungen aus dem Ausland an. Bereits Anfang April gab das staatliche Finanzinstitut Fincimex bekannt, dass Kubaner künftig Rücküberweisungen (remesas) von Familie oder Freunden aus dem Ausland in bar in US-Dollar erhalten können. In den sozialen Medien erklärte (Opens in a new window) das zur Militärholding Gaesa gehörende und von der US-Regierung sanktionierte Finanzinstitut, dass die Überweisungen „von überall auf der Welt“ gesendet und „innerhalb weniger Minuten“ in den Filialen der CADECA-Wechselstuben abgeholt werden können. In der Öffentlichkeit allerdings wurde die Ankündigung mit Skepsis aufgenommen, da zuletzt der Bargeldverkauf von US-Dollar bei CADECA aufgrund der staatlichen Devisenknappheit praktisch zum Erliegen gekommen ist. Mit der Einführung eines neuen flexiblen Wechselkurses für Devisen Ende letzten Jahres hatte der Staat nach langer Auszeit wieder damit begonnen, Devisen an die Bevölkerung zu verkaufen. In der Praxis allerdings hat sich diese Möglichkeit als zeitaufwendig, da mit langen Warteschlangen verbunden, und in vielen Fällen aufgrund fehlender Devisen als aussichtslos herausgestellt.
Angesichts der Unklarheiten in der Öffentlichkeit bezüglich der Geldüberweisungen aus dem Ausland veröffentlichte Fincimex wenige Tage nach der Ankündigung eine Reihe von Erläuterungen (Opens in a new window) zum Ablauf von Bargeldüberweisungen an das CADECA-Netzwerk.
Demnach erhält der Absender des Geldes einen Code, den er an den Empfänger weiterleitet. Um das Geld abzuholen, muss der Empfänger seinen Ausweis und den Code in einer CADECA-Wechselstube vorzeigen. Bezüglich des physischen Geldempfangs stellt Fincimex klar, dass Auszahlungsstellen im gesamten CADECA-Netzwerk landesweit verfügbar sind. Empfänger können ihr Geld also in jeder dieser Wechselstuben abholen. Der Absender trägt die Gebühren für die Bargeldüberweisung; der Empfänger muss keine Provision zahlen. Die Überweisungen können weltweit und in jeder Währung durchgeführt werden. Die Umrechnung erfolgt zum tagesaktuellen Wechselkurs von CADECA, und der Empfänger erhält die US-Dollar in bar.
In seiner ersten Ankündigung empfahl Fincimex Empfängern von Geldüberweisungen, diese auf die sogenannte Clásica-Geldkarte einzuzahlen, die mit einem auf US-Dollar laufenden Konto verbunden ist. Diese Karten haben sich zur gängigsten Zahlungsmethode in US-Dollar im Land entwickelt, beispielsweise an Tankstellen. Die Clásica-Karten, die über digitale Plattformen sowie in Filialen der Banco Financiero Internacional (BFI) und der CADECA beantragt werden können, bieten verschiedene Vergünstigungen und Rabatte, darunter zehn Prozent in der staatlichen Hotelkette Gaviota oder fünf Prozent in Geschäften von Cimex, Caribe, Trimagen und Caracol, ausgenommen sind Tabak- und Rumgeschäfte. Viele Kunden dürften jedoch Barauszahlungen bevorzugen.
Termine
9. Juni 2026, 19 Uhr | „Cuba is Frantz Fanon in the flesh“ (Helle Panke, Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin) | Vortrag mit Bildern, entstanden bei der Bildungsreise nach Kuba im Februar 2026. Referent: Andrés Schmidt (Kosten: 2 €)
Ansprechpartner:
Andreas Knobloch
+49 176 62115961 (WhatsApp/Signal)
MEZ -6h
andreas.knobloch@yahoo.de (Opens in a new window)