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Wie transparent darf der ORF-Stiftungsrat sein?

Eine der ersten Rückmeldungen von verschiedener Seite auf die Ankündigung, im Falle meiner Berufung in den ORF-Stiftungsrat regelmäßig “Neues aus dem ORF” verbloggen (Opens in a new window) zu wollen, war der Hinweis auf die weitreichenden Verschwiegenheitspflicht in § 19 Abs. 4 ORF-Gesetz:

“Sämtliche Mitglieder der Stiftungsorgane sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Umstände der Stiftung und der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach ihrem Ausscheiden als Mitglied eines Stiftungsorgans fort.”

In der Kleinen Zeitung (Opens in a new window) wurde beispielsweise mein Vorhaben, über die Arbeit im Stiftungrat zu bloggen, folgendermaßen kommentiert: “Wie sich das mit der Vertraulichkeit der Stiftungsratssitzungen ausgehen soll, ist unklar.”

Die Formulierung “über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Umstände” in § 19 Abs. 4 ORF-Gesetz ist in der Tat sehr weit gefasst und würde beispielsweise auch öffentliche Sitzungen des Publikumsrats (Opens in a new window) verunmöglichen.

Tatsächlich wird die Bestimmung in der Geschäftsordnung des Stiftungsrats (Opens in a new window) präzisiert. Dort ist in § 14 Abs. 5 nur noch davon die Rede, dass Mitglieder des Stiftungsrats “zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige vertrauliche Angaben und Mitteilungen des Österreichischen Rundfunks” verpflichtet sind. Von der Vertraulichkeitspflicht umfasst sind dabei aber wohl auch das ‘Beratungsgeheimnis’, also (individuellen Mitgliedern zuordenbare) Details zu Diskussions- und Abstimmungsverhalten im Stiftungsrat.

Was passiert bei Verletzung von Verschwiegenheitspflichten?

Welche Konsequenzen drohen aber Mitgliedern des Stiftungsrats für Verletzungen ihrer Verschwiegenheitspflicht? Analog zur Verletzung von Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten besteht möglicherweise ein Schadenersatzanspruch von Seiten des ORF. Einen solchen Schaden gälte es jedoch erst nachzuweisen, was bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie dem ORF schwieriger sein dürfte als bei einer börsennotierten AG (wo Auswirkungen einer Veröffentlichung auf den Börsenkurs Hinweise auf einen Schaden geben können). Hinzu kommt, dass in Sonderfällen (z.B. Whistelblowing (Opens in a new window)) ein Durchbrechen der Verschwiegenheitspflicht sogar geboten sein kann (Opens in a new window), um größeren Schaden abzuwenden. 

Abgesehen von je nach Sachverhalt durchaus beträchtlichen, finanziellen Risiken lässt sich aus dem ORF-Gesetz keine weitere Sanktionsmöglichkeit wie beispielsweise ein Ausschluss aus dem Stiftungsrat ableiten - so ein Ausschluss ist nur bei wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben oder Eintreten von einem der Ausschlussgründe in § 20 Abs. 3 ORF-Gesetz möglich. 

Erstes Zwischenfazit ist demnach, dass es jenseits von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und Umständen, an denen der ORF ein objektives Geheimhaltungsinteresse hat, durchaus möglich sein sollte, auch offen (und nicht nur wie ohnehin üblich, durch Weitergabe von Informationen an Medienjournalist:innen) über bestimmte Vorgänge und Diskussionen im Stiftungsrat zu berichten. Das Risiko einer Klage auf Schadenersatz trägt dabei jedoch das individuelle Stiftungsratsmitglied.

Kann der Stiftungsrat als Ganzes transparenter werden?

Während einzelne Mitglieder des Stiftungsrats zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, gilt das nicht für den Stiftungsrat als Organ. Daraus folgt, dass es möglich ist, Sitzungsunterlagen (z.B. Berichte von Leitungsorganen des ORF) per Mehrheitsbeschluss des Stiftungsrats der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung von Datenschutzerfordernissen in vollem Umfang zugänglich zu machen. 

Demnach wäre es auch denkbar, durch Ergänzung der Geschäftsordnung des Stiftungsrats eine regelmäßige Berichtspflicht nach Sitzungen einzuführen. So werden beispielsweise beim ebenfalls vertraulich tagenden ZDF Verwaltungsrat (Opens in a new window) nicht nur Sitzungstermine und Tagesordnungen, sondern auch Zusammenfassungen von Beratungsergebnissen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und eine Anwesenheitsliste veröffentlicht.

Welche Möglichkeiten bietet das neue Informationsfreiheitsgesetz?

Aber auch wenn sich im Stiftungsrat keine Mehrheit für die Veröffentlichung von konkreten Unterlagen finden sollte, gibt es Dank des mit September dieses Jahres in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetzes weitere Möglichkeiten, eine Veröffentlichung zu erreichen. Denn der ORF ist aufgrund der Verfassungsbestimmung in § 31a ORF-Gesetz der Kontrolle des Rechnungshofes unterworfen und fällt demnach gemäß § 1 Z 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch in dessen Anwendungsbereich.

Eine Anfrage nach IFG ist als sogenanntes ‘Jedermannsrecht’ gestaltet und steht demnach auch Stiftungsräten offen. Sofern also nicht einer der in § 6 IFG aufgelisteten Geheimhaltungsgründe vorliegt, ließe sich also auch auf diesem Weg die Veröffentlichung von Unterlagen erreichen. Wie praktikabel und vor allem zeitnah so eine Vorgehensweise ist, lässt sich allerdings frühestens mit Inkrafttreten des IFG erproben.

Fazit

Die Weitergabe von Details über Beratungen und Abstimmungsverhalten an Medienjournalist:innen durch Mitglieder des Stiftungsrats unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht ist offensichtlich (Opens in a new window) jahrzehntelang geübte Praxis. So eine Form von ‘Transparenz’ leidet aber wesentlich daran, dass die Weitergabe regelmäßig selektiv und interessengeleitet erfolgt - und so mit negativen Folgen für Offenheit und Diskussionskultur im Aufsichtsgremium selbst verbunden sein kann.

Umso wichtiger wäre es, als Stiftungsrat selbst für mehr Transparenz zu sorgen, Sitzungsunterlagen wo rechtlich möglich im Volltext zu veröffentlichen und auch vom ORF einzufordern, entsprechend dem bald in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetz, mehr Informationen und Dokumente proaktiv zu veröffentlichen.

Bildcredit: the blowup (Opens in a new window) auf Unsplash (Opens in a new window)

Topic ORF-Stiftungsrat