Erstinstanzlicher Erfolg vor dem LG für Strafsachen Graz gegen FPÖ Steiermark nach medienrechtlichen Anträgen von Dr. Sebastian Bohrn Mena wegen Hasskommentaren
Im April 2022 wurden auf dem offiziellen Facebook-Profil des steirischen Landeshauptmanns und FPÖ-Chefs Mario Kunasek zahlreiche strafrechtlich relevante Beleidigungen sowie gewaltverherrlichende Äußerungen gegen Dr. Sebastian Bohrn Mena veröffentlicht. Diese Seite wird von der FPÖ-Landesgruppe Steiermark betreut, die die Äußerungen jahrelang nicht entfernt hat. In dieser Zeit kommunizierte der heutige Landeshauptmann regelmäßig mit seinen Wählern und Anhängern auf dieser Seite und hinterließ Beiträge. Die Hasskommentare blieben hingegen stehen und verbreiteten sich weiter. Dort war unter anderem zu lesen:
· „Der wixer Flüchtling gehört sofort aus Österreich ausgewiesen!! Der orsch hat es Österreich zu verdanken das er was zu fressen hat!!! Raus aus Österreich samt seiner Familie“
· Du bist ein dreckiger Ausländer. Geh dorthin wo du hergekommen bist. Für dich ist hier kein Platz mehr. Solltest du noch einmal beim Fellner auftreten dann wünsche ich dir daß du wieder gesund ins Waldviertel kommst“
· „Der ausländische Idiot gehört rausgeworfen“

Erstinstanzliches Urteil als wichtiger Meilenstein
Aufgrund dessen hat Dr. Robert Kerschbaumer als Rechtsanwalt von Dr. Sebastian Bohrn Mena im Juli 2025 medienrechtliche Anträge an das Landesgericht für Strafsachen Graz gestellt. Am 17. Oktober kam es nun zur Verhandlung, RA Dr. Franz Unterasinger war als Substitut für Bohrn Mena vor Ort. Das Gericht gab darin den Anträgen des Klägers statt und ordnete die Löschung und Urteilsveröffentlichung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein wichtiger Erfolg, so Sebastian Bohrn Mena:
„Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein Gericht wegen Hasskommentaren auf dem offiziellen Profil eines amtierenden Landeshauptmanns geurteilt. Dieser Entscheid markiert damit einen Meilenstein im Kampf gegen digitale Gewalt und rechten Hass. Denn es zeigt, dass sich auch die stimmenstärkste Partei in einem Land vor Gericht verantworten muss – und auch der Landeshauptmann steht mit seinen Kommunikationskanälen nicht über dem Gesetz.“
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt aber dennoch bestehen, so Sebastian Bohrn Mena: „Menschlich enttäuschend ist für mich, dass der Herr Landeshauptmann es immer noch nicht als notwendig erachtet hat, sich bei mir zu entschuldigen. Das Bild, das er damit in der Öffentlichkeit erzeugt, spricht für sich selbst. Übernehmen Sie Verantwortung für die Gewaltaufrufe und fremdenfeindlichen Beleidigungen auf Ihrem Profil, Herr Landeshauptmann!“
Dazu auch Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer: „Ein historischer Sieg für den Anstand und ein Stoppsignal für den Hass im Netz. Das Gericht hat heute bestätigt, dass digitale Visitenkarten unserer höchsten Politiker keine rechtsfreien Zonen für Hetze sind. Jahrelang blieb der Hass auf dem Profil von Landeshauptmann Kunasek unwidersprochen stehen. Damit ist jetzt Schluss. Die Justiz schaut nicht weg, auch wenn es um die Mächtigen geht. Wer wie die FPÖ als Medieninhaber solcher Seiten jahrelang Gewaltaufrufe und rassistische Beschimpfungen duldet, muss mit den Konsequenzen rechnen. Wir werden nicht aufhören. Opferschutz ist nicht verhandelbar und geht vor politischer Prominenz.“
Fünfter Gerichtserfolg gegen FPÖ, zahlreiche Klagen noch offen
Das jüngste Urteil in Graz stellt bereits den fünften Erfolg gegen die FPÖ dar. In der Vorwoche hatte das Landesgericht für Strafsachen Wien gleich drei Anträge (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)von Veronika & Sebastian Bohrn Mena gegen die FPÖ Wien in erster Instanz positiv beschieden. Strafrechtlich relevante Beleidigungen auf den Profilen von FPÖ-Obmann Dominik Nepp, FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss und FPÖ-Landtagsabgeordneten Leo Lugner müssen demnach gelöscht und das Urteil veröffentlicht werden.
Ebenfalls erfolgreich war eine Klage gegen einen FPÖ-Repräsentanten aus Niederösterreich vor dem Landesgericht für Strafsachen Krems. Der FPÖ-Kandidat hatte Sebastian Bohrn Mena u.a. als „linke Zecke (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)“ beleidigt und wurde deswegen verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Zahlreiche weitere Klagen gegen Funktionäre und Mandatare der FPÖ sind in unterschiedlichen Bundesländern noch offen, etwa gegen den Tiroler FPÖ-Generalsekretär Patrick Haslwanter.
Instrument der wehrhaften Demokratie gegen rechten Hass einsetzen
Auch Klagen gegen die FPÖ-nahen Medien „Info-Direkt“ und „RTV“ sowie gegen den FPÖ-nahen Blogger Gerald Grosz wurden bereits zugestellt: „Unser Kampf gegen den rechten Hass hat gerade erst begonnen. Wir wollen das Geschäftsmodell, das die FPÖ und ihr Netzwerk in sozialen Medien betreiben, mit rechtlichen Mitteln stoppen. Wir müssen dieses Instrument einer wehrhaften Demokratie einsetzen, solange es uns noch zur Verfügung stehen“, so Veronika & Sebastian Bohrn Mena.
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