Hasskommentare gegen Veronika & Sebastian Bohrn Mena auf FPÖ-Seite, u.a. „Verbrecher Bande“ und „Klagsf(l)ut“, Handelsgericht sieht Wiederholungsgefahr
Mehr als fünfundzwanzig Wochen sind vergangen, seit der Wiener FPÖ-Landtagsabgeordnete Leo Lugner auf seinem offiziellen Facebook-Profil, das jedoch nicht von ihm, sondern von der FPÖ-Landesgruppe Wien betrieben wird, angekündigt hat, dass er nicht mehr mit Veronika im Fernsehen diskutieren werde.
Der Ankündigung im August 2025 folgten dutzende Hassnachrichten gegenüber dem Ehepaar Bohrn Mena, darunter auch derb beleidigende Kommentare und Fälle von mutmaßlicher übler Nachrede. Wochenlang weigerte sich die FPÖ Wien die Kommentare zu löschen, beeinspruchte auch das gerichtliche Unterlassungsbegehren.
FPÖ sieht „Rechtswidrigkeit unklar“
Nun, Ende Februar 2026, können Veronika & Sebastian einen wichtigen Erfolg vor Gericht verbuchen. Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die Verbreitung einiger ausgewählter Hasskommentare unterbunden wird. Darunter etwa die Bezeichnung „Klagsf(l)ut“ oder „Verbrecher Bande“.
Auch dagegen hatte sich die FPÖ Wien gewehrt, der bekannte Parteianwalt der Kanzlei „Böhmdorfer Schender Völk“ wollte das verhindern. Eine „Rechtswidrigkeit der inkriminierten Äußerungen“ sei bislang nicht festgestellt worden, sie sei daher noch ungeklärt. Was etwas seltsam anmutet bei den genannten Formulierung.
(S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Gericht: Auch „juristischer Laie“ müsse das erkennen
Das sieht offenbar auch das Handelsgericht Wien so, in seinem Beschluss vom 23. Februar hält es fest, dass die Kommentare „eindeutig gegen §1330 ABGB“ verstoßen würden. Der FPÖ Wien sei dies auch bewusst gewesen, so das Gericht, spätestens seit der Zustellung des Beschlusses des Landesgerichts für Strafsachen.
Die inkriminierten Äußerungen wären „auch für einen juristischen Laien offenkundig als ehrverletzend erkennbar“. Nun würde Wiederholungsgefahr bestehen, weswegen das Gericht den Unterlassungsanspruch durch die beantragte Einstweilige Verfügung sichere. Das Hauptverfahren ist weiterhin anhängig.
Bohrn Menas: Extrem befremdliche Vorgehensweise der FPÖ
Erleichtert zeigen sich Veronika & Sebastian, dass das Gericht nun per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung sinngleicher Aussagen unterbunden hat: „Die FPÖ hat früher mal so getan, als würde sie für Recht und Ordnung stehen. Das ist maximal unglaubwürdig, wenn sie nicht mal das Unrecht auf ihrer Seite erkennt. Wochenlang wurden wir auf einer von ihr betriebenen Seite zur Zielscheibe des Hasses gemacht und statt sich zu entschuldigen, bekämpft die Partei die Löschung auch noch vor Gericht. Das finden wir extrem befremdlich“.
RA Kerschbaumer: Gerichtliches Machtwort nötig gewesen
Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der Veronika und Sebastian in diesem und allen anderen Hass-im-Netz-Verfahren vertritt, ergänzt:
„Es ist ein beispielloser und erschütternder Vorgang: Im Jahr 2026 bedarf es eines gerichtlichen Machtwortes, um offensichtlichste Entgleisungen wie ‚Verbrecher- und Bettlerbande‘ von einer offiziellen Parteiseite zu entfernen. Das ist ein Armutszeugnis für das Rechtsverständnis der FPÖ Wien. Dass eine politische Kraft, die stets ‚Recht und Ordnung‘ für sich beansprucht, erst durch die Justiz zur Einhaltung einfachster Mindeststandards gezwungen werden muss, ist schlichtweg unglaublich. Wir werden im Hauptverfahren nun die endgültige Haftung für dieses eklatante Versagen einfordern.“
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