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THE GOOD NEWS »Familiengerichtsausgabe«

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN

Darstellung: KI

Es gibt sie auch in diesen Zeiten.
Die guten Nachrichten rund um
Frauenrechte, Gewaltschutz, Gleichstellung und natürlich Frauen

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Nur Ja heißt Ja

Überraschend erklärte Stefanie Hubig im Mai, sie zeige sich offen, auch in Deutschland laut über eine Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung nachzudenken. Ein Meilenstein, denn bisher wurde die bestehende Nein-heißt-Nein-Grundlage politisch weitläufig als ausreichend eingeordnet. Die neue Offenheit zeigt auch einen Wandel hin zu einer Entlastung von Betroffenen sexualisierter Gewalt an. Wer weg geht von der Beweispflicht zulasten von Opfern, verständlich Nein gesagt zu haben und hinkommt zu einer Nachweispflicht für Täter, ein ordentliches Ja eingeholt zu haben, ist auf dem Weg, eine Wahrheitsvermutung für von Gewalt betroffene Frauen zu verstehen.


Spanien verbietet PAS – das sogenannte Parental Alienation Syndrome

Als erstes Land Europas untersagt Spanien die Verwendung der sogenannten falschen Eltern-Kind-Entfremdung in familiengerichtlichen Verfahren.

Das sogenannte PAS (Parental Alienation Syndrome) gilt seit jeher als umstritten. Jetzt stellt sich Spanien offiziell gegen die Verwendung des Konzepts in den Gerichten. Insbesondere Gewaltschutzorganisationen, die mit von Gewalt betroffenen Müttern arbeiten, kritisierten schon seit Jahren, dass PAS ein willkommenes Mittel gewalttätiger Väter sei, um weiterhin Macht und Kontrolle über die Ex-Partnerin auszuüben und sie zur Täterin am Kind zu erklären. Vorwürfe der Entfremdung wiegen auch in Deutschland schwer und treffen in der Regel nur Mütter, kaum Väter. Trotz vorherigem Missbrauch oder Gewaltvorfällen werden Frauen über die sogenannte Kindesentfremdung zu Täterinnen erklärt. Infrage gestellt wurde das PAS-Konzept in Spanien schon seit 2021. Anfang Mai 2026 beschloss der spanische Ministerrat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kinderschutzgesetze (LOPIVI), der den Einsatz dieser umstrittenen psychologischen Theorie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren explizit untersagt. Nun ist die Verwendung von PAS auch in öffentlichen oder privaten Berichten unzulässig. Die Änderung reiht sich ein in Spaniens umfassendes Konzept, das den Gewaltschutz von Frauen und den Schutz mitbetroffener Kinder sicherstellt.

Deutschland will das Trennungsjahr bei Gewalt abschaffen

Bisher gilt bei Scheidungen im Land, ein Paar müsse ein Jahr lang räumlich getrennt voneinander gelebt haben, bevor eine Scheidung vollzogen werden könne.

Mit dem Trennungsjahr soll eigentlich verhindert werden, dass sich Paare unüberlegt und vorschnell aus dem heiligen Bund der Ehe verabschieden. Inzwischen wird den Verantwortlichen im Zeitraffer klar, was diese Zumutung für Betroffene bedeutet. Zwar gab es bisher vereinzelt die Möglichkeit von Härtefallregelungen, zuletzt brachte Justizministerin Stefanie Hubig jedoch die Änderung ins Gespräch, dass Gewalt künftig das Trennungsjahr ganz auflöst. Wie, ab wann und ob dies in Zukunft als Automatismus gelten soll, ließ Hubig zunächst offen, kündigte aber an, die Änderung in ein Gesamtkonzept zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen einzubetten.

Kanada nimmt Täter in die Pflicht

Gewaltopfer in Kanada können Täter künftig zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, entschied der Surpreme Court of Canada im Mai 2026.

Anlass zu diesem Novum gab der Fall einer Frau, die 16 Jahre psychische und physische Gewalt durch ihren Ehemann erlitten hatte. Dies sei als ein Angriff auf ihre Würde zu werten, urteilte das Gericht. Die Würde der Betroffenen, ihren finanziellen Schaden und den Schaden an der Beeinträchtigung in ihrer Autonomie sollten Täter Opfern künftig ggfs. finanziell entschädigen. Taten im Sinne von Coercive Control sollen damit zivilrechtlich in Schadensersatzklagen verfolgt werden können.

Änderungen im Kindschaftsrecht

Stefanie Hubig hat im Mai einen neuen Gesetzentwurf (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG) für eine umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechts vorgelegt.
Erstmals gilt: Wenn Kinder Gewalt miterleben, kann das reichen, um den Umgang für den gewaltausübenden Elternteil auszusetzen.


Das ist insofern neu und beachtlich, da Gewalt an der Mutter bisher als vom Kind getrennt zu betrachten war und in den Verfahren konsequent auch so bewertet wurde. Nun soll Gewalt bis hin zum Umgangsausschluss führen können und so zum Schutz beitragen. Betroffenenverbände und Expert:innengruppen sind auf die praktische Umsetzung gespannt. Ihr Kritikpunkt: Wenn sich weder an der Besetzung von Verfahrenbeteiligten, noch an einer Transparenzpflicht oder auch Haftung nichts ändert, dann bleibt die Situation für Betroffene unter Umständen unverändert. Auch führe die regelmäßige Einstellung von Strafanzeigen wegen Gewalt zu einer Nichtberücksichtigung dieser in den Familiengerichtsverfahren. Die Gefahr ist in diesen Fällen erfahrungsgemäß groß, dass danach Beschlüsse zulasten der Frauen erfolgen, statt zum Schutz mitbetroffener Kinder.

Gewaltschutz im Familiengericht

She did it! Christina Mundlos, Soziologin, Coach und Autorin. Und mit ihr Rechtsanwältin, Autorin und Frauenrechtsaktivistin Asha Hedayati und Autor, Berater und Sachverständiger Sebastian Tippe. Gemeinsam haben sie am 19. Mai 2026 die 118.286 Stimmen zur Petition Gewaltschutz im Familiengericht – JETZT an das Bundesjustizministerium übergeben.

Die Petition liest sich wie eine Blaupause dafür, was Frauen und Kinder bei Gewalt im Familiengericht brauchen. Von einer Enquete-Kommision zur Aufarbeitung von alten Fällen ist die Rede. Und von einem sofortigen Sorgerechtsverlust für Täter bei Gewalt. Auch davon, dass Coercive Control dringend als Gewaltform (die Mutter aller Gewalt, by the way) anerkannt werden muss. Stillen vor Umgangrecht heißt es darin. Oder auch, das Verbot von Sorgerechtsentzügen als Repressalie, weil die Mutter Gewalt durch den Vater benennt. Beim Lesen der Petition wird schnell klar, hier hat jemand Ahnung aus jahrzehntelanger Praxisarbeit mit gewaltbetroffenen Frauen. Die Petitionsübergabe ist ein Meilenstein. Betroffene aus ganz Deutschland, jedoch auch aus dem deutschsprachigen Raum in ganz Europa warten jetzt gespannt darauf, wie belehrbar sich Stefanie Hubig und ihr Ministerium zeigen, die Missstände zu institutioneller Gewalt gegen Frauen und Kinder in den familiengerichtlichen Verfahren anzugehen. 222 Fallberichte von betroffenen Frauen und 67 Briefe von mitbetroffenen Kindern könnten ihnen die Augen öffnen.



Sujet Gewalt gegen Frauen

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