Schuldner haben in der Regel einen Strom- und teilweise auch eine Gaslieferanten. Sie leisten dafür regelmäßig Vorauszahlungen und haben, nachdem der Abrechnungszeitraum abgelaufen ist, einen Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Guthabens. Dieser Zahlungsanspruch des Schuldners ist pfändbar. Doch woher nimmt der Gläubiger den richtigen Drittschuldner und wie könnte die Pfändung formuliert werden?
Date
01/04/2023
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