Der Fall von Mops Edda (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) aus dem Jahr 2019, der wegen offener Hundesteuerforderungen gepfändet und erfolgreich “verwertet” worden war, ging damals intensiv durch die Presse. Seither wurden die Pfändungsschutzvorschriften für körperlichen Sachen geändert. Wie verhält es sich nunmehr mit der Pfändung eines Hundes, der nicht zu Erwerbszwecken oder aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird? Mops Edda brachte der Vollstreckungsbehörde ursprünglich immerhin rd. 700 € ein.
Date
23/11/2023
0 commentaire
Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.