Öffentlich-rechtliche Medien sind mit ihren konjunkturunabhängigen Budgets ein stabil(isierend)er Faktor insbesondere auch im Bereich von fiktionaler Film- und Serienproduktion. Das gilt auch für den ORF, der sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Teil seiner Beitragseinnahmen für (Kino-)Filmfinanzierung zu verwenden.
Eine zentrale Rolle bei Vergabe und Abwicklung dieser Finanzierung spielt dabei das Österreichische Filminstitut (ÖFI) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) als zentrale nationale Förderstelle für den österreichischen Kinofilm. Es unterstützt die Entwicklung, Produktion und Verwertung von österreichischen Kinofilmen sowie die Teilnahme an Festivals und die internationale Vermarktung. Finanziert wird das ÖFI primär aus Bundesmitteln (BMWKMS (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)), organisatorisch ist es eine juristische Person öffentlichen Rechts auf Basis des Filmförderungsgesetzes (FFG).
Mit dem langjährigen (seit 2004) Direktor des ÖFI, Roland Teichmann, habe ich ein kurzes Interview dazu geführt, dass der ORF zwar Kino-Filme mitfinanziert, diese jedoch selten im linearen Programm ausstrahlt - und sie auch auf ORF ON nicht abrufbar sind.

Der ORF ist laut Gesetz dazu verpflichtet, mindestens 8 Millionen Euro im Jahr in österreichische Filme zu stecken. Wieviele Filme werden damit jedes Jahr finanziert?
Roland Teichmann: Jährlich werden bis zu 30 Kinofilm-Projekte (Spiel und Dokumentarfilm) im Rahmen des Film-/Fernseh-Abkommens mitfinanziert. Der ORF erfüllt hier also regelmäßig seinen Auftrag.
Welche Rechte erwirbt der ORF an den Filmen, die er auf diese Weise mitfinanziert?
Roland Teichmann: Da es sich ausschließlich um Kinofilme handelt, darf der ORF diese Produktionen erst nach einer gewissen Frist senden. Diese “Kinoschutzfrist” gemäß Filmförderungsgesetz sowie den Förderungsrichtlinen des Österreichischen Filminstituts beträgt in der Regel 18 Monate ab Erstaufführung im Kino, ist allerdings verkürzbar auf bis zu mindestens 4 Monate.
Gemäß Film-/Fernseh-Abkommen erwirbt der ORF grundsätzlich das Erstausstrahlungsrecht an den mitfinanzierten Filmen. Die Nutzungsrechte sind in § 6 Abs. 1 bis 5 des Abkommens abschließend geregelt und umfassen idR eine 7-jährige Lizenzzeit im Free-TV, in der beliebig oft ausgestrahlt werden kann. Wobei der ORF ein Senderecht, aber keine Sendeverpflichtung hat. Es gibt dann noch Sonderregelungen bei Projekten mit Pay-TV-Beteiligung, Catch-up TV, also ein Streaming-Angebot binnen 7 Tagen nach Free TV Ausstrahlung sowie Regelungen betreffend Hörfilmfassungen und Abspann.
Finden diese Filme dann alle ihren Weg ins lineare ORF-Programm?
Roland Teichmann: Mit ganz wenigen Ausnahmen werden alle im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens mitfinanzierten Filme auch im ORF gezeigt, allerdings leider oft in späten Programmschienen. Dennoch ist es so, dass der österreichische Kinofilm beim Publikum sehr gut ankommt und immer wieder hohe Quoten erzielt. Auch der österreichische Kinofilm ist daher von wesentlicher strategischer Bedeutung für den ORF und seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag und hat einen oft unterschätzt hohen Programm- und Repertoirewert als Identitätsträger heimischen Filmschaffens. 2024 wurden 26 Kinofilme erstmals im ORF ausgestrahlt (19 Spiel- und 7 Dokumentarfilme), die zusammen rund 5,2 Millionen Seher:innen erreichten.
Auf ORF ON sind diese Filme aber größtenteils nicht zu finden - woran liegt das?
Aktuell ist die Frage der Verwertung österreichischer Kinofilme auf ORF ON nicht gesamthaft geregelt. Die Bestimmungen aus dem Film/Fernsehabkommen stammen aus dem Jahr 2011 und umfassen lediglich ein Catch-Up-TV-Recht für sieben Tage nach der linearen Ausspielung. Es bedarf hier also einer dringenden Regelung entsprechend den aktuellen Erfordernissen. Wir verstehen darunter den größtmöglichen Zugang zu geförderten Filmen bei entsprechend angemessener Lizenz-Abgeltung. Derzeit haben wir nur jeweils unterschiedliche, einzelvertragliche Vereinbarungen.
Gibt es sonst eine Möglichkeit, diese Filme irgendwo online zu streamen oder zu kaufen?
Roland Teichmann: Da das ÖFI im Kern eine Kinofilmförderung ist, hat der Großteil der Filme eine:n Verleihpartner:in, die die Ausweitung und Verfügbarkeit verantwortet. Viele österreichische Filme sind so auf nationalen Plattformen wie watchaut.film (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) oder vodclub.online (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) verfügbar. Auf den großen internationalen Plattformen sind nur sehr wenige österreichische Filme zu finden.
Aus Ihrer Perspektive und eine Lösung der Vergütungsfrage vorausgesetzt, was wäre besser: die Filme einfach in ORF ON zugänglich zu machen oder ein eigenes ORF-Portal für österreichischen Film?
Roland Teichmann: Die Vergütungsfrage ist eine komplexe, und Rechte stellen einen Wert dar, der abgegolten werden muss. Da die Filme aber wesentlich bis ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden, halte ich es auch für wichtig, dass die daraus entstandenen Produktionen allen Steuerzahler:innen möglichst niederschwellig zur Verfügung gestellt werden. Insofern wäre eine Zugänglichmachung auf ORF ON nach Ablauf der Kinoschutzfrist und der erfolgten TV-Erstausstrahlung sicher die breitenwirksamste, wenn auch nicht die marktwirtschaftlichste Variante.