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Newsletter 11 / 23 * Wohnprojekte auf Mietbasis

Liebe Leserschaft,

die Themen meiner Posts und fĂŒr den monatlichen Newsletter ergeben sich aus meinen aktuellen Mandaten bzw. den Themen, die mir ganz persönlich am Herzen liegen. Insofern gibt es keine feste "Ordnung".
Dies scheint ganz gut anzukommen ... die Community wird grĂ¶ĂŸer und ich freue mich sehr ĂŒber die positiven RĂŒckmeldungen. Sie dĂŒrfen gerne jeden Newsletter weiterleiten oder auf meinen Blog verweisen.

Neben den herzzerreißenden Bildern aus der ganzen Welt hat mich der Wahlerfolg der AfD in meiner schönen Heimat Bayern doch sehr ĂŒberrascht. Protest war wohl vielen wichtiger als jede Sachargumentation.

So spielte als Wahlkampfthema "bezahlbarer Wohnraum" keine Rolle .. nicht einmal in MĂŒnchen, der teuersten Stadt in Deutschland.

Nachfolgend werfe ich einen Blick auf
I. LösungsansĂ€tze fĂŒr verbesserte Rahmenbedingungen
II. Wissenswertes fĂŒr die Gruppen (Mietprojekt)

I. LösungsansĂ€tze fĂŒr verbesserte Rahmenbedingungen 

Im der öffentlichen Wahrnehmung stehen vordergrĂŒndig nur zwei Forderungen:

Über die viel diskutierte „Neue WohnungsgemeinnĂŒtzigkeit“ hört man aktuell nichts. Angeblich soll es 2024 an den Start gehen. Mal sehen, ob dann nur ein Steuergesetz fĂŒr Unternehmen ĂŒbrig bleibt.
Auch meine Kollegin Dorothea Heintze ist skeptisch (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre).

Vermutlich gibt es sowieso nicht die eine „Lösung“, sondern eine Vielzahl von LösungsansĂ€tzen.

  • Der „Wumms“ aus dem Kanzleramt

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/massnahmenpaket-artikel.html (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

WĂ€hrend der Staat auf die großen Unternehmen setzt, lĂ€uft bei denen die Insolvenzwelle. Davon hĂ€ngen auch die Existenz viele Handwerksunternehmen und Zulieferer ab. Die Schnelligkeit der Umsetzung wird entscheident sein, ob und wie viele Unternehmen ĂŒberleben.

  • Das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz legt eine nationale Strategie fĂŒr soziale Innovation und gemeinwohlorientierte Unternehmen vor.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-sozialunternehmen-und-social-startups.html (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Ich zitiere daraus ...

  • Um Gemeinwohlorientierten Unternehmen den GrĂŒndungsprozess zu erleichtern, werden wir das Genossenschaftsrecht weiter digitalisieren und wollen auch im Gesellschaftsrecht Verbesserungen schaffen.

  • DarĂŒber hinaus gestalten wir das GemeinnĂŒtzigkeitsrecht effizienter, indem unangemessene, insbesondere bĂŒrokratische HĂŒrden abgebaut werden.

  • GrĂŒndung und Professionalisierung werden durch Beratung gefördert. 

Zu den gemeinwohlorientierten Unternehmen können auch Genossenschaft gehören, obwohl sie vorrangig der Förderung ihrer Mitglieder verpflichtet sind.

  • Die Ergebnisse der Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ wurden veröffentlicht.

Den interessanten Bericht findet ihr unter >> LINK (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Ich zitiere daraus ...

Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz fĂŒr eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin belegener ImmobilienbestĂ€nde großer Wohnungsunternehmen. Der Bund hat von seiner Kompetenz fĂŒr die Materie der Vergesellschaftung bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Mieterschutzes fĂ€llt nicht unter die Materie der Vergesellschaftung. Die Kompetenz des Landes erstreckt sich auf zivilrechtliche Nebenfragen einer Vergesellschaftung, wie etwa den Übergang von MietverhĂ€ltnissen. Zudem hĂ€lt sich das Land Berlin mit einer Vergesellschaftung von in Berlin belegenen GrundstĂŒcken im Rahmen der rĂ€umlichen Reichweite seiner Hoheitsgewalt. Ein Vergesellschaftungsgesetz steht tatbestandlich im Einklang mit den in Art. 15 GG ausdrĂŒcklich genannten Voraussetzungen.

 Hierzu gibt es den passenden Hörbeitrag unter
„Schöner Wohnen - der Podcast zur Wohnungsfrage“

 

Es ist unwahrscheinlich, dass sich aus der juristischen Möglichkeit in absehbarer Zukunft konkrete Maßnahmen ergeben. Immerhin gibt es eine juristische Klarstellung zum Art 15 GG.

Die Politik sollte aber auch die Ideen aus der Zivilgesellschaft aufgreifen. Die vielfĂ€ltigen Herausforderungen bedĂŒrfen des Engagements des / der Einzelnen. Insofern sollte die Politik die passenden Rahmenbedingungen schaffen.

  • Daniel Fuhrhop hat jetzt seine Dissertation „Der unsichtbare Wohnraum – Wohnsuffizienz als Antwort auf Wohnraummangel, Klimakrise und Einsamkeit“ veröffentlicht.

Ich zitiere ...

Der Wohnungsneubau eines Jahres mit bislang etwa 300.000 Wohnungen schadet dem Klima in seinem Lebenszyklus mit bis zu 74 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent beinahe genauso wie der jĂ€hrliche Betrieb sĂ€mtlicher 43 Millionen Altbauwohnungen mit momentan 80 Mio. t CO2-eq. Der „unsichtbare Wohnraum“ ungenutzter Zimmer oder Einliegerwohnungen, oft ehemalige Kinderzimmer, kann pro Jahr 100.000 Wohnungen liefern, wenn man die dafĂŒr nötigen KĂŒmmererstrukturen aufbaut. 

Die kostenlose OPEN ACCESS Version und die PRINTFASSUNG finden Sie beim Transcript Verlag Bielefeld.

https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-6900-8/der-unsichtbare-wohnraum/?number=978-3-8394-6900-2 (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Es gibt also durchaus mehr als nur 2 Ideen und Stellschrauben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ... fĂŒr die Schaffung und den Erhalt von preiswertem Wohnraum.

II. Wissenswertes fĂŒr Gruppen


Gruppen, die zunĂ€chst eigene Projekte in unterschiedlichen Rechtsformen anstrebten, ĂŒberlegen sich vermehrt unter das Dach einer bestehenden (Dach)Genossenschaft zu schlĂŒpfen. Nicht jede Gruppe hat genĂŒgend Eigenkapital oder ein GrundstĂŒck. Manche scheuen die Arbeit und das Bauherrnrisiko. Je nach Bundesland ist die Zahl der Wohnprojekte auf Mietbasis sehr unterschiedlich.

Aus juristischer Sicht gibt es immer wieder folgende Fragestellungen fĂŒr Wohnprojekte auf Mietbasis:

1. Wahl der VertragsverhÀltnisse 

Generalmietvertrag oder EinzelvertrÀge iVm Kooperationsvertrag

https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/d034ab2a-8872-4e5a-9952-44d4f652b901?secret_token=n8LQb4AnNMefpY2z2a5KDlv3zzLDe7BsqgpYXemMi_1IX_2-TG9ApnampebdhIkA (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

 2. Rechtsform der Gruppe 

Der Zusammenschluss von Bewohner:innen

https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/222d4b84-e7a7-48e4-a573-bf0e9c4ab253?secret_token=CoFE_RRNnrtnsuqM1lVIjq0_izvSGEZBRD2JKAQOeUL8GwrpSLe4Q7ETQkCaAdHX (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Kann sich die Gruppe auf keine Rechtsform einigen, so gibt es gegenĂŒber dem Vermieter keine „einheitliche Stimme“ und keinen Vertragspartner.

Mitunter ist der Vermieter dennoch bereit, die Bewohner:innen bei manchen Entscheidungen zu beteiligen. Dies ist natĂŒrlich nur freiwillig möglich. 

Genossenschaften mĂŒssen die Beteiligung jedoch genossenschaftsrechtlich korrekt gestalten. Soll die Mit-/ Selbstverwaltung von „Hausgruppe“ verbindlich geregelt werden, kann ein Genossenschaft in der Satzung (freiwillige) Organe einfĂŒhren. Diese können mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet werden, jedoch nicht in die gesetzlich vorgesehenen Kompetenzen der gesetzlich vorgesehenen Organe eingreifen. Es handelt sich insofern um unterstĂŒtzende und / oder beratende Organe, meist in der Form von BeirĂ€ten. 

3. Inhaltlich sollten geregelt werden ...

a) die interne Organisation fĂŒr Entscheidungen

  • fĂŒr finanzielle Verbindlichkeiten >> nur als GbR oder e.V. möglich

  • fĂŒr sonstige nicht-finanzielle Entscheidungen >> auch als nicht-eingetragener Verein oder als BeirĂ€te möglich

 b) die interne Organisation fĂŒr Arbeitsteilung 

  • Erledigung der Hausordnung laut MietverhĂ€ltnis >> Vertragspflicht gegenĂŒber Vermieter

  • soziale Arbeitsteilung >> nur ĂŒber die passende Rechtsform

Abschließend noch eine Herausforderung fĂŒr besonders Mutige.

4. ... besondere Objekte ?!

Bestandsimmobilien sind allein in Hinblick auf Ressourcenschutz erhaltens- bzw. umbauwĂŒrdig. Ich möchte den Blick auf besondere Objekte werfen, die fĂŒr Orte und ganze Regionen identitĂ€tsstiftend sind > KirchengebĂ€ude.

Vermehrt werden auch (ehemalige) KirchengrundstĂŒcke und KirchengebĂ€ude in Zukunft "auf den Markt kommen". Kirchenaustritte in beiden großen Konfessionen und ein enormer Sparzwang zeigen Auswirkungen. So gibt es eine eigene Angebotsseite fĂŒr KirchgrundstĂŒcke (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre).

Die Profanierung von KirchengebÀude gehört zur "hohen Schule der Projektentwickler". Zum Einlesen ist folgende Internetseite hilfreich:

https://www.zukunft-kirchen-raeume.de/themen/ (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Leider habe ich aktuell erfahren, dass ein Mietprojekt unter dem Dach einer Genossenschaft an den vertraglichen Herausforderungen mit einer Kirchengemeinde gescheitert ist. Viele Jahre Arbeit sind vergebens und der Prozesse hat auch viel Geld gekostet. Mehr dazu unter >> Link (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Am 01.12.23 werde ich einen Post freischalten, der alles Wissenwertes fĂŒr Wohnprojekte auf Mietbasis sammelt. Aktuell bin ich noch in der Schreibphase. DIESER POST IST DANN NUR FÜR ABONNENTEN.

Wie immer freue mich auf weitere Erfahrungsberichte aus der Leserschaft.
Schreiben Sie mir gerne unter info@majchrzak-rummel.de (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)

Kommen Sie gesund durch den Herbst

Ihre Angelika Majchrzak-Rummel
RechtsanwÀltin und Projektberaterin

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