LG Krems erlässt Einstweilige Verfügung wegen „Eingriff in höchstpersönlichen Lebensbereich“ und unterbindet Verkauf von Buch in vorliegender Form - langwieriger, aber symbolträchtiger Musterprozess steht bevor
Bei manchen Dingen fragt man sich nicht nur, ob sie rechtlich zulässig sind, sondern auch, wie jemand überhaupt auf die Idee kommt, so etwas zu machen. Das trifft jedenfalls auf eine Publikation zu, die im Jahr 2025 von einer Wiener Psychotherapeutin veröffentlicht wurde und die nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Verkauft werden darf diese in der vorliegenden Form jedenfalls nicht mehr, das wurde auf Antrag von Sebastian vom Landesgericht Krems per Einstweiliger Verfügung Anfang April 2026 vorerst gestoppt.
Doch das Verfahren steht ganz am Anfang, denn es müssen einige grundlegende Fragen erstmals rechtlich bewertet werden. Die Antworten werden richtungsweisend sein und weit über die Angelegenheiten von uns als Ehepaar hinaus von Bedeutung sein. Geht es doch nicht nur um Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensbereich von in der Öffentlichkeit stehenden Personen, sondern auch um den Einsatz von künstlicher Intelligenz und die damit vorgenommene öffentliche Pathologisierung von Menschen.
Eine „Fallstudie“ mit KI-Diagnosen
Zum konkreten Fall: Im Sommer 2025 veröffentlichte eine Wiener Psychotherapeutin ein rund 500 Seiten starkes Buch im Eigenverlag. Dieses von ihr offensiv als „Fallstudie“ beworbene Werk beschäftigte sich mit der vermeintlichen „Doppelmoral“ von Sebastian, dem österreichisch-chilenischen Publizisten. Um diese zu „entlarven“ und psychologische Muster sichtbar zu machen, analysierte die Autorin öffentlich zugängliche Aussagen von Sebastian, auch unter vielfacher Berufung auf ihre Ausbildung als Psychotherapeutin.
Doch es blieb nicht nur bei einer fachlichen Fern-Diagnose einer Person, die sie persönlich gar nicht kennt, sie fütterte auch systematisch ein KI-Programm mit teils klar suggestiven Fragen. Das Programm wurde dabei aufgefordert ausgesuchte Aussagen, die mitunter ohne Kontext bzw. in einem von ihr neu geschaffenen Rahmen vorgebracht wurden, zu bewerten. Dabei wurde unter anderem auch die „psychologische Dimension“ von der künstlichen Intelligenz beleuchtet, was erwartungsgemäß zu recht sonderbaren Ausführungen führte.
Die hierfür ausgewählten Aussagen von Sebastian habe sie dessen Fernsehauftritten entnommen, wobei die Auswahl höchst selektiv erfolgte: Nach eigenen Angaben vor Gericht hat die Psychotherapeutin konkrete Äußerungen von Sebastian von in Summe 3 Prozent seiner vielen hunderten Fernseh-Auftritte als Grundlage genommen. Nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgte, wurde hingegen nicht erläutert. Auch eine Einwilligung des öffentlich Analysierten sei bewusst nicht vorgenommen worden, er habe sich das „gefallen zu lassen“, so die Verfasserin.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1f8c9d2b-4a14-4749-9534-8d44895e66d1 (Si apre in una nuova finestra)KI-Diagnosen ohne Quellen und eine öffentliche Schau-Analyse
Vom Gericht befragt, worauf diese psychologischen Analysen basieren würden, was also das fachliche Quellmaterial für die von der KI vorgenommenen Psycho-Pathologisierungen wie „Monomanie“ darstelle, antwortete die Psychotherapeutin, dass sie das nicht wisse. Niemand wisse, worauf sich die künstliche Intelligenz stütze, da Programme wie das hier verwendete ChatGPT nicht die Quellen offenlege, aus denen es seine vermeintliche Expertise bezieht. Und trotzdem veröffentlichte sie die quellenlosen Pseudo-Diagnosen in ihrem Buch.
Vor Gericht führte sie außerdem an, sie habe mittels der KI lediglich eine „neutrale Analyse“ der Aussagen von Bohrn Mena vornehmen wollen. Dazu im Widerspruch steht allerdings auch, dass sie das Programm u.a. zur Rolle von Sebastian als Vater sowie den Auswirkungen auf seine Kinder befragte. Eine klare Grenzüberschreitung, nicht nur in moralischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht, wie das Landesgericht Krems ausführte. Darauf basiert auch die nun erlassene Einstweilige Verfügung, die den Verkauf des Buches unterbindet.
Ebenfalls von Sebastian eingebracht wurde eine Beschwerde beim Land Wien als zuständiger Aufsichtsbehörde für Psychotherapeut*innen. Denn es ist fraglich, ob durch die Bucherstellerin nicht auch berufsethische Standards bzw. sogar gesetzliche Regeln für Psychotherapeut*innen verletzt wurden. Immerhin wurde ohne die Zustimmung des zu Analysierenden die „imaginäre freudianische rote Couch“ (wörtliches Zitat aus dem Buch) ausgebreitet, also quasi eine öffentliche Schau-Analyse durchgeführt.
Höchstgerichtlicher Musterprozess mit Symbolkraft
Auch wenn das Buch sich schon im online abrufbaren Werbetext durch die zigfache Erwähnung der kommunikationswissenschaftlichen und psychotherapeutischen Ausbildung der Erstellerin einen wissenschaftlichen Anschein gibt, hält es selbst basalste wissenschaftliche Standards nicht ein. Denn auch bei der Analyse von öffentlichen Personen und öffentlichen Aussagen, die nur im Ausnahmefall ohne deren Zustimmung vorgenommen werden darf, darf eine solche jedenfalls nicht in der Form erfolgen, dass der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird.
Strittig bleibt, ob die Fütterung einer im außereuropäischen Raum angesiedelten Datenverarbeitungs-Software mit Informationen über eine Person, ohne deren Einwilligung, und vor allem die Publikation des KI-Outputs in Form eines Buches, rechtlich zulässig ist oder nicht. Auch offen bleibt, ob die gegenüber einer dritten Person vorgenommene öffentliche Andeutung bzw. Annahme von Psychopathologien durch eine Psychotherapeutin zulässig ist oder nicht. Zu diesen Fragen geht das Verfahren jetzt weiter an das Oberlandesgericht Wien.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/de2d69a3-bb8d-425b-b3f2-a4561522e195 (Si apre in una nuova finestra)RA Kerschbaumer: „Führen dieses Verfahren für jeden Menschen in diesem Land“
Hier wird es wohl eine höchstgerichtliche Entscheidung brauchen. Und das ist auch gut so, denn dieses Verfahren wird in mehrfacher Hinsicht richtungsweisende Wirkung entfalten. In diesem Prozess wird Sebastian vom Lienzer Anwalt Dr. Robert Kerschbaumer vertreten, der uns erfolgreich in allen Fällen von Hass im Netz vertritt und diesen gefährlichen Präzedenzfall höchstgerichtlich betreuen wird. Aber nicht nur für sie, denn die Causa besitzt einen hohen allgemeinen Symbolcharakter, wie Kerschbaumer erklärt:
„Was hier passiert ist, kann morgen jedem passieren: Eine wildfremde Person mit Berufstitel setzt sich an den Computer, füttert eine KI, und am nächsten Tag steht in einem Buch, dass Sie psychisch krank sind - ohne dass Sie je davon erfahren, geschweige denn zugestimmt haben. Wenn die Justiz das zulässt, ist niemand mehr sicher. Deshalb führen wir diesen Fall - nicht nur für Dr. Sebastian Bohrn Mena, sondern für jeden Menschen in diesem Land, der ein Recht darauf hat, nicht von einer Maschine öffentlich für gestört erklärt zu werden.“
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