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Behörde legt offen: Bohrn Mena einzige wegen Wappenverwendung bestrafte Privatperson

Neue Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz an Stadt Graz erhärtet Verdacht auf parteipolitische Motivation bei Abstrafung von Wappenverwendung

Die bisher schon recht dubiose steirische Politcausa „Landeswappen“ ist um eine Facette reicher. Zur Erinnerung: Das Land Steiermark hatte Sebastian wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung des steirischen Landeswappens angezeigt. Er hatte auf Facebook ein Foto des Wappens zur Bebilderung eines Beitrags verwendet, in dem er über die strafrechtliche Verurteilung einer steirischen FPÖ-Mandatarin berichtete.

Nachdem eine Anfrage der NEOS an Landeshauptmann Mario Kunasek zum Vorschein gebracht hatte, dass Sebastian seit vielen Jahren die einzige vom Land Steiermark wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung des Landeswappens angezeigte Privatperson ist, verdichtet sich nun das Bild mit der Beantwortung einer weiteren Anfrage. Diesmal antwortete die Stadt Graz, dort ressortiert jene Behörde, welche die Strafe gegen Sebastian verfügt hatte.

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Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Über das Portal „FragdenStaat.at (Si apre in una nuova finestra)“ wurde die Gemeinde Graz aufgefordert gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz darüber Auskunft zu geben, wie viele Strafverfügungen wegen Verletzung der Rechtsvorschrift § 8 Abs 1 Z 2, § 7 Abs 1 und/oder § 4 Steiermärkisches Landessymbolegesetz, LGBl Nr. 104/2016 idgF, im Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2025 erlassen wurden – und wie viele der Strafen davon Privatpersonen betrafen.

Die Antwort kam zügig: In den letzten fünf Jahren wurden demnach exakt 19 Strafverfügungen erlassen, so die Auskunft des zuständigen Referats. Doch keine einzige betraf eine Privatperson – außer eben jene gegen Sebastian Bohrn Mena. Somit ist nun amtlich dokumentiert, dass nicht nur das Land Steiermark in einem einzigen Fall gegen eine Privatperson vorgegangen ist, sondern auch die Stadt Graz. Damit verdichtet sich für Sebastian alles zu einem Bild.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/43633254-c967-4e7b-a984-029c414bc8df (Si apre in una nuova finestra)

„FPÖ soll Mut haben, mir vor Gericht gegenüberzutreten“

Dazu Sebastian: „Die Anzeige gegen mich entstammt der Landesamtsdirektion, die direkt beim FPÖ-Landeshauptmann ressortiert, die Strafverfügung kommt aus jener Behörde, deren Leiterin früher Pressesprecherin des FPÖ-Obmanns war. In beiden Fällen bin ich die einzige in fünf Jahren belangte Privatperson. Gemeinsam mit dem Fakt, dass von Meldung bis Anzeige nur 2 Stunden vergangen sind, riecht das alles sehr streng nach politischer Motivation.“

Angesichts des Umstands, dass Sebastian nicht nur die FPÖ-Steiermark, sondern auch ihr nahestehende Blogger wie Gerald Grosz und engste Mitarbeiter des Landeshauptmannes gerichtlich wegen Verstrickung in Fälle von Hass im Netz zur Verantwortung zieht, wirke dieses Vorgehen wie ein Versuch der Einschüchterung: „Wenn die FPÖ mich zum Schweigen bringen will, soll sie den Mut haben mir vor Gericht gegenüberzutreten – statt, dass Behörden in ihrem unmittelbaren Einflussbereich in Rekordzeit tätig werden“.

https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/740f205e-61ff-41eb-9436-9d999ef39bd5 (Si apre in una nuova finestra)

RA Kerschbaumer: „Riecht nach Retourkutsche mit Amtssignatur“

Und Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer, der im Namen von Sebastian auch bereits eine Beschwerde gegen die Strafverfügung eingebracht hat, ergänzt:

"Zwei Behörden, zwei Anfragen, ein Ergebnis: Null Privatpersonen in fünf Jahren - und plötzlich funktioniert der Apparat in 124 Minuten. Wer das für Zufall hält, glaubt auch, dass Verwaltungsbehörden für Belange der Staatsbürger routinemäßig in zwei Stunden fertig sind. Die Zielscheibe ist ein Mann, der FPÖ-Mandatare, FPÖ-nahe Blogger und den Medieninhaber des Landeshauptmanns wegen Hass im Netz vor Gericht bringt - und dort gewinnt.  Es riecht jetzt nach Retourkutsche mit Amtssignatur.”

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