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Wasser, Wald und ein neues Gesetz

Es gibt ein Gesetz, von dem die meisten Leute noch nie gehört haben, gegen das jedoch abseits vom Blick der Öffentlichkeit ganz schön Stimmung gemacht wird, und zwar durch verschiedene Lobbyverbände. Schauen wir uns an, was da los ist!

Heute, am 22. März 2026, ist Weltwassertag. Seit 1993 erinnern die Vereinten Nationen an diesem Datum daran, wie kostbar sauberes Wasser ist und wie eng unser Leben an funktionierende Wasserkreisläufe geknüpft ist. Doch unsere Flüsse, Auen und Feuchtgebiete geraten durch die Klimakrise immer mehr unter Druck: längere Hitzeperioden und Dürren, sowie steigendes Hochwasserrisiko machen uns zu schaffen.

Und genau hier kommt ein europäisches Gesetz ins Spiel, über das in Deutschland gerade eher hinter den Kulissen heftig gestritten wird: die EU-Wiederherstellungsverordnung, kurz W-VO, auf Englisch Nature Restoration Law. Sie betrifft Moore, Flüsse und Agrarlandschaften, und ganz besonders betrifft sie den Wald, denn: Der Wald ist unser größter natürlicher Wasserspeicher. Er filtert Grundwasser, hält Niederschläge in der Landschaft, puffert Hochwasserspitzen ab und schützt vor Erosion. Und da wir in den Medien recht wenig von diesem Gesetz mitbekommen und die Agrar- und Waldbesitzerlobby aber ganz schön viel Aufstand dagegen macht, dachte ich mir, ich erzähle dir heute mal davon.

Was die Wiederherstellungsverordnung will

Die W-VO trat im August 2024 in Kraft. Ihr Ziel: Geschädigte Ökosysteme in Europa sollen wieder in einen guten Zustand gebracht werden, und zwar verbindlich und ohne fadenscheinige Ausreden, wieso man ja gern würde, das aber nicht gehe und ach, bald bestimmt, ganz bald, bla bla. Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent ihrer Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen beginnen, und bis 2050 soll das auf alle geschädigten Ökosysteme ausgeweitet werden. Die Verordnung adressiert Wälder, Moore, Flüsse, Agrarlandschaften, Meere und auch Städte, denn auch hier finden wir eine Menge Natur. Und dass das Gesetz kommt, ist wirklich bitter nötig.

In der Europäischen Union befanden sich 2018 bereits 81 Prozent der geschützten Lebensräume in einem miesen Zustand. In Deutschland sind über 60 Prozent der Wälder nicht naturnah, denn das meiste ist Wirtschaftswald, also Forst. Die vierte Bundeswaldinventur von 2022 zeigt ziemlich klar, was schief läuft: Gerade mal 38 Prozent unserer Wälder haben eine naturnahe oder sehr naturnahe Baumarten-Zusammensetzung. Der Rest ist mehr oder weniger stark vom Menschen geprägt. Statt Buchen und Eichen, die hier von Natur aus wachsen würden, stehen auf fast der Hälfte der Fläche Kiefern und Fichten, die irgendwann mal gepflanzt wurden, weil sie schnell wachsen und gutes Bauholz liefern. Die Fichte hat seit 2012 rund 17 Prozent ihrer Fläche verloren, weil ihr Hitze, Dürre und dadurch dann auch der Borkenkäfer seit 2018 ordentlich zusetzen. Und seit 2017 gibt der deutsche Wald sogar mehr CO₂ ab, als er aufnimmt. Er ist damit von der Kohlenstoffsenke zur Kohlenstoffquelle geworden. Es gibt also viel zu tun, und dieses neue Gesetz soll da anpacken.

Die Verordnung gehört zum EU Green Deal und setzt völkerrechtliche Verpflichtungen um, die die EU und ihre Mitgliedstaaten aus dem Pariser Klimaschutzabkommen 2015 und dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 2022 eingegangen sind. Ihre Ziele überraschen also wenig. Dass sie verbindlich sind, ist aber neu, denn vorher war das alles eher so Wischiwaschi.

Was das neue Gesetz für unseren Wald bedeutet

Für den Wald verfolgt die W-VO drei zentrale Ziele:

  1. Erstens sollen die bestehenden Wald-Schutzgebiete verbessert werden. Viele der Vorgaben gelten für die sogenannten Natura-2000-Gebiete. Das ist ein europaweites Netz aus Schutzgebieten, das die EU seit den 1990er-Jahren aufgebaut hat, um bedrohte Lebensräume und Arten zu schützen. Die Grundlage dafür liefert die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie), die festlegt, welche Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten in Europa geschützt werden müssen. In Deutschland liegen rund 17 Prozent der Waldfläche in solchen FFH-Gebieten.

  2. Zweitens sollen Wälder klimafester werden. Naturnahe und artenreiche Wälder können der Klimakrise besser trotzen. Indikatoren wie das Vorkommen von Waldvögeln, der Totholzanteil oder der Vernetzungsgrad von Waldflächen zeigen, wie vital ein Wald ist und wie gut er mit den sich verändernden Bedingungen klarkommt.

  3. Drittens soll das Artensterben aufgehalten werden. Arten wie die Mopsfledermaus, der Luchs und der Schwarzstorch und Zehntausende andere brauchen genug Lebensraum, Fortpflanzungs- und Ruhestätten, um langfristig zu überleben.

In Deutschland unterscheidet man 19 verschiedene Waldtypen, die unter europäischem Schutz stehen. Wie eben schon erwähnt machen sie knapp 17 Prozent der Waldfläche aus, also rund 1,8 Millionen Hektar. Über 70 Prozent davon gehören dem Bund, den Ländern oder den Kommunen. Gut drei Viertel dieser geschützten Waldfläche sind Buchenwälder, und denen geht es vergleichsweise gut: Laut dem Bundesamt für Naturschutz haben sie entweder schon einen guten Zustand erreicht oder bewegen sich in die richtige Richtung. Anders sieht es bei Eichen-, Moor- und Auwäldern aus, die dringend Hilfe brauchen.

Vielleicht fragst du dich gerade: Wie misst man überhaupt, ob es einem Wald gut geht? Die W-VO greift dafür auf Werkzeuge zurück, die in Deutschland schon lange im Einsatz sind: die Bundeswaldinventur, von der ich die obigen Zahlen habe, die Bodenzustandserhebung und das Vogelmonitoring des Dachverbands Deutscher Avifaunisten. Durch gemeinsame Anstrengungen sollen die Werte bei diesen Messgrößen bis 2030 nach oben gehen. Die gute Nachricht: In vielen Regionen tut sich bereits etwas. Der Totholzanteil steigt, die Baumartenvielfalt wächst, und auch der Waldvogelindex zeigt nach oben, wir sind also auf dem richtigen Weg – müssen den aber eben auch durchhalten.

Der Aufstand der Forst- und Agrarlobby

Wer die Debatte um die W-VO verfolgt, stößt auf heftige Kritik aus der Land- und Forstwirtschaft, picture me shocked. Im Januar 2026 starteten die AGDW (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände) und die Familienbetriebe Land und Forst die Kampagne #LandschafftZukunft! mit einer klaren und kompromisslosen Botschaft, die mich so gar nicht überrascht: „No Deal zur W-VO."

Der AGDW-Präsident sagte zum Kampagnenstart sinngemäß, die Verordnung gehe von einem verfehlten Ansatz aus, weil sie den Klimawandel und die dynamischen Veränderungen an den Standorten zu wenig berücksichtige und ein „Zurück zu historischen Lebensräumen" verordne. Der Bundesvorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst sprach von einem „unkontrollierbaren Bürokratiemonster" und warnte vor Flächenstilllegungen, praxisfernen Auflagen und steigenden Preisen für Verbraucher:innen. Elf Bundesländer meckerten auf der Agrarministerkonferenz im Herbst 2025 über unter anderem fehlende finanzielle Ausstattung, unrealistische Zeitvorgaben und kontraproduktive Folgen für Klimaanpassungsmaßnahmen im Wald. Ebenfalls wenig überraschend: Unionsgeführte Landwirtschaftsressorts der Länder setzen sich auch auf europäischer Ebene für eine komplette Aufhebung der Verordnung ein. Der NABU vergab dafür Ende 2025 den Schmähpreis „Dinosaurier des Jahres" an die Agrarministerinnen und -minister der Union. Zu Recht.

Aber schauen wir uns die Kritik mal genauer an.

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Der Faktencheck: Wie starr ist die Verordnung wirklich?

Ein vom NABU beauftragtes Rechtsgutachten, das gerade veröffentlicht worden ist, kommt zu einem differenzierten Ergebnis. Ich gehe jetzt im Einzelnen auf die Vorwürfe ein, let’s go:

  • Es geht um Zwang und Kontrolle!
    Es wird gezeigt, dass die W-VO als sogenanntes „Politikplanungsrecht" konstruiert ist. Das bedeutet: Sie gibt verbindliche Ziele vor, überlässt den Mitgliedstaaten aber die Wahl der Mittel. Deutschland kann selbst entscheiden, ob es auf Förderprogramme, freiwillige Teilnahme, Vertragsnaturschutz oder ordnungsrechtliche Instrumente setzt. Das ist ganz wichtig, zu wissen, denn ich finde, gerade hier gibt es so viele Missverständnisse – gewollt oder ungewollt? Vermutlich beides, denke ich.

  • Die W-VO verhindert den Waldumbau!
    Äh … ne … also das finde ich komplett absurd, denn das Gegenteil trifft zu, Waldumbau ist ja gerade das Ziel! Was für ein Gaslighting von der Lobby, kann man sich nicht ausdenken. Die Entwicklung naturnaher und stabiler Mischwälder ist ausdrücklicher Bestandteil der Verordnung. Sie beschreibt konkrete Zielsysteme und Indikatoren dafür auf nationaler Ebene, und Waldbesitzende behalten ihre Entscheidungsspielräume, an den gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Betriebsebene ändert sich durch die Verordnung erst mal nix.

  • Es geht um eine total unrealistische Rückkehr zu historischen Zuständen, und die durch den Klimawandel aufgetretene Veränderung der natürlichen Ökosysteme wird nicht berücksichtigt!
    Die W-VO berücksichtigt den Klimawandel natürlich, die Leute, die das Gesetz entworfen haben, sind ja nicht umnachtet. Das Gesetz existiert ja genau wegen der Klimakrise und des Klimawandels überhaupt erst, und es gibt Ausnahmen von den Wiederherstellungszielen, wenn diese aufgrund „unvermeidbarer Veränderungen des Lebensraums" durch die Klimakrise unerreichbar sind. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten bei der Planung prognostizierte Veränderungen der Umweltbedingungen einbeziehen. Die Verordnung erweitert den Rechtsrahmen für die Verschiebung von Lebensraumtypen sogar. Bestehende Lebensräume können also zu den Ökosystemen weiterentwickelt werden, die sich mit der Klimaerwärmung an einem Standort etablieren. Gleichzeitig gilt: Die Vergrößerung und Vernetzung von Lebensräumen bleibt die wirksamste Absicherung gegen die Klimakrise.

  • Man darf nur heimische Baumarten verwenden, die aber hier teilweise nicht mehr gut zurechtkommen!
    Die Definition von „heimischen Baumarten" in der Verordnung ist weit gefasst. Sie umfasst Arten, die natürlicherweise oder potenziell in einem Gebiet vorkommen. Damit berücksichtigt sie, dass sich Verbreitungsgebiete durch die Klimakrise verändern können. Die Verordnung misst den Fortschritt beim Waldschutz unter anderem am Indikator „Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten". Damit ein Waldbestand in diese Kategorie fällt und positiv in die nationale Bilanz eingeht, reichen bereits 50 Prozent heimische Baumarten. Momentan liegt der Anteil nicht-heimischer Baumarten in Deutschlands Wäldern laut Bundeswaldinventur bei etwa 5 Prozent. Hier ist ein Punkt kritikwürdig: Ein Wald, in dem jeder zweite Baum gebietsfremd ist, gelte nach der Verordnung noch als „Wald mit überwiegend heimischen Baumarten". Das ist absurd, und auch der NABU sagt, das sei zu großzügig. Aus wissenschaftlicher Sicht schwächt eine so starke Durchmischung mit gebietsfremden Arten die Resilienz von Waldökosystemen, weil Pilze, Insekten und andere Organismen auf heimische Baumarten angewiesen sind und mit den ganzen fremden Bäumen oft nichts anfangen können.

  • Das neue Gesetz ist ein Bürokratiemonster!

    Chill. Die Verordnung verpflichtet in erster Linie die Mitgliedstaaten. Für Waldbesitzende entstehen aus der nationalen Pflicht, sich ein bisschen mehr anzustrengen, keine direkten Pflichten oder Berichtspflichten. Wie einfach oder kompliziert die konkreten Angebote werden, hängt davon ab, wie Bund, Länder und Kommunen die Umsetzung gestalten, also wäre es sinnvoll, da zu lobbyieren, statt direkt die Abschaffung zu fordern. Denn Bürokratie entsteht vor allem bei den Behörden, die den Nationalen Wiederherstellungsplan erarbeiten und das Monitoring durchführen. Dort ist der Aufwand real, aber nötig, um europäische Vergleichbarkeit und Transparenz zu gewährleisten, aber als Waldbesitzerin (die ich nicht bin, lol) hätte ich damit eh nix zu tun.

Dieser Beißreflex ist so typisch und so nervig, und wie so oft gibt es einen Hotspot an Kritik nicht nur in den unionsgeführten Gebieten, sondern ganz konkret Bayern mit der CSU macht da immer Probleme, egal, um welches Naturschutzthema es gibt. Das muss ich mal so konkret aussprechen, und wir haben das Drama ja schon beim Otter gesehen (Si apre in una nuova finestra). Es ist vor allem so unlogisch, denn Naturschutz ist eben auch Heimatschutz, und Letzteren schreibt sich die CSU doch so gern auf die Fahne. I don’t get it.

Welche Chancen die Verordnung bietet

Wenden wir uns von den Meckerern ab und schauen mal, welches Potenzial in dem neuen Gesetz liegt. Die Wissenschaft ist sich mittlerweile weitgehend einig: Biodiversität erhöht die ökologische Stabilität und Klimaresilienz von Wäldern, reduziert damit eeeeben auch wirtschaftliche/betriebliche Risiken und zahlt sich mittel- bis langfristig dadurch auch ökonomisch aus. Das ist wichtig für Leute, denen die Natur am Arsch vorbeigeht, die aber Geld richtig lieb haben, deswegen erwähne ich das hier. Wälder, die vielfältig an Strukturen, Arten und genetischer Ausstattung sind, widerstehen Schadfaktoren besser und halten unter hoher klimabedingter Unsicherheit mehr Zukunftspfade offen. Sie bieten der Forstwirtschaft also wertvolle Handlungsoptionen, und Leute, die Rendite, die Rendite!! Denkt denn niemand an die Rendite, die dadurch möglich wird?

Die W-VO bietet Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Chance, die notwendige Weiterentwicklung ihrer Wälder und deren nachhaltige Bewirtschaftung im Klimawandel über Jahrzehnte hinweg aktiv mitzugestalten, statt irgendwas Top-Down verordnet zu bekommen. Sie schafft die bislang fehlende gesetzliche Grundlage für einen jahrzehntelangen gesellschaftlichen Planungsfokus, bei dem die forstliche Produktivität eben ausdrücklich als Ökosystemleistung zählt, und mit der man dann natürlich verantwortungsvoll umgehen sollte. Und es gibt ja so viele neue Förderprogramme, es gibt ökologische Leistungen, die finanziell belohnt werden, Man kriegt Kohle für CO2-Speicherung, und, und, und. Waldbesitzende lassen sich von ihren ewiggestrigen Verbänden so dermaßen an der Nase herumführen, dass die gar nicht raffen, wie viel mehr Kohle die machen könnten, das ist echt traurig. Naturnähe zahlt sich langfristig aus, weil Wälder widerstandsfähiger werden und Erträge stabiler ausfallen, und will man seinen Nachkommen nicht einen Wald im guten Zustand hinterlassen? Denn ein größeres Spektrum an künftigen Nutzungsoptionen sichert auch die Freiheit nachfolgender Generationen.

Wo es gerade hakt

So weit die Theorie. In der Praxis steckt die Umsetzung fest, ja, ich weiß, du bist jetzt bestimmt sehr überrascht, vielleicht ist die ja mit der Deutschen Bahn unterwegs. Mega Brüller, I know.

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf eines nationalen Durchführungsgesetzes kommt im Kabinett nicht voran, weil das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Befassung blockiert. Die Vorarbeiten für den Nationalen Wiederherstellungsplan, den Deutschland bis September 2026 bei der EU-Kommission vorlegen muss, laufen zwar irgendwie, aber ein auch nur ansatzweise konstruktiver Dialog zwischen Naturschutz- und Landwirtschaftsseite findet bisher leider kaum statt.

Und auch auf Länderebene bekleckern wir uns nicht mit Ruhn. Einzelne Bundesländer verschimmeln in Passivität, Brandenburg etwa erklärte im Dezember 2025, ohne einen fertigen Nationalen Wiederherstellungsplan und ohne Finanzierungszusagen von EU und Bund keine eigene Planung entwickeln zu können. Diese Haltung verkennt, so das Rechtsgutachten des NABU, den Kern der Verordnung: Sie ist ja als „Work in Progress" konstruiert, nicht als fertiges Klein-Klein-Regelwerk. Die Etappenziele für 2030, 2040 und 2050 müssen schrittweise erreicht werden, und die Kontrolle darüber, wie wir dahinkommen, liegt eben bei uns. Ist leider so ein bisschen das Behördendrama: Wenn niemand genau sagt, was wie exakt in jedem Detailschritt gemacht werden muss und wer dafür zuständig ist, passiert nüscht.

Dennoch: Sollte ein kooperativer Prozess scheitern, müssen die Mitgliedstaaten laut Gutachten trotzdem Wiederherstellungsflächen festlegen, komme was wolle. Dann allerdings ohne Mitsprache der Forstwirtschaft und mit höherem Konfliktpotenzial. Klassischer Fall von: Wenn du nicht aktiv wirst beginnst, eine Lösung zu suchen, wird dir irgendwann eine Lösung vorgesetzt, und die Wahrscheinlichkeit, dass die dir dann wirklich gar nicht gefällt, ist sehr hoch.

Wasser, Wald und Zukunft

Ob die Verordnung ihr Potenzial entfaltet, hängt davon ab, wie wir als Land die Umsetzung über die Bühne bringen. Die Spielräume sind da. Die Fördermöglichkeiten sind da. Was fehlt, ist der politische Wille, den Prozess konstruktiv aufzunehmen, und die Bereitschaft aller Beteiligten, eigene Vorschläge einzubringen … und auch etwas mehr Gelassenheit, denn durch all das Geschrei, das die Verbände von sich geben, merken die gar nicht, dass das eigentlich auch für die eine gute Sache wäre, denn die EU-Wiederherstellungsverordnung ist kein Angriff auf die Forstwirtschaft, sondern die (vielleicht sogar einzige?) Chance, auch in 50 Jahren noch etwas den Kindern vererben zu können, das nicht einfach ein Haufen Schadholz ist.

Vielleicht checken sie es ja noch.

Bis zum nächsten Mal

Jasmin

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Quellen

ARD-aktuell. „Umweltnegativpreis für Agrarminister der Union.“ tagesschau.de (Si apre in una nuova finestra), 29. Dezember 2025.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Der Wald in Deutschland: Ausgewählte Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur (Bonn: BMEL, 2024).

Ionis, Alexander. Zum Rollout der EU-Wiederherstellungsverordnung: Mitgliedstaatliche Umsetzungs-Governance und Zusammenspiel von Rechtspflicht und Gestaltungsoffenheit. Rechtsgutachten im Auftrag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU). Würzburg: Baumann Rechtsanwälte, 2026.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. „EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.“ 8. Oktober 2025.

NABU Bundesverband. Zukunft für Waldnatur und Wirtschaft: Die Wiederherstellungsverordnung: Chance für unsere Wälder und den ländlichen Raum. Policy Brief, März 2026. Berlin: NABU, 2026.

Unser Green Deal. „Land- und Forstwirtschaft appelliert an die Bundesregierung: Sichere Versorgung, stabile Preise und Klimaschutz in Gefahr / Verbände starten gemeinsame Kampagne zur Wiederherstellungsverordnung.“ Süddeutsche Zeitung (SZ.de (Si apre in una nuova finestra)), 16. Januar 2026. ACHTUNG, für dich zur Info, falls du das hier liest: Das ist eine bezahlte Anzeige gewesen und kein redaktioneller Artikel. Habe das für die Gegenargumente der Lobby recherchiert.

Argomento Biodiv., Klima, Umwelt

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