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Wird Zeit fürs WissZeitVG: Auf ein Neues!

Am vergangenen Donnerstag war ich für #IchBinHanna in Berlin: Die SPD-Bundesfraktion hatte zum Forschungspolitischen Abend (Abre numa nova janela) geladen, der neben einem Rahmenprogramm mit Podiumsdiskussion auch viele Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung bot. Sowohl im Programm als auch in den Gesprächen kam dem Thema Arbeitsbedingungen eine erfreulich prominente Rolle zu, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde in diesem Zusammenhang wiederholt angesprochen. In ihrem Grußwort fand die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar eindrückliche Worte zum Status quo: Statt die Zeit zwischen Einschreibung und Berufung als eine Zeit entbehrungsreicher ‚Lehrjahre‘ zu gestalten, in denen Prekarität als „romantischer Beweis“ der Leidenschaft gelte, wolle die SPD dafür sorgen, dass in dieser Zeit „kluge Köpfe Zukunft gestalten können, ohne ihre eigene Zukunft zu gefährden“. Es blieb aber nicht bei diesen abstrakten Bekundungen, Esdar griff auch konkrete Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf: Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion, ein stärkerer Schutz bei Drittmittel-Befristungen, Anreize für Departmentstrukturen, Verlängerung von Projektlaufzeiten und die Förderung von Gleichstellung und Vereinbarkeit waren zentrale Themen. Das Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen und planbaren Karrierewegen zog sich nicht nur durch Esdars Grußwort, sondern zudem durch viele andere Äußerungen und Gespräche an diesem Abend, an dem auch die SPD-Mitglieder des Forschungsausschusses — Obmann Oliver Kaczmarek, Vorsitzender Karl Lauterbach, Holger Mann, Lina Seizl und Carolin Wagner (Maja Wallstein war für den Abend entschuldigt) — uns Gästen Rede und Antwort standen. Klar ist: Es wird allerhöchste Zeit für die WissZeitVG-Reform — umso erfreulicher, dass die Diskussion darüber nun wieder merklich an Fahrt aufnimmt. Anlass genug, uns allen noch einmal in Erinnerung zu rufen, welche Lösungsvorschläge zur Kernproblematik des WissZeitVG inzwischen auf dem Tisch liegen: gemeint ist die Regelung der Postdoc-Phase.

Ein Resultat der #IchBinHanna-Debatte, das zu ihrem Beginn kaum denkbar zu sein schien, ist der inzwischen erreichte Konsens darüber, dass es in Deutschland zu wenige unbefristete Stellen für Postdocs gibt. Der Wissenschaftsrat hat in seinem lange erwarteten Personalstrukturen-Papier eine Umkehr der Verhältnisse gefordert: Das unbefristete Arbeitsverhältnis nach der Promotion müsse zum Regelfall werden. (Abre numa nova janela) Nur: Wie genau lässt sich diese Zielsetzung mit dem WissZeitVG als Ansatzpunkt erreichen? In den vergangenen Jahren wurden dafür diverse Instrumente diskutiert, einen Überblick gebe ich im heutigen Newsletter! (Notabene: Das WissZeitVG ist bekanntermaßen nicht der einzige Ansatzpunkt für eine Verbesserung der Lage. Zu weiteren Ansatzpunkten zählt etwa die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Mittelbaustrategie. Gleichwohl steht nun aber die WissZeitVG-Reform an, und deshalb hat es enorm viel Sinn, über das WissZeitVG zu sprechen — was nicht bedeutet, dass man über anderes schweigen sollte.)

1)    Befristungshöchstquote: Die Zahl der befristeten Stellen pro Institution mittels Quote begrenzen

Über dieses Instrument, vorgeschlagen vom HU-Professor Tobias Rosefeldt (Abre numa nova janela), haben Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon und ich bereits Ende 2023 in der FAZ geschrieben (Abre numa nova janela). Die Idee ist simpel: Es gibt offenkundig zu viele befristete Stellen im Postdoc-Bereich — um Befristung hier einzudämmen, werden Quoten festgelegt, die die maximale Zahl befristeter Stellen, die eine wissenschaftliche Institution im Verhältnis zu den unbefristeten Stellen vergeben kann, klar begrenzen. Der Vorteil dieses Instruments liegt auf der Hand: Es ist der direkteste Weg, um die Zielsetzung einer Reduktion von Befristung in der Postdoc-Phase zu erreichen. Zudem wissen wir inzwischen, dass das Instrument auch verfassungskonform umsetzbar ist (Abre numa nova janela). Insofern ist es äußerst bedenkenswert und sollte in der nun neu beginnenden Debatte über die WissZeitVG-Reform angemessen berücksichtigt werden.

2)    Qualifikationsbegriff schärfen: Klarheit statt Gummi-Begriff

Befristet werden darf man in der deutschen Wissenschaft, weil man sich qualifiziert — so jedenfalls die Idee hinter dem WissZeitVG. Am Qualifikationsbegriff hängt auch die Länge des befristeten Arbeitsvertrags: Die soll dem Ziel der Qualifikation angemessen sein. Mit dem Qualifikationsbegriff gibt es allerdings zwei gravierende Probleme. Das erste: Was als Qualifikation zählt, wird nicht genauer bestimmt. Nicht zuletzt aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (Abre numa nova janela), demzufolge alles als Qualifikation gilt, was in irgendeiner Form für eine berufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft befähigt, kann dafür praktisch Beliebiges eingesetzt werden. In der Praxis heißt das, dass man durch ein möglichst kleinformatiges Qualifikationsziel (Kapitel der Dissertation, Mitarbeit an einem Antrag o.ä.) letztlich beliebige Vertragslaufzeiten rechtfertigen kann. Dem ließe sich beikommen, indem man den Qualifikationsbegriff schärft — durch konkrete Eingrenzung der möglichen Qualifikationsziele (Promotion, Habilitation, Äquivalentes) oder etwa auch durch die Forderung, die Ziele im Arbeitsvertrag jeweils genau zu benennen und darzulegen, warum ihr Erreichen überhaupt eine Befristung voraussetzt. Wichtig wäre zudem, sicherzustellen, dass genügend Arbeitszeit für die Arbeit an der eigenen Weiterqualifikation zur Verfügung steht. Das alles löst allerdings nicht das zweite Problem, das sich für die Postdoc-Phase stellt: Hier überhaupt von einer „Qualifikation“ zu sprechen, erscheint nicht sachgerecht. Postdocs haben in der Regel zwei berufsqualifizierende Abschlüsse und mit der Promotion ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen. Eine Weiterentwicklung für die Führungsposition der Professur als „Qualifikation“ zu rahmen dient nur einem Zweck: der Ermöglichung von Befristung nach der Promotion. Hinzu kommt, dass die vermeintliche „Qualifikation“, die per Habilitation oder äquivalenter Leistung zur Berufungsfähigkeit führen soll, das wissenschaftliche Personal nur für einen einzigen Beruf „qualifiziert“: für die Professur. Professuren gibt es aber in derart geringer Zahl, dass sich im deutschen System der überwiegende Teil der Postdocs ins Nichts „qualifiziert“. Diese Absurdität sollte auch bei der anstehenden WissZeitVG-Reform berücksichtigt — und ausgeräumt — werden.

3)    Die Anschlusszusage: Eine Art Tenure-Track für den Mittelbau

Ein Erfolg unserer #IchBinHanna-Arbeit, der mit dem Zerbrechen der Ampelregierung leider mit zerschellt ist, war das Aufgreifen der Anschlusszusage, die so funktioniert wie ein Tenure-Track: Beschäftigte machen mit ihren Institutionen Ziele aus, bei deren Erreichen sie eine unbefristete Stelle erhalten (im Unterschied zum Tenure-Track für Professuren dürfte das in der Regel keine Verbeamtung auf Lebenszeit bedeuten, sondern eine unbefristete Stelle im Öffentlichen Dienst). Der strittige Punkt in der Diskussion um die begonnene WissZeitVG-Reform der Ampelregierung war, nach wie vielen Jahren die Anschlusszusage kommen sollte. Wir haben uns — im Anschluss an einen Vorschlag der SPD-Forschungspolitikerin Carolin Wagner (Abre numa nova janela) — bekanntermaßen für zwei Jahre ausgesprochen: Nach dieser Zeit sollten nach unserer Auffassung vier weitere Jahre folgen, in denen die vereinbarten Ziele erreicht werden können. Für eine solche Regelung habe ich u.a. 2023 im Tagesspiegel argumentiert (Abre numa nova janela). Vorteile der Anschlusszusage nach zwei Jahren liegen auf der Hand: Sie erzeugt eine frühere Verbindlichkeit für Beschäftigte. Zudem lässt sich hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen, die Deutschland bereits im Rahmen von Tenure-Track-Verfahren gewonnen hat (dazu sind u.a. die Mitschnitte der Tenure-Track-Tagung 2025 aufschlussreich, bei der auch ich auf Podien vertreten war — sie finden sich hier (Abre numa nova janela)). So ermüdend die Zahlenspiel-Diskussionen (2+4, 3+3, 4+2 …) auch gewesen sein mögen: In der Sache wäre es verfehlt, ein so aussichtsreiches Instrument wie die Anschlusszusage in der neuen Reformdiskussion außen vor zu lassen.

4)    Aufhebung der Tarifsperre: Mehr Gestaltungsmöglichkeiten schaffen

Die Tarifsperre aufzuheben ist wenig überraschend eine der Kernforderungen der Gewerkschaften im Kontext mit dem WissZeitVG. Aus einer Öffnung der Tarifsperre ergäben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten: Die Gewerkschaften könnten mit den Arbeitgebern Tarifbedingungen aushandeln, etwa auch Befristungshöchstquoten. Dass die SPD für eine solche Lösung Sympathien haben könnte, liegt nahe — dass die Einstellung der Union diesbezüglich eine andere sein mag, sollte selbstverständlich nicht dagegensprechen, auch dieses Instrument erneut ernsthaft zu diskutieren.

5)    Postdocs raus aus dem WissZeitVG

Diese Lösung haben Kristin Eichhorn, Sebastian Kubon und ich immer wieder vorgeschlagen, u.a. in einem Gastbeitrag im Wiarda-Blog aus dem Jahr 2022 (Abre numa nova janela). Sie greift die Einsichten zur vermeintlichen Qualifikation von Postdocs auf. Da hier nicht sinnvoll von Qualifikation die Rede sein kann, ist auch eine Qualifizierungsbefristung nicht zu rechtfertigen. Ein WissZeitVG ohne Postdocs mag wie eine radikale Lösung wirken. Allerdings ist auch klar, dass jede weniger invasive Lösung sich an einem Erfolgskriterium wird messen lassen müssen: Wird die Zahl der unbefristeten Stellen im Postdoc-Bereich dadurch effektiv erhöht?

Was diese Übersicht zeigt, dürfte klar geworden sein: Es gibt keinen Mangel an Lösungsvorschlägen für den Knackpunkt Postdoc-Phase. Klar ist auch: Wenn nicht bald eine gangbare Lösung gefunden wird, die die Entfristungsquote unter Postdocs deutlich anhebt, wird das aufseiten der heutigen und potentiellen zukünftigen Beschäftigten im deutschen Wissenschaftssystem zu massiver Verärgerung führen. Man mag sich nicht ausmalen, wie viele hervorragende Wissenschaftler_innen das deutsche Wissenschaftssystem seit Beginn von #IchBinHanna bereits verloren hat — sei es durch Erreichen der Höchstbefristungsdauer ohne Aussicht auf eine unbefristete Stelle oder durch die Entscheidung, den prekären Arbeitsverhältnissen den Rücken zu kehren. Es ist jetzt an der Bundesregierung, ihre Versprechen einzulösen, was zumindest die SPD erfreulicherweise zu beabsichtigen scheint (gern nehmen wir natürlich auch entsprechende Signale aus der Union entgegen!). Gemessen wird der wissenschaftspolitische Erfolg dieser Koalition allerdings wie immer nicht an Absichtsbekundungen, sondern an greifbaren Resultaten, hier in Form einer brauchbaren WissZeitVG-Reform — und im Prozess, eine solche zu erreichen, sind wir inzwischen wieder mitten drin.

 

 

 

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