Das Landesgericht Krems hat einem Antrag von Veronika stattgegeben und eine einstweilige Verfügung gegen Gerald Grosz erlassen. Demnach muss der FPÖ-nahe Blogger ab sofort eine Reihe von unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptungen unterlassen.
Zentral ist dabei hervorzuheben, dass der von Grosz immer wieder verlautbarte Vorwurf, es würde sich bei unseren Klagen gegen digitale Gewalt um „Geschäftemacherei“ handeln und wir würden uns durch unberechtigte Schadenersatzforderungen rechtswidrig bereichern, klar vom Gericht zurückgewiesen wurde. Behauptungen dieser Art stellen demnach unwahre Vorwürfe dar.

„In den letzten Monaten mussten wir von rechtsextremen Kreisen, dem FPÖ-Netzwerk und darüber hinaus eine beispiellose Täter-Opfer-Umkehr ertragen. Uns wurde sinngemäß vorgeworfen, wir würden mit der Absicht uns zu bereichern, massenhaft „Unschuldige“ verklagen. Auch wurden Vergleichsangebote als „Erpressungsversuche“ dargestellt. Ich bin froh, dass das Gericht hier eine Grenze gesetzt hat und diese Vorwürfe als unwahre Behauptungen zurückgewiesen hat“, so Veronika.
Behauptungen auf Facebook müssen gelöscht werden
Gerald Grosz hatte in einem Posting auf Facebook Anfang August eine Reihe von Behauptungen über Veronika, die das Gericht als unzulässig bewertete. Dazu zählen nachfolgende Aussagen:
· „Jeden diffamieren, jeden verleumden. Hass verbreiten [...]“
· „Dieses ‚Paar‘ ist das Paradebeispiel opportunistischer Geschäftemacher unter dem Deckmantel eines politischen Aktivismus.“
· „Hier versuchen politische Brandstifter das von ihnen gelegte Feuer zu monetarisieren [...]“
Den Antrag auf Unterlassung, den unser Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer für Veronika eingebracht hatte, bekämpfte Grosz gerichtlich, vertreten durch Anwalt Peter Zöchbauer, der auch die Mediengruppe OE24/ÖSTERREICH und den Glückspielkonzern NOVOMATIC vertritt.
Nachdem er in seinen Schriftsätzen wiederholt darauf hingewiesen hatte, dass seine Äußerungen angeblich auf Tatsachen beruhen würden, sich also weder reuig noch einsichtig zeigte, musste eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Wahrheitsbeweis konnte von Grosz nicht erbracht werden
Das Gericht führte in einer langen Begründung der Entscheidung aus, dass es Grosz nicht gelungen sei, den Wahrheitsbeweis für seine Behauptungen zu erbringen. Auch die von Grosz-Anwalt Zöchbauer geradezu inflationär vorgelegten „Beweise“ erwiesen sich hierfür als nicht hilfreich. Dem Hauptverfahren blickt Veronika gelassen entgegen:
„Die Grenze des Sagbaren wurde von Menschen wie Gerald Grosz viel zu lange und viel zu oft überschritten. Es ist höchste Zeit, dass jemand dagegen vorgeht. Wir sorgen jetzt gerichtlich dafür, dass die Grenzen des Strafrechts wieder eingehalten werden und wollen damit dem FPÖ-Netzwerk auch klar kommunizieren, dass die Zeiten des ungebremsten Hasses vorbei sind.“
Brandstifter, der die Feuerwehr klagt
Und Dr. Robert Kerschbaumer ergänzt: „Die Verteidigungslinie von Gerald Grosz ist der verzweifelten Versuch des Brandstifters, der die Feuerwehr klagt, weil sie seinen Brand gelöscht hat. Grosz versucht, die legitime Verteidigung gegen Hass und Drohungen in sozialen Medien als ‚Geschäftemacherei‘ zu diskreditieren, während er selbst genau diesen Hass medial ausschlachtet. Das zeigt eklatante Realitätsverweigerung und ein tiefes Missverständnis von Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit. Laut gerichtlicher Feststellung trägt Grosz Verantwortung für den begangenen Rufmord. Mit dieser einstweiligen Verfügung endet die Ära der Hetze: Grosz muss sein Posting löschen und schweigen.“
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https://www.derstandard.at/story/3000000296803/gericht-verbietet-grosz-bohrn-menas-bereicherung-mit-hassklagen-zu-unterstellen (Abre numa nova janela)