Unser Rechtsstreit mit den extremrechten Medien Info-DIREKT & RTV ist in dieser Form in Österreich bislang ohne Beispiel. Nun konnten wir vor dem Oberlandesgericht Wien einen weiteren Etappen-Sieg erringen, der hohen Symbolcharakter hat. Hier der Produzent von Inhalten, dort deren Verbreiter - es geht um zwei parallele Klagen und zwei unterschiedliche Rollen, aber um ein Kern. Es geht um die Frage, ob künstlich erzeugte, täuschend echte Bildmanipulationen, sogenannte „Deepfakes“, in der politischen und medialen Auseinandersetzung zulässig sind. Dabei handelt es sich um einen juristischen Wendepunkt, denn es geht um die Zukunft des Bildnisschutzes im digitalen Zeitalter.
Ausgangspunkt beider Verfahren sind Veröffentlichungen aus dem Sommer 2025. RTV produzierte Beiträge im Rahmen eines Online-Formats, in denen sich die Sendungsmacher abfällig mit unseren juristischen Schritten gegen Hasspostings auseinandersetzten. Zur Bewerbung dieser Inhalte wurden sogenannte Thumbnails verwendet, also Vorschaubilder, die Nutzerinnen und Nutzer zum Anklicken der Videos animieren sollen.
Diese Bilder zeigten Sebastian jedoch nicht in realen Aufnahmen, sondern in künstlich erzeugten, fotorealistisch wirkenden Darstellungen. Die Mimik war dabei gezielt überzeichnet: ein grotesk verzerrtes, hämisch wirkendes Lachen, ein kalkuliert wirkender, verschlagener Gesichtsausdruck, kombiniert mit symbolisch aufgeladenen Elementen wie einer Justitia-Statue oder einem Laptop.
Diese Bilder waren keine Karikaturen im klassischen Sinn. Sie waren keine erkennbaren Zeichnungen oder bewusst stilisierten Überzeichnungen. Vielmehr handelte es sich um KI-generierte Bildmanipulationen, die auf einer realen Fotografie basierten und darauf angelegt waren, wie echte Fotografien zu wirken. Genau diese Qualität – die Nähe zur vermeintlichen Realität – ist der zentrale Punkt des gesamten Verfahrens.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/f240134f-1b4c-4bf2-870b-e1735b6d8caf (Abre numa nova janela)Extremrechtes Magazin wirkt als Verstärker
Info-DIREKT übernahm diese Inhalte und verbreitete sie auf der eigenen Website weiter. Die Plattform fungierte damit als Multiplikator: Sie bettete die Videos ein, verwendete die gleichen Thumbnails als visuelle Aufmacher und stellte sie in einen eigenen redaktionellen Kontext. Damit standen sich zwei Beklagte gegenüber, die unterschiedliche Rollen einnahmen, deren rechtliche Bewertung aber eng miteinander verknüpft ist: RTV als ursprünglicher Ersteller der Deepfakes, Info-DIREKT als deren Verbreiter.
Sebastian reagierte mit zwei Klagen, die inhaltlich nahezu deckungsgleich sind. In beiden Verfahren argumentierte er, dass die verwendeten Bilder seine Persönlichkeit massiv verletzen. Es handle sich nicht um bloß unvorteilhafte Darstellungen, sondern um gezielte visuelle Manipulationen, die ihm Eigenschaften zuschreiben, die er nie gezeigt habe.
Die künstlich erzeugte Mimik suggeriere Zynismus, Schadenfreude, Berechnung – und transportiere damit eine Botschaft, die durch die begleitenden Texte noch verstärkt werde. Begriffe wie „Klagswelle“ oder „Klage-Rausch“ würden durch die Bilder emotional aufgeladen und visuell bestätigt. Es entstehe eine sogenannte Bild-Text-Schere, bei der sich Bild und Text gegenseitig verstärken und eine diffamierende Gesamtwirkung erzeugen.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/4accd021-97f3-4b04-b29c-4273c411ab5b (Abre numa nova janela)Gericht erließ Einstweilige Verfügungen
Beide Verfahren nahmen ihren ersten entscheidenden Schritt am Landesgericht Krems. In beiden Fällen erließ das Gericht einstweilige Verfügungen – gegen RTV als Produzent und gegen Info-DIREKT als Verbreiter. Diese Verfügungen untersagen es den Beklagten, die betreffenden KI-generierten Bildnisse weiter zu veröffentlichen, sofern sie den Kläger in der konkret beanstandeten Weise darstellen.
Die Begründung des Gerichts ist in beiden Verfahren bemerkenswert klar – und in ihrer Argumentation nahezu identisch. Entscheidend sei, dass es sich nicht um reale Abbildungen handelt, sondern um künstlich erzeugte Bildmontagen ohne eigenständigen Informationswert. Die Darstellungen seien geeignet, ein verzerrtes Bild der Person zu vermitteln und deren berechtigte Interessen zu verletzen. Damit greife der Schutz des § 78 UrhG, der genau solche missbräuchlichen Bildverwendungen verhindern soll.
Sowohl RTV als auch Info-DIREKT akzeptierten diese Entscheidungen nicht und erhoben Rekurs. Die Argumentationslinien beider Beklagten gleichen sich dabei fast vollständig. Es wird auf die Meinungsfreiheit verwiesen, auf die Pressefreiheit, auf die Kunstfreiheit. Die Bilder seien als zulässige Zuspitzung zu verstehen, als moderne Form der Karikatur. Die Verwendung von KI sei lediglich ein technisches Mittel, das rechtlich nicht anders zu behandeln sei als Zeichnungen oder klassische Fotomontagen. Zudem handle es sich beim Kläger um eine Person des öffentlichen Lebens, die sich scharfe Kritik gefallen lassen müsse.
Genau an diesem Punkt setzt die Gegenargumentation an – und genau hier liegt der Kern des gesamten Verfahrens. Die Klägerseite macht geltend, dass Deepfakes eben nicht einfach eine neue Form der Karikatur sind. Der entscheidende Unterschied liegt in ihrer Wirkung. Während eine klassische Karikatur als solche erkennbar ist und ihre Überzeichnung offenlegt, zielen KI-generierte Bilder gerade auf das Gegenteil ab: Sie sollen real wirken. Sie sollen den Eindruck vermitteln, dass das Gezeigte tatsächlich so geschehen ist. Für den flüchtigen Betrachter – insbesondere im Kontext von Social Media, wo Inhalte in Sekundenbruchteilen konsumiert werden – ist diese Unterscheidung kaum möglich.
Oberlandesgericht Wien weist Rekurs ab
Diese Argumentation greift das Oberlandesgericht Wien in beiden Verfahren auf. In der Entscheidung zum Fall Info-DIREKT stellt das Gericht klar, dass die beanstandeten Bilder keinen relevanten Informationswert haben und geeignet sind, den Kläger bloßzustellen oder ihm Eigenschaften zuzuschreiben, die nicht der Realität entsprechen. Der Rekurs wird abgewiesen, die einstweilige Verfügung bestätigt.
Überträgt man diese Argumentation auf das parallel geführte Verfahren gegen RTV – und geht man davon aus, dass das OLG Wien auch dort zum selben Ergebnis gelangt ist –, ergibt sich ein konsistentes Bild: Sowohl der Produzent als auch der Verbreiter der Deepfakes werden rechtlich verantwortlich gemacht. Die Gerichte behandeln beide Rollen nicht isoliert, sondern als Teil eines Gesamtgeschehens.
Das ist von enormer Bedeutung. Denn damit wird erstmals klargestellt, dass die Verantwortung für Deepfakes nicht an der Quelle endet. Wer solche Inhalte erstellt, haftet. Wer sie übernimmt und verbreitet, haftet ebenfalls. Das Recht adressiert damit die gesamte Kette der digitalen Öffentlichkeit – von der Produktion bis zur Distribution.
Neue Maßstäbe werden gesetzt
Noch bedeutsamer ist jedoch die grundsätzliche Einordnung von Deepfakes, die sich aus diesen Entscheidungen ergibt. Die Gerichte machen deutlich, dass es nicht auf die technische Herstellung eines Bildes ankommt, sondern auf seine Wirkung. Entscheidend ist, wie das Publikum die Darstellung versteht. Wenn ein Bild geeignet ist, eine falsche Realität zu suggerieren und dabei die Persönlichkeit des Abgebildeten zu verletzen, ist es unzulässig – unabhängig davon, ob es sich um ein Foto, eine Zeichnung oder ein KI-generiertes Bild handelt.
Damit wird ein neuer Maßstab gesetzt. Die bisherigen Kategorien des Medienrechts – Foto, Karikatur, Illustration – reichen nicht mehr aus, um die Phänomene der künstlichen Bildgenerierung zu erfassen. Deepfakes bewegen sich genau in der Grauzone zwischen Realität und Fiktion. Sie sind weder eindeutig das eine noch das andere. Und genau deshalb stellen sie das Recht vor neue Herausforderungen.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/740f205e-61ff-41eb-9436-9d999ef39bd5 (Abre numa nova janela)Der Präzedenzcharakter dieses Falls liegt genau darin. Er ist einer der ersten, in dem Gerichte sich systematisch mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie mit täuschend echten KI-Bildern umzugehen ist. Es geht nicht mehr nur um einzelne Veröffentlichungen, sondern um eine grundlegende rechtliche Einordnung einer neuen Technologie.
Dass beide Verfahren – gegen RTV und gegen Info-DIREKT – parallel geführt werden und zu deckungsgleichen Ergebnissen führen, verstärkt diese Bedeutung noch. Es entsteht eine konsistente Linie der Rechtsprechung, die nicht auf den Einzelfall beschränkt ist, sondern verallgemeinerbar wird.
Oberster Gerichtshof wird entscheiden müssen
Doch der entscheidende Schritt steht noch aus. In beiden Verfahren hat das Oberlandesgericht Wien ausgesprochen, dass ein weiterer Rechtszug zulässig ist. Damit ist der Weg zum Obersten Gerichtshof frei. Und genau dort könnte sich entscheiden, ob aus diesen Entscheidungen eine dauerhafte Leitjudikatur wird.
Der OGH wird sich erstmals umfassend mit der rechtlichen Einordnung von Deepfakes befassen müssen. Er wird klären müssen, wo die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger visueller Manipulation verläuft. Er wird definieren müssen, ob und unter welchen Bedingungen KI-generierte Bilder in der öffentlichen Debatte erlaubt sind. Und er wird festlegen müssen, welche Verantwortung Medien für die Verbreitung solcher Inhalte tragen.
Die Tragweite dieser Entscheidung kann kaum überschätzt werden. Sie betrifft nicht nur Journalisten oder politische Akteure, sondern jeden Menschen, dessen Bild digital manipuliert werden kann. In einer Welt, in der künstliche Intelligenz immer realistischer wird, stellt sich die Frage, wie Wahrheit überhaupt noch geschützt werden kann.
https://steady.page/de/bohrnundmena/posts/1e1d3168-25c7-4c49-a7ff-27b839e71150 (Abre numa nova janela)Rechtsgeschichte wird geschrieben
Der Fall Bohrn Mena gegen RTV & Info-DIREKT ist damit mehr als ein Rechtsstreit. Er ist ein Testfall für das Rechtssystem. Ein Test dafür, ob bestehende Normen ausreichen, um neue technologische Realitäten zu erfassen. Oder ob es neuer Kategorien, neuer Abwägungen, vielleicht sogar neuer Gesetze bedarf.
Schon jetzt lässt sich sagen: Dieses Verfahren hat eine Dynamik ausgelöst, die weit über Österreich hinausreichen wird. Es berührt europäische Grundfragen – etwa jene, die auch im AI Act angelegt sind, der Transparenz und Schutz vor Täuschung fordert. Es zwingt Gerichte dazu, sich mit der psychologischen Wirkung von Bildern auseinanderzusetzen. Und es verschiebt die Grenzen dessen, was als zulässige öffentliche Kommunikation gilt.
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Aber die Richtung ist klar. Die Gerichte beginnen, die Regeln für eine neue visuelle Öffentlichkeit zu definieren – eine Öffentlichkeit, in der Bilder nicht mehr zwangsläufig Realität abbilden, sondern Realität erzeugen können. Genau deshalb wird in diesem Verfahren Rechtsgeschichte geschrieben.
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