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Ich werde mit Vergewaltigung bedroht – warum trotzdem nicht ermittelt wird

Im August war es mal wieder so weit. Als ich morgens, noch nicht ganz wach, durch meine Mails gescrollt habe, musste ich Folgendes lesen:

Nach dem Lesen dieser Zeilen war ich wach. Ergänzt wurde der Text durch fünf teils pornographische Bilder, die ich hier nicht verbreiten möchte. Eines davon war ein Portrait-Foto von mir, auf das geschrieben stand:

Zwei der Bilder zeigten einen erigierten Penis, der einen weiblichen Anus penetriert, aus dem flüssiger Kot austritt. Das vierte Bild war das Selfie eines rotblonden Mannes mit Drei-Tage-Bart, einer Kappe auf dem Kopf und rot verwaschenem Sweatshirt. Von oben blickt er ernst und teilnahmslos in die Linse. Das fünfte und letzte Bild zeigte das nackte Becken eines Mannes, der vor einem Handtuchtrockner, in einem weiß verfliesten Raum steht, vermutlich ein Badezimmer. Sein schlaffer Penis samt Hodensack nahm rund ein Drittel des Bildes ein.

Beschämt, herabgesetzt, entwürdigt

Das Erste, was ich beim Anblick der Bilder empfand, während mir der bedrohliche Text durch den Kopf ging, war Ekel. Ich machte das Mail schnell wieder zu und legte mein Handy weg. Ich fühlte mich beschämt, herabgesetzt, entwürdigt. Und das, obwohl ich derartige Nachrichten schon seit Jahren immer wieder erhalte. Diese Gefühle lassen sich nicht schnell wegklicken, sie bleiben mir im Hals stecken.

Die Polizisten, mit denen ich mich später über den Inhalt der Mail unterhielt, als ich sie bei der örtlichen Inspektion zur Anzeige brachte, blickten ebenso angewidert, als sie es sichern und dokumentieren mussten. Niemand sollte so etwas sehen müssen, darin waren wir uns alle einig, daher hatte ich auch die Hoffnung, dass durch das neue „Dickpic-Gesetz“, über das medial gerade breit berichtet wurde, zukünftig schärfer gegen die Verfasser solcher Nachrichten vorgegangen werden würde.

Verfahren eingestellt, keine Ermittlungen

Seit gestern weiß ich es besser. Denn nun, rund zehn Wochen nach meiner Anzeige, wurde ich von der zuständigen Staatsanwältin in Krems an der Donau darüber informiert, dass das Ermittlungsverfahren gegen den im Mail genannten Verfasser der gefährlichen Drohung eingestellt wurde.

Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 StPO, weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, die weitere Verfolgung des Beschuldigten sonst aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre oder kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Betrifft Vorwurf der gefährlichen Drohung. Eine Tatbegehung konnte nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen den unbekannten Täter wurde abgebrochen.“

So lautet die im rechtdeutsch verfasste Begründung. Einfacher ausgedrückt bedeutet dies, dass das Ermittlungsverfahren gegen den im Mail genannten angezeigten Täter eingestellt wurde, da die Staatsanwaltschaft glaubt, dass seine Täterschaft nicht sicher nachgewiesen werden kann und es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl handelt.

Kein Ermittlungswille der Staatsanwaltschaft

Eine Erklärung dazu, wie es zu dieser Annahme kommt, beinhaltet das Schreiben allerdings nicht. Auch darüber, dass das „Dickpic Gesetz“ nicht zur Anwendung kommt, da es erst ab September dieses Jahres in Kraft getreten ist und das Mail bereits am siebten August versendet wurde, musste ich mir selbst zusammenreimen. Ich hatte schlicht Pech, hätte ich das Mail drei Wochen später erhalten, wäre es wohl ein weiterer Anlass für Ermittlungen.

Formell wird weiter gegen unbekannte Täter ermittelt, allerdings wird dieses Verfahren prozessual abgebrochen, womit auch hier keine weiteren Ermittlungen stattfinden werden. Es wurde eine sparsame Art der Aktenerledigung gewählt, obwohl Ermittlungsschritte angemessen und möglich gewesen wären. Das muss ich nun innerhalb von 14 Tagen durch meinen Anwalt Dr. Robert Kerschbaumer in einem Fortführungsantrag für eine Gebühr von 90 Euro darlegen lassen.

Er sagt dazu: „Was tatsächlich nicht nachgewiesen werden kann, ist der ernsthafte Ermittlungswille der Staatsanwaltschaft. Kein Rechtshilfeersuchen an den E-Mail-Anbieter. Keine Anfragen bei Facebook oder Twitch nach Login-Daten und IP-Adressen. Keine forensische Auswertung der mitgeschickten Bilddateien. Keine Nachschau bei der beschuldigten Person. Die Ermittlungen wurden faktisch nie begonnen. Wir haben deshalb beim Landesgericht Krems einen Fortführungsantrag gestellt. Opfer sexualisierter Gewaltandrohungen haben Anspruch auf ernsthafte, zumutbare Ermittlungen.“

Grausame Gruppen – von Trollen, Mobbing und Doxing

Nicht nur für mich ist es wichtig, dass die Behörden ihrer Arbeit nachgehen und ermitteln, denn die Staatsanwaltschaft hatte recht. Neben mir gibt es noch einen weiteren Geschädigten – den Mann, dessen Identität scheinbar gestohlen und dessen Portraitfoto verwendet wurde. Eine Erkenntnis, zu der ich unterdessen nur gelangt bin, da mir wenige Stunden nachdem ich meiner Wut durch einen Post auf Bluesky Luft gemacht habe, die bekannte Hackern Nella (N3II41) geschrieben hat.

Sie war es, die das Foto des vermeintlichen Täters trotz schwarzen Balken vor den Augen erkannt und mich über ihn informiert hat. Der Deutsche war schon mehrmals ein Opfer von Mobbing, da die Trolle der kriminellen Vereinigung NWO sein Gesicht immer wieder für ihre grausamen Aktivitäten missbrauchen.

Die NWO, ist eine Hass Community, ein virtueller Zusammenschluss von Personen die systematisches Cybermobbing und Cyberstalking betreiben. Sie stehlen Identitäten, täuschen damit andere und stehlen so ihre persönlichen Daten um sie in so genannten „Doxing Partys“ zu veröffentlichen. Besonders gerne beleidigen, bedrohen, verfolgen und quälen sie vulnerable oder kognitiv beeinträchtigte Menschen, mit denen sie „Maskengames“ spielen.

So kommentieren sie beispielswesen ihre online geposteten Inhalte mit illegalen Symbolen von terroristischen und/oder verfassungsfeindlicher Organisationen oder schreiben in ihrem Namen Mails wie das an mich, mit dem Ziel sie zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz zu bringen. Bei mir werden sie ihr Ziel jedoch nicht erreichen, ich werde mich weiter zur Wehr setzen – gerade auch, weil es so viele andere Opfer von digitaler Gewalt gibt.

Unnötig steile Hürden, schlechte Chancen auf Erfolg

Fortführungsanträge wie der, den ich nun stellen muss, führen meist nicht zu weiteren Ermittlungen, meine Chancen stehen also schlecht. Wäre ich beispielweise eine alleinerziehende Mutter, bei der das Geld eher knapp ist, oder zehn Jahre jünger und hätte keinen guten Anwalt an meiner Seite, dann würde ich ziemlich sicher nicht einmal diese schlechte Chance nutzen, sondern aufgeben.

Bedenkt man dann zudem, dass solche gewaltvollen und verstörenden Nachrichten, so wie Übergriffe und Vergewaltigungen von Frauen ohnehin kaum angezeigt werden, dann lässt das erahnen, wie wenige Verurteilungen von Tätern tatsächlich folgen werden. Weder das „Hass im Netz-Gesetz“ der Vorgänger-Regierung noch die kleinen Ergänzungen der jetzigen Regierung werden daran etwas ändern.

Opfer von sexualisierter und misogyner Gewalt bleiben sich selbst überlassen, sie werden durch den Rechtsstaat nachweislich nicht geschützt. Denn Gesetze, die nicht exekutiert werden, sind totes Recht und Täter, die die Erfahrung machen, dass ihre Übergriffe keine Konsequenzen nach sich ziehen, machen munter weiter.

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