Saltar para o conteúdo principal

Happy Birthday? 1 Jahr Gewalthilfegesetz

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN | Tina Steiger

Ein Jahr ist es her, dass ein Meilenstein für von gewaltbetroffene Frauen in Deutschland auf den Weg gebracht wurde. Am 14. Februar 2025 stimmte der Bundesrat für das Gewalthilfegesetz (GewHG).

Das Gesetz regelt einen Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für betroffene Frauen und mitbetroffene Kinder. Der Anspruch für Frauen greift schrittweise bis 2032. Spätestens bis dahin müssen die Bundesländer ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Angebotsnetz aus Beratungsstellen und Frauenhäusern in die Praxis umgesetzt haben.

Schon bald soll sich für von Gewalt betroffene Frauen in Deutschland alles ändern. Genug Anlaufstellen, qualifizierte Beratung und vor allem bundesweit genügend Schutzplätze in Frauenhäusern. Knapp sechs Jahre haben Bund und Länder noch Zeit, dann ist der Anspruch für Betroffene einklagbar, ganz unabhängig davon, ob sie ländlich oder in der Stadt wohnen oder wie ihre persönliche finanzielle Situation aussieht. Das Netz soll sogar noch früher stehen, denn schon ab 2027 sind Bundesländer aufgerufen, Schutzplätze und Beratungsangebote sicherzustellen. Ab 2027 geht dann auch die Finanzierungs- und Sicherstellungsverantwortung für das Frauenhilfesystem auf die Länder über.

Das Ziel ist hoch gesteckt, denn noch immer fehlen mindestens 14.000 Unterbringungsplätze für Frauen in Frauenhäusern und zusätzliche knapp 36.000 Plätze für mitbetroffene Kinder.

2,6 Milliarden Euro stellt der Bund zur Finanzierung des Vorhabens zur Verfügung. Die Kritik lautet, das sei deutlich zu wenig. Die Ermittlung des Bedarfs läuft nicht erst seit 2025, doch inzwischen dürfte deutlich werden, dass die Mittel tatsächlich nicht dem Ausmaß von Gewalt entsprechen, mit dem Frauen in Deutschland konfrontiert sind. Wenn das geschlechtsspezifische Bundeslagebild zu Gewalt gegen Frauen schon erschreckend war, so tun sich bei der neu veröffentlichten Dunkelfeldstudie Abgründe auf. Nicht einmal einer von zehn Fällen werde in weiten Teilen des Landes angezeigt. Die Zahlen sind um ein Vielfaches höher, als angenommen. Unterm Strich heißt das: Die 14.000 Schutzplätze werden im Zweifel so nicht reichen.

Zum Nachjustieren erscheint es spät

In sechs Jahren soll der Rechtsanspruch für Frauen Realität werden, doch bis dahin erleben gewaltbetroffene Frauen eine andere: Mehrere Femizidversuche an Frauen täglich (!), teilweise zwei bis fünf durchgeführte Femizide in wenigen Tagen in Deutschland. Schläge, Psychische Gewalt, Stalking, sexuelle Übergriffe. Dazu mangelhafte Ausbildung von Fachkräften, von involvierten Kinderschutzkräften, von Polizei und Justiz zum Thema Gewalthäufigkeit, Gewaltdynamiken, Täterstrategien, Trauma und Schutzmöglichkeiten.

Das Gewalthilfegesetz ist kein Geschenk des Bundes an Frauen, sondern die lange liegen gelassene Bringschuld aus der Istanbul-Konvention, die bereits 20218 ratifiziert wurde. Dieses Bekenntnis zum Gewaltschutz von vor sechs Jahren verpflichtet Unterzeichner-Staaten zu Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen strukturell und bedarfsgerecht zu senken und zu beseitigen. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention sehen weit mehr vor, als das neue Gesetz in weiteren sechs Jahren bereitstellen will.

Verhaltene Glückwünsche zum ersten Geburtstag

Zu spät, zu wenig, zu langsam sagen Expert:innen. Zu ungenau, zu misogyn, zu wenig Kinderschutz sagen Betroffene. Harsch kritisiert wird auch, dass das Gewalthilfegesetz große Schutzlücken, etwa für trans-, inter- und nicht-binäre Personen sowie teils für geflüchtete Frauen beinhaltet.

In der Schnittmenge begegnet sich die Sorge, dass die Bundesländer den Schutz für Frauen nur auf dem Papier umsetzen, dass spürbare Veränderungen jedoch ausbleiben. So warnen Fachstellen, wie etwa Frauenhauskoordinierung e.V., das Gewalthilfegesetz dürfe nicht als Sparschwein für Länder und Kommunen dienen, während bei den Betroffenen nichts ankommt. Wie berechtigt diese Angst ist, hat sich im vergangenen Jahr bundesweit an zum Teil massiven Kürzungen bis hin zu Streichungen der Mittel für den Gewaltschutz gezeigt.

Das deutlichste Beispiel stellt der Bundeshaushalt 2026 dar, in dem Mittel für den Gewaltschutz, insbesondere für Opfer sexuellen Missbrauchs, gestrichen wurden. So wird der Fonds Sexueller Missbrauch nicht fortgeführt. Diese Mittel bedeuten für Betroffene keine Planspiel-Zahlen, sondern bisher spürbare, niedrigschwellige Unterstützung, etwa zur Traumabewältigung. 2026 entfallen diese. Auch viele Anti-Gewalt-Hilfestellen für Frauen beklagen, dass die beschlossenen Kürzungen für sie und die Betroffenen greifbar werden. So ist von Personaleinsparungen die Rede und von abgewiesenen Frauen. Die Gewaltzahlen steigen, das Dunkelfeld übertrifft die schlimmsten Befürchtungen und dennoch werden Sparmaßnahmen spürbar.

Da erscheint die Kritik am Gewalthilfegesetz auch nach einem Jahr in der Bilanz berechtigt, die neu freigegebenen Milliarden würden lediglich einem linke-Tasche-, rechte-Tasche-Spiel gleichen, das Frauen am Ende bei Gewalt verfehlt. Auch erscheint fraglich, woher die geschulten Fachkräfte kommen sollen, die Fälle künftig frei von frauenfeindlichen Thesen und mütterfeindlichen Narrativen pro Opfer begleiten sollen. Bisher gibt es diese nach Auskunft der Betroffenen im System kaum.

Bis 2032 hat Deutschland noch Zeit, mit seiner Frauenfeindlichkeit aufzuräumen, damit das Gewalthilfegesetz kein Rohrkrepierer wird. Viele hunderte Frauen werden bis dahin sterben und den Preis dafür bezahlen, dass seit 2018 so gut wie nichts passiert ist.

Tópico Gewalt gegen Frauen

0 comentários

Gostaria de ser o primeiro a escrever um comentário?
Torne-se membro de free.fem.minds MAGAZIN e comece a conversa.
Torne-se membro