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Glossar

Redaktion free.fem.minds MAGAZIN

B wie Belastungseifer

Vorweg: Offiziell existiert der sogenannte Belastungseifer nicht in der deutschen Strafprozessordnung. Es ist kein feststehender juristischer Begriff und dennoch kommt die These in einer Vielzahl von Verfahren zum Einsatz. Besonders dann, wenn Frauen Gewalt oder sexuelle Übergriffe anzeigen.

Belastungseifer beschreibt die Annahme, eine Person – ein Belastungszeuge (das Opfer) – verfolge mit übertriebenem Eifer eine Verurteilung einer anderen Person. Die Schuld des vermeintlichen Täters soll, so die Haltung, mit einem übereifrigen Engagement bewiesen werden. Insbesondere Frauen werden mit diesem Begriff als enthusiastische Störenfriede in Verfahren benannt, in denen Zeugen und Beweise fehlen.

Ihre Not, eine Tat plausibel nachzuerzählen und Zusammenhänge darzulegen, wird als übereifrig und damit unglaubwürdig eingestuft. Bei Gewalt oder Vergewaltigung durch den Ex-Partner fehlen fast immer Zeugen und in den meisten Fällen auch Beweise. Der Vorwurf des Belastungseifers eines Opfers ist damit die Go-To-Taktik in der Strafverteidigung von Tätern.

Steht der Vorwurf Belastungseifer im Raum, so folgt der Annahme die Frage Was will die Person eigentlich? Da unterstellt wird, dass ein übermäßiges und unverhältnismäßiges Interesse an einer Verurteilung besteht, wird ein anderes, zugrunde liegendes Motiv unterstellt. Was will sie eigentlich? wird für Frauen zur Falle. Trennen sie sich von Männern nach Gewalt und sexualisierter Gewalt, so folgt der Vorwurf, es gehe um Geld, Ruhm oder gemeinsame Kinder. Da Gewalt in einer Ehe statistisch häufig ist und mit Kindern eine zusätzliche Steigerung erfährt, passt dieser Vorwurf fast immer.

Dieses schrittweise Infragestellen und zur Täterin mit verborgenen Absichten umdeuten, macht Frauen in Verfahren schnell mundtot. Sie werden zu unglaubwürdigen Unruhestifterinnen erklärt, die unschuldigen Männern unrechtmäßig Straftaten anlasten.

Interessant ist, dass Belastungseifer immer dann zum Tragen kommt, wenn tragfähige Beweise und Zeugen fehlen. So kann der Begriff auch in Verfahren um Belästigung am Arbeitsplatz oder bei (rassistischer) Diskriminierung eingesetzt werden. Auch in diesen Fällen wird über die Verwendung von Belastungseifer ein strukturelles Machtgefälle verstärkt, das eine Seite als unglaubwürdiger, als die andere darstellt.

Wird Belastungseifer im Arbeitsrecht zur Bewertung gebraucht, so zeigt sich Spannendes. Plötzlich entfällt die negative Konnotation. Eine Person mit Belastungseifer gilt als zu stark engagiert, aber auch als belastbar, bereit, sich stark einzubringen, voller Engagement und Tatendrang. Im positiven Sinne beschreibt der Begriff also hohe Leistungsbereitschaft und einen eigenständigen Tatendrang.

Interessant wäre eine statistische Erhebung darüber, wie oft der Begriff zulasten von Frauen und Minderheiten bei Gericht eingesetzt wird und wie oft er dagegen positiv in den Arbeitszeugnissen von Männern auf ein hohes Engagement hindeutet.

Tópico Gewalt gegen Frauen

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