Am 12. Juni 2026 hat die 97. Justizministerkonferenz in Hamburg auf Initiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufzufordern, der einen sogenannten „Prüfmechanismus" für Fälle „offenkundigen Missbrauchs" des Selbstbestimmungsgesetzes schaffen soll. Hierzu wurde ich von Radio Frei als Mitglied des LSVD⁺⁺ Bundesvorstand interviewt. Ein Kommentar und kurze Einordnung.
Hier sind die Inhalte des Beschlusses (Abre numa nova janela):


Einordnung: Der JuMiKo-Beschluss zum SBGG
Zunächst zum Kontext, der in der öffentlichen Debatte häufig fehlt: Das SBGG regelt ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags (und des Vornamens) im Personenstandsregister – nicht den Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen. Für Letzteres gelten das Hausrecht der jeweiligen Einrichtungen sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wer das Gesetz mit dem Schutz von Frauen und sensiblen Räumen begründet, vermengt zwei rechtlich voneinander getrennte Regelungsbereiche – und nährt dabei ein Narrativ, das den Fokus von einer diskriminierten Minderheit weglenkt und sie stattdessen als potenzielle Täter*innengruppe rahmt.
Inhaltlich fordert der Beschluss „gesetzlich konkretisierte objektive Anhaltspunkte" als Grundlage für behördliches Handeln. Das Problem: Der wissenschaftliche Konsens ist seit Jahren eindeutig. Geschlechtliche Identität lässt sich nicht objektivieren. Die Weltgesundheitsorganisation hat dies längst anerkannt, das pathologisierende Störungsbild aufgegeben und das subjektive Erleben – die erlebte Inkongruenz zwischen gelebter Geschlechtszugehörigkeit und fremdzugewiesenen Merkmalen – ins Zentrum gerückt. Ein gesetzlicher Prüfkatalog, der auf objektiven Kriterien basieren soll, widerspricht diesem Wissensstand fundamental.
Was bleibt, ist eine tiefe Paradoxie: Ein Gesetz, das „Selbstbestimmung" im Namen trägt, soll durch Fremdbestimmung ersetzt werden – in Form von Standesämtern, die über die Echtheit geschlechtlicher Identität urteilen sollen. Genau jene Begutachtungspraxis, die das SBGG abschaffen wollte, kehrt damit in abgeschwächter Form zurück.
Hinzu kommt der politische Zeitpunkt: Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluation des SBGG vor. Verschärfungen zu fordern, bevor diese Evaluation abgeschlossen ist, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und setzt betroffene Communities unter Generalverdacht – bevor auch nur eine belastbare Datenlage vorliegt.
Das vollständige Interview – mit Einordnung der treibenden Kräfte, der Frage nach dem weiteren Verfahren und meiner Analyse als LSVD⁺ – könnt ihr hier (Abre numa nova janela) anhören:
Was bedeutet der Beschluss der Justizministerkonferenz? Wer sind die treibenden Kräfte? Wie ist der weitere Verlauf dieses Beschlusses? Über diese und weitere Fragen spreche ich als LSVD⁺ im Interview mit Radio Frei
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