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Meine Bewerbung für den ORF-Stiftungsrat

Die folgende Bewerbung für den ORF-Stiftungsrat habe ich heute an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Leonhard Dobusch, geb. in Linz. Ich bin beruflich tätig als Professor für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Organisation an der Universität Innsbruck und bekunde hiermit mein Interesse für die Funktion eines Mitgliedes des ORF-Stiftungsrates.

a) Persönliche und fachliche Eignung 

Ich verfüge über in § 20 Abs. 1a ORF-G geforderte “Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten” aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit in öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien. Konkret wurde ich 2016 und 2020 vom Land Berlin auf gemeinsamen Vorschlag der Vereine Chaos Computer Club (CCC), D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V., eco – Verband der Internetwirtschaft und media.net (Abre numa nova janela) berlinbrandenburg e.V. als Vertreter für den gesellschaftlichen Bereich “Internet” in den ZDF Fernsehrat berufen. Im Jahr 2022 wurde ich dann als einer von acht vom Fernsehrat zu entsendenden Mitglieder mit Drei-Fünftel-Mehrheit in den ZDF-Verwaltungsrat gewählt. 

Meine Tätigkeit dort habe ich in mehr als 100 Blogeinträgen in der Reihe “Neues aus dem Fernsehrat” bei (Abre numa nova janela)netzpolitik.org (Abre numa nova janela) öffentlich nachvollziehbar dokumentiert. 2019 wurde ich dafür mit der Besonderen Ehrung im Rahmen des Bert-Donnepp-Preises für Medienpublizistik (Abre numa nova janela) ausgezeichnet.

b) Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes 

Nicht nur in meiner Tätigkeit im Rahmen von ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat, sondern auch wissenschaftlich und publizistisch habe ich mich mit der digitalen Transformation des österreichischen und internationalen Medienmarktes im Allgemeinen sowie öffentlich-rechtlicher Medien im Besonderen beschäftigt. Exemplarisch sei hierfür auf drei Beiträge jüngeren Datums verwiesen:

  • “Kompetitiv und kooperativ: Zur Neuordnung des Verhältnisses von privaten und öffentlich-rechtlichen Medien im Digitalzeitalter.” Wirtschaftsdienst, 2025, 105(3), 1-5 (mit C. Buschow), Volltext (Abre numa nova janela)

  • “Digitalisierung als Demokratisierung: Zur Rolle des medialen Service public in einer demokratischen Gesellschaft.” Expertise für die Eidgenössische Medienkommission EMEK, 2024, Volltext (Abre numa nova janela)

  • “Von Sendern zum offenen Ökosystem. Zur Reform und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.” Journalistik. Zeitschrift für Journalismusforschung, Heft 1/2024, 97-110, Volltext (Abre numa nova janela)

c) Expertise in den in § 20 Abs. 1b ORF-Gesetz angesprochenen Bereichen

Von den in § 20 Abs. 1b ORF-Gesetz gelisteten Bereichen verfüge ich insbesondere in den folgenden über Expertise:

  • Betriebswirtschaft: Nach meiner Promotion in Betriebswirtschaftslehre war ich zunächst als Postdoc und danach als Juniorprofessor für Organisationstheorie am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der FU Berlin tätig, bevor ich 2016 meinen Ruf an die Universität Innsbruck erhalten habe. Seither bin ich dort in betriebswirtschaftlicher Forschung und Lehre tätig, vgl. für einen Überblick: https://www.uibk.ac.at/de/iol/organisation/team/leonhard-dobusch/ (Abre numa nova janela) 

  • Technologie und Innovation: Zu meinen Forschungsschwerpunkten zählen digitale Innovationsprozesse, das Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip sowie private Regulierung, u.a. auch via technologischer und rechtlicher Standardisierung.

  • Rundfunk-, Urheber- und Medienrecht: Sowohl in meiner Forschung als auch im Rahmen meiner Tätigkeit in ZDF-Aufsichtsgremien habe ich mich eingehend mit Chancen und Herausforderung von offener Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte sowie dem Problem von rundfunkrechtlichen Depublizierungsvorschriften beschäftigt. Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang auf folgende Veröffentlichungen verwiesen:

    • “Freie Lizenzen und öffentlich-rechtliche Medien: Wettbewerbspolitische Dimensionen,” in: Budzinski, O., Haucap, J., Stöhr, A. & Wentzel, D. (Hrsg.): Zur Ökonomik von Sport, Entertainment und Medien: Schnittstellen und Hintergründe. De Gruyter, 261-272, 2021, PDF (Abre numa nova janela)

    • “Commons als öffentlich-rechtliche Aufgabe: Erfahrungen, Chancen und Herausforderungen von Kooperationen öffentlich-rechtlicher Medien mit commons-basierten Drittplattformen,”in: Barasits, A. (Hrsg.): Building a European Digital Public Space., iRights.Media (Abre numa nova janela), 2022, PDF (Abre numa nova janela)

d) Erklärung hinsichtlich § 20 Abs. 3 ORF-Gesetz

Hiermit erkläre ich, dass keine Unvereinbarkeit gemäß § 20 Abs. 3 ORF-Gesetz vorliegt, die einer Bestellung und der Ausübung der Funktion entgegensteht. Im Falle einer Berufung in den ORF-Stiftungsrat werde ich wegen der Unvereinbarkeitsregel in § 19a Abs. 4 Lit. 3 ZDF-Staatsvertrag mein Mandat im ZDF-Verwaltungsrat zurücklegen.

e) Strategische Überlegungen zur Weiterentwicklung des ORF im digitalen Zeitalter

In Ergänzung zu den in der Ausschreibung geforderten Informationen möchte ich im folgenden fünf Entwicklungsfelder skizzieren, denen zur Erfüllung des in § 4 ORF-Gesetz festgelegten, “öffentlich-rechtlichen Kernauftrags” zukünftig eine herausgehobene Bedeutung zukommen wird und denen ich als ORF-Stiftungsrat im Falle meiner Bestellung besondere Aufmerksamkeit widmen werde:

  • ORF-Pendant zu FUNK: Schaffung und Ausbau von öffentlich-rechtlichen Angeboten auf Drittplattformen für junge Zielgruppen ist für etablierte öffentlich-rechtliche Medien eine Herausforderung. Analog zum von ARD und ZDF gemeinschaftlich verantworteten Jugendangebot FUNK (Abre numa nova janela), das innovative und reichweitenstarke Online-Formate auf Drittplattformen verbreitet, fehlt es im ORF an einer vergleichbar eigenständigen Organisationseinheit.

  • Transparenz der Aufsicht: Soweit auf Basis des ORF-Gesetzes möglich, sollte der ORF und die Arbeit des Stiftungsrates transparenter gemacht werden, um Verständnis für und Vertrauen in öffentlich-rechtliche Medien zu stärken. Entsprechend dem Geist des am 1. September 2025 in Österreich in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetzes (Abre numa nova janela) ist auf Perspektive auch die weitreichende Verschwiegenheitspflicht in § 19 Abs. 4 ORF-Gesetz zu hinterfragen. Beispielsweise wäre es denkbar, Beratungen des Publikumsrats in öffentlicher Sitzung samt Livestream durchzuführen. Sitzungen des ZDF-Fernsehrates werden seit 2020 live gestreamt (Abre numa nova janela).

  • Wikipedia-kompatible Lizenzen für Bildungs- und Wissenschaftsinhalte: Schon heute macht der ORF über die Austria-Video-Plattform der APA tausende Stunden an Videomaterial zur Nutzung durch andere, private Medienunternehmen verfügbar. Der logische nächste Schritt ist, Inhalte im Bereich Information, Dokumentation und Magazin vermehrt gleich unter freien Lizenzen für alle frei nutzbar zu veröffentlichen. Auf diese Weise könnten die Inhalte auch in anderen gemeinnützigen Projekten wie Wikipedia landen und so neue Zielgruppen erreichen. Wie gut das funktionieren kann, zeigt das Beispiel der ZDF-Dokureihe "Terra X" (Abre numa nova janela), die mit kurzen Clips unter freien Lizenzen via Wikipedia ein Millionenpublikum erreicht.

  • Offenheit in der Softwareentwicklung: Auf Perspektive sollte die Software-Infrastruktur des ORF gemeinsam mit anderen öffentlich-rechtlichen Anbietern auf Basis offener Lizenzen und offener Protokolle entwickelt werden, um damit verbundene Qualitäts- als auch Effizienzpotenziale zu heben. Insbesondere eine Mitwirkung an öffentlich-rechtlichen Open-Source-Projekten wie dem Public Spaces Incubator (Abre numa nova janela) sowie Streaming OS von ARD und ZDF (Abre numa nova janela) würde sich hierbei anbieten. 

  • Neues Selbstverständnis des ORF als Ermöglicher von Public Network Value: Im Zeitalter digitaler Plattformöffentlichkeiten ist die bloße Verbreitung eigener Inhalte zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht mehr ausreichend. Vielmehr muss sich der ORF vom Platzhirsch zum Gärtner eines dezentral-offenen, gemeinwohlorientierten Medienökosystems weiterentwickeln. Im Detail habe ich diese Entwicklungsperspektive im Rahmen der Serie “Impulse für den ORF” des Presseclub Concordia ausgeführt (Abre numa nova janela).


Fotocredit: Thomas Ledl, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39410587 (Abre numa nova janela)

Tópico ORF-Stiftungsrat