tag eins: Weg mit den NS-Straßennamen und Elon vs. Donald again
Hallo!
Heute ist wieder tag eins. Du liest deinen täglichen Nachrichtenüberblick.
Willkommen im Juli! In Österreich gibt es vermutlich kaum Ortschaften oder Städte, in denen keine Straßen nach schwer belasteten Nationalsozialisten benannt sind. Besonders gerne nach Dichtern oder Schriftstellern, wie dem Verfasser des Hakenkreuzliedes Ottokar Kernstock (Öffnet in neuem Fenster) oder dem Verfasser eines Hitler-Gedichts Hans Klöpfer (Öffnet in neuem Fenster).
Viele Gemeinden ignorieren dies oder sprechen sich gegen eine Umbenennung aus – immerhin setzen einige auf erklärende Zusatztafeln. Ein neues Gutachten erhöht nun den Druck.
Mehr dazu im Newsletter:
THEMEN DES TAGES
Neues Gutachten: NS-belastete Straßennamen sind verfassungswidrig und müssen weg
Am morgigen Mittwoch entscheidet der Gemeinderat im oberösterreichischen Braunau über die Umbenennung von Straßen, die nach schwer belasteten Nationalsozialisten benannt sind. Ein neues Gutachten (Öffnet in neuem Fenster) sorgt im Vorfeld für (etwas) Druck.
Der Verfassungsjurist Markus Vašek von der Uni Linz hat im Auftrag des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ) (Öffnet in neuem Fenster) die Rechtslage geprüft. Sein Ergebnis ist eindeutig: Die Beibehaltung solcher Straßennamen verstößt gegen Artikel 9 des Staatsvertrags – und ist damit verfassungswidrig.
Darin verpflichtet sich Österreich, „alle Spuren des Nazismus“ aus dem öffentlichen Leben zu tilgen. Gemeint sind laut Vašek auch Ehrenbenennungen, die erst nach 1945 erfolgt sind. Vašek fordert: Gemeinden sind bei Verdachtsfällen verpflichtet, die Biografien der Namensgeber wissenschaftlich prüfen zu lassen. Bestätigt sich eine NS-Belastung, müssen die Namen entfernt werden.
„Das Gutachten gilt für ganz Österreich“, sagt Robert Eiter vom Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus. „Ob mit oder ohne erklärende Tafeln – die Beibehaltung ist keine Option.“ Das MKÖ hat das Gutachten an den Braunauer Bürgermeister sowie an Gemeinderatsmitglieder übermittelt – mit der klaren Botschaft: Nur eine Umbenennung ist rechtlich zulässig. „2025 feiert Österreich 80 Jahre Befreiung vom Nationalsozialismus und 70 Jahre Staatsvertrag“, sagte der MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi: „Es ist höchste Zeit, dass auch die Gemeinden ihren Teil dazu beitragen.“
Trump vs. Musk: Machtkampf im Schatten des Haushaltsstreits
Während der US-Senat über Donald Trumps milliardenschweres Steuer- und Ausgabenpaket debattiert, liefern sich der Präsident und Tech-Milliardär Elon Musk einen neuen öffentlichen Schlagabtausch. Der einstige Verbündete attackierte das Gesetz scharf – und drohte Abgeordneten mit politischem Karriereende. Der Spiegel (Öffnet in neuem Fenster) hat das Drama zusammengefasst.
Musk wetterte auf seiner Plattform X gegen das Gesetz, nannte es die „größte Schuldenerhöhung der US-Geschichte“ und kündigte an, jeden Unterstützer in den Vorwahlen zu bekämpfen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, werde er eine neue Partei, die „America Party“, gründen, so Musk.
Trump schlug zurück – mit einem Seitenhieb auf Musks Abhängigkeit vom Staat: Ohne Subventionen gäbe es keine Raketenstarts, keine E-Autos, Musk müsste „zurück nach Südafrika“. Auf seiner Plattform Truth Social deutete Trump an, die staatliche Unterstützung für Musks Unternehmen zu streichen.
Hinter dem Streit steckt ein handfester Machtkampf: Trump will mit dem Paket zentrale Wahlversprechen umsetzen. Musk fordert stattdessen drastische Ausgabenkürzungen. Die Republikaner stehen unter Druck – bei knappen Mehrheiten könnten schon wenige Abweichler das Gesetz kippen.
Die Demokraten lehnen die Vorlage geschlossen ab. Sie kritisieren Steuergeschenke für Reiche und Kürzungen bei Sozialprogrammen wie Medicare und Lebensmittelhilfen. Auch im Repräsentantenhaus wackelt die Mehrheit. Das Gesetz sieht neben Steuersenkungen auch Milliarden für Militär, Grenzschutz und Trumps Anti-Migrationskurs vor – bezahlt unter anderem durch Einschnitte beim Klimaschutz.
Verfassungsgerichtshof: ORF-Beitrag ist rechtens
Der umstrittene ORF-Beitrag bleibt. Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag entschieden (Öffnet in neuem Fenster): Das 2024 eingeführte Beitragsmodell verstößt nicht gegen die Verfassung. Auch wer kein ORF-Programm nutzt, muss zahlen.
Geklagt hatten Bürger*innen, die argumentierten, der Beitrag verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil auch Nicht-Nutzer*innen zur Kasse gebeten würden. Der VfGH sieht das anders: Die bloße Möglichkeit der Nutzung rechtfertige die Zahlung. Entscheidend sei der Zugang – nicht der tatsächliche Konsum.
Auch die Rolle der ORF-Beitrags Service GmbH, die den Beitrag einhebt, sei verfassungskonform. Die GmbH handle im staatlichen Auftrag und unterliege den Weisungen des Finanzministers.
Mit der nun veröffentlichten Entscheidung endet auch die Unterbrechung zahlreicher anhängiger Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht kann diese weiterführen.
Arbeitslosigkeit in Österreich steigt weiter
Trotz erster Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung wächst die Zahl der Arbeitslosen in Österreich weiter. Ende Juni waren 364.419 Menschen beim AMS arbeitslos oder in Schulung – ein Anstieg von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark fiel der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen (+13,6 %) sowie in der Industrie (+13,2 %) aus.
Seit April 2023 steigt die Arbeitslosigkeit kontinuierlich, während die Zahl der Beschäftigten leicht sinkt – aktuell rund 3,982 Millionen, 5.000 weniger als vor einem Jahr.
Dieser Newsletter ist ein erster Versuch für ein neues journalistisches Angebot. Wir bitten dich deshalb um Feedback:
Was darf für dich in einem aufgeräumten, täglichen Nachrichtenüberblick nicht fehlen? Was wünscht du dir von tag eins?
FUNDSTÜCK DES TAGES
Neue App misst, wie viel CO₂ Bäume wirklich speichern
Wie viel CO₂ speichert ein Baum? Eine neue App des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse (IIASA) gibt Antwort – mit Hilfe von 3D-Scans und engagierten Nutzerinnen und Nutzern.
Die App „Geo-Quest“ (Öffnet in neuem Fenster) nutzt Smartphone-Kameras, um einzelne Bäume zu vermessen und ihren CO₂-Speicherwert zu berechnen – mit weniger als zehn Prozent Fehlerquote, wie Projektleiter Milutin Milenkovic betont. Die Daten werden mit Satellitenbildern kombiniert, die zwar die Standorte, nicht aber das Volumen der Bäume zeigen können.
Hintergrund ist ein Mangel an zugänglichen Walddaten. Während Österreich zwar Inventuren erstellt, sie aber nicht öffentlich macht, fehlen sie in vielen tropischen Ländern völlig. Mit der App soll die Lücke geschlossen werden – zunächst in Österreich, später weltweit. Gesucht werden Citizen Scientists, die Bäume in ihrer Umgebung scannen. Wer viele Daten liefert, kann Preise gewinnen, berichtet der ORF (Öffnet in neuem Fenster).
Ich wünsche einen schönen Tag,
Markus Sulzbacher

Unterstütze tag eins und verbreite diesen Newsletter! Danke <3