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Gegen die Tyrannei der Mehrheit!

Einige Anmerkungen zu Julia Klöckners Aussagen zur "öffentlichen Meinung"

Julia Klöckner sitzt auf dem zweithöchsten Staatsstuhl dieser Republik. Bundestagspräsidentin. Man könnte annehmen: wer per Job-Definition so staatstragend zu agieren hat, kenne wenigstens das Grundgesetz. Ob das bei Julia Klöckner der Fall ist? Keine Ahnung. Öffentlich zeigen tut sie es meines Erachtens nicht. Stattdessen diktiert sie der BILD am Sonntag diesen Satz:

“Schwierig werde es, wenn die veröffentlichte Meinung sich immer mehr von der öffentlichen Meinung verabschiedet.” (Opens in a new window)

Konkret: sie meint sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sollte man von einer CDU-Politikerin in diesem Amt nicht erwarten dürfen, dass sie zumindest die Basics der deutschen Rechtsordnung und der Rolle, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk darin zugewiesen wird, verstanden hat? Doch aktuelle Regierung und ihre Bundestagspräsidentin scheinen uns ja dahingehend erziehen zu wollen, dass Verfassungsrecht in der Alltagspolitik eine eher optionale Empfehlung ist.

Dabei ist die Sache klar. Bereits 1961 – erstes Bundesverfassungsgerichtsurteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk – haben die Richter das Prinzip der Staatsferne etabliert (Opens in a new window). Der Staat darf nicht via Bundesgesetz in die Berichterstattung reinregieren. Punkt. Warum also fuhrwerken Herr Linnemann und Frau Klöckner ständig rum in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk und wollen vorschreiben, was und wie berichtet werden soll? Selbst wenn sie noch bisher keine Gesetze draus machen – die Zumutung bleibt. Der ÖRR ist für Grundversorgung zuständig, nicht dafür, nachzuerzählen, was Bundestagspräsidentin Klöckner als “öffentliche Meinung” behauptet - ohne das auch nur annähernd zu konkretisieren.

Der Auftrag lautet: die Meinungsbildung der Bevölkerung ermöglichen, nicht die Meinung der Bevölkerung abbilden. Dazu kommt eine kulturelle Verpflichtung – und Kultur meint hier Theater, Musik, Film, Literatur, bildende Kunst, auch Anspruchsvolles. Aber auch das:

“Zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört es deshalb im Sinne eines erweiterten Kulturbegriffs ein umfassendes Bild vom politischen, sozialen und geistigen Leben in Deutschland in allen Schattierungen zu vermitteln. Hierin besteht auch sein Bildungsauftrag.” (Opens in a new window)

Allen Schattierungen. Das wird aktuell meistens so gelesen: Die AfD muss auch mal auftauchen und selten im Sinne tatsächlicher Pluralität verstanden. “Alle” hieße nämlich auch: queere, migrantische, postmigrantische, feministische und andere subkulturelle “Schattierungen” des politischen, sozialen, geistigen Lebens in Deutschland – nicht des Lebens der Deutschen. Also genau die gesellschaftlichen Akteure, die AfD und Teile der CDU m.E. aktiv bekämpfen.

Die Mittel des ÖRR: Bildung, Information, Unterhaltung, ausdrücklich auch Beratung. Nicht “Meinungen”. Bildung, Information, Beratung orientieren sich an propositionaler Wahrheit – “es ist der Fall, dass p“ –, nicht am “Meinen”.

Was “Meinung” überhaupt heißen soll, bleibt völlig vage. Meist meint man damit: Es fließt eine subjektive Komponente ein. Aber mir scheint: es ist häufig eher das, was aus dem Bauch heraus in die Welt gerotzt wird. Also Stimmungen, Ressentiments, Vorurteile, Eindrücke, Generalisierungen, abgeleitet aus Fetzen der Desinformation rechter, alternativer Medien oder der WELT - ohne Gründe, Belege oder Kriterien angeben zu können, warum es denn wahr sei.

Damit entfällt der Informationscharakter, der Wirklichkeitsbezug. Immer mehr Politiker agieren ganz volksnah ebenso. Und über das, was sie so alles gerade meinen, wird sodann berichtet. Merz hat gesagt das, Trump hat geäußert dass, Linnemann findet auch mal wieder, dass - nur Klingbeil schweigt. Die Information besteht bis hin zu Tagesschau.de (Opens in a new window) nur noch darin, dass Person X zu etwas eine Meinung hat. Trägt das zur Meinungsbildung bei?

Wenn man nur dampfplaudern will – vielleicht. Ergänzt man Bildung mit “Wissen, dass”, kann der Bildungsauftrag auf die Expertise derer, die sich auskennen, nicht verzichten. Statt “öffentliche Meinungen abzubilden”. Es braucht auch Fachredaktionen und nicht einfach nur Reproduktionen dessen, was die Mehrheit (z.B. in Meinungsumfragen) – oder wer auch immer – gerade so vor alles vor sich hin meint.

§3 der Allgemeinen Grundsätze im Rundfunkstaatsvertrag enthält zudem normative Kriterien, die den Grundrechtsparagrafen folgen (Opens in a new window).

Genauer: er verpflichtet auf Achtung und Wahrung der Menschenwürde, Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, Glauben (nicht nur dem christlichen) und Meinungen (nicht ausschließlich denen von CDU und AfD).

Normative Aussagen konstatieren nichts, erheben keinen Wahrheitsanspruch. Sie orientieren sich am begründeten Sollen. Eigentum verpflichtet, zum Beispiel. Achtung der Menschenwürde besagt – so kompliziert es wird, diskutiert man das im Detail – negativ formuliert: “Niemand darf entwürdigt werden.” In der Systematik des Grundgesetzes heißt das immer auch: “Niemand darf an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit gehindert oder diskriminiert werden.”

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet ihre Grenzen in den Grundrechten der Verfassung selbst, gemäß Artikel 2: soweit sie “nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.“ Normative Aussagen – man kann im Außerrechtlichen auch von Moral sprechen – sind, wenn gut begründet, auch keine “Meinungen” oder “rein subjektiv”. Oft wird “aktivistischer Journalismus” als solcher gebrandmarkt, wenn “Meinungen” unterstellt, tatsächlich aber begründet Normatives einbezogen und moralisch Stellung bezogen wird – was im Falle der berüchtigten Kölner Silvesternacht als Engagement zugleich eingefordert wird. Solche Inkonsistenzen und Widersprüche je nach Gutdünken sind in rechter Propaganda zwar gewollt, weil so Macht- und Willkürspielräume entstehen. Ernstzunehmende Begründungen agitieren jedoch nicht so. Fehlt die Begründung, ist es subjektive Meinung. Tritt sie hinzu, befindet man sich in einer Argumentation. Und die ist nie nur subjektiv. Gründe zielen immer auf intersubjektive Geltung ab.

Normative Regeln unter Bedingungen der Moderne – und im Gefolge Kants – sind zumeist formal begründet. Heißt: Sie gelten für alle gleichermaßen ungeachtet ihrer persönlichen Eigenschaften, im Sinne formaler Gleichheit – im GG vor dem Recht, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als das Recht jedes Individuums. Der Rundfunkstaatsvertrag verweist im Passus über Veranstaltungen zudem auf die Europäische Konvention der Menschenrechte, die wie das GG Diskriminierungsschutz beinhaltet. Dieser ergibt sich notwendig aus der Menschenwürde selbst. Wer diskriminiert, entwürdigt. Ganz einfach.

Diskriminierung zielt auf persönliche Eigenschaften und ein bestimmtes Set von Überzeugungen. Das GG nennt Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiöse und politische Anschauungen – wobei aus der Systematik der Verfassung aufgrund von Artikel 21, Absatz 2 hervorgeht, dass nicht alle politischen Einstellungen auf Ebene von Parteiprogrammen diesen Schutz im selben Sinne für sich in Anspruch nehmen können. Nämlich jene nicht, die anstreben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

Auch die Meinungsfreiheit findet nach Artikel 5 Einschränkungen durch Allgemeine Gesetze (Volksverhetzung zum Beispiel), Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Ein etwas altertümlicher Begriff, der den sittlichen und sozialen Persönlichkeitswert eines Menschen meint, seine Würde und Geltung in der Gesellschaft. Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen sind demzufolge nicht rechtmäßig. Ob solche Praxis tatsächlich vollzogen wurde, muss ein Gericht feststellen. Dass die Praxis zu unterlassen sei, ist jedoch normativ begründet – es sollte so sein.

Allerdings findet wie im Grundgesetz der problematische hegelsche Begriff der “Sittlichkeit” Verwendung – auch die sittlichen Überzeugungen seien zu achten. Grob: Sitten, Anstandsregeln, Tradition, Gebräuche. Welche das aktuell sind, dürfte sich regional und je nach Milieu deutlich unterscheiden. Eine durchgängig wirksame, homogene Sittlichkeit in Großstädten und Metropolregionen aktuell zu behaupten – das wäre wahrheitswidrig. Und da lebt, höchst ausdifferenziert, immer noch die Bevölkerungsmehrheit so, dass von “geteilten Sitten und Gebräuchen” schon von Stadtteil zu Stadtteil kaum noch die Rede sein kann. Außer, dass alle “Moin!” sagen.

Eine Durchsetzung einer für alle geltenden Sittlichkeit scheitert an den Individualrechten. Eine Mehrheit darf Minderheiten nicht per Abstimmung die Grundrechte entziehen. Das wäre nicht mehr im Sinne der Verfassung.

“Minderheitsrechte dienen der Verwirklichung von Gleichheit, der Sicherung pluralistischer Demokratie, der Vermeidung struktureller Benachteiligungen, dem Schutz kultureller Vielfalt und der Stabilisierung fairer Entscheidungsprozesse. Sie sollen verhindern, dass die Mehrheit dauerhaft Interessen von Minderheiten übergeht oder ihnen einen unzumutbaren Anpassungsdruck auferlegt.” (Opens in a new window)

Anders gesagt: Mehrheitsentscheidungen dürfen nicht die Individualrechte von Minderheitenangehörigen abschaffen. Weil es die Individualrechte und deren Wahrung sind, die Demokratie überhaupt erst legitimieren. Wenn eine Mehrheit der Deutschen für die “Nürnberger Rassegesetze” 1935 war – was zumindest möglich gewesen wäre, abgestimmt wurde ja nicht –, so wäre diese Entscheidung, hätte das Grundgesetz im Nationalsozialismus gegolten, nicht rechtmäßig gewesen. Eben so entstand sie ja, die deutsche Verfassung: aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus. So etwas sollte nie wieder geschehen.

Und hier verlässt n.E. Julia Klöckner den Boden des Grundgesetzes: Der ÖRR hat im Sinne der Verfassung Minderheitenrechte zu berücksichtigen und zu wahren, nicht Mehrheitsmeinungen abzubilden. Er ist ans Grundgesetz gebunden, nicht an Parteipolitik oder Regierungswünsche. Minderheitenrechte leiten sich direkt aus dem Gebot der Menschenwürde ab, das auch der Meinungsfreiheit Grenzen setzt.

Politische Positionen, die in der Systematik der Verfassung diese normativen Kriterien nicht berücksichtigen, haben im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts verloren.

Vollzieht man allein die Entwicklung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts rund um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen nach, arbeitet es deutlich heraus, dass es keine Konkurrenz von Lebensformen im Sinne der Sittlichkeit gibt. Wenn Menschen im Sinne der Gleichstellung Rechte erhalten, die ihnen zuvor vorenthalten wurden, schränkt das nicht die Rechte jener ein, die schon welche haben – so sinngemäß die Aussagen. Die Details regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Opens in a new window).

Auch der besondere Schutz der Familie heißt nicht, dass es nicht auch andere Lebensformen geben darf, die, wenn der Gesetzgeber will, ebenfalls Schutz genießen könnten – weil das auf die klassische Familie keinerlei Auswirkung im Sinne der gleichen Rechte aller Individuen hat. Die können ja weiterhin ihre klassischen Familien gründen. Auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung interpretierte das Verfassungsgericht im Sinne des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als durch die Verfassung geboten.

Wenn nach Dauerpropaganda gegen Transmenschen sich nun die “öffentliche Meinung” gegen diese wendet, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk das nicht “abzubilden”, ohne es beratend und mittels Informationen einzuordnen. Das ist dann auch keine “Meinung”. Das ist der Service, auf die Verfassung für alle Rezipienten zu verweisen, weil viele sie offenkundig gar nicht kennen. Der ÖRR ist (wie Frau Klöckner und die AfD Sachsen-Anhalt eigentlich auch) ans Grundgesetz gebunden.

Diese Überlegungen sind nicht neu. Ignoriert man sie, landet man in einer politischen Ordnung, die Alexis de Tocqueville bereits im 19. Jahrhundert “Tyrannei der Mehrheit” nannte. Eine gelungene Zusammenfassung findet sich in Omri Boehms “Radikaler Universalismus”.

Die Argumentation, die Boehm entfaltet, wendet sich zunächst gegen die Annahme eines konkreten, materialen, kollektiven “Wir” – wir Weißen, wir Heteros, wir Bürgerlichen, wir Deutschen – als Voraussetzung der Politik in Demokratien. Dieses löst sich vom Universalitätsanspruch, in dessen Rahmen Normatives nur begründungsfähig ist unter rationalen Bedingungen. Rational heißt bei Boehm in normativer Hinsicht: “Niemand hat das Recht, zu gehorchen. Alle haben die Pflicht, sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen.”

Also nicht mal eben so irgendetwas vor sich hin zu meinen, sondern eigenständig zu begründen. Das folgt Immanuel Kant.

Das Grundgesetz ist so geschrieben, dass es Kriterien für die Begründung tatsächlich bereitstellt; die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ebenso. Sie sind nicht funktional bestimmt – “es ist nützlich, jetzt möglichst viele Menschen abzuschieben” –, sondern sie gelten deshalb, weil sie kein Individuum ausschließen dürfen. Weil es dafür im formalen Recht keinen Grund gibt.

Ein Rekurs auf “öffentliche Meinungen” ignoriert das. Es wird dann einfach ein materialer Teilkonsens als normativer Maßstab angesetzt, ohne dass dieser begründungsfähig wäre. Es ist eine Setzung, für die noch nicht mal Kriterien angegeben werden können.

Tocqueville sah die Tyrannei der Mehrheit da entstehen, wo das formale Gleichheitsprinzip der Rechtsbegründung auf eine Gleichheit der “Meinungen” – entkoppelt von Wahrheit und normativ Richtigem – übertragen wird als politisch maßgeblich. Also wenn so argumentiert wird, wie Julia Klöckner es tut. Boehm fasst das so zusammen:

“Wo alle Gedanken den gleichen Wert haben, sind falsche so gut wie wahre. Da aber ein unabhängiger Wahrheitsstandard dieser Gleichheit widerspricht, wird er abgeschafft und durch etwas ersetzt, dem alle zustimmen können – den Konsens. Das Resultat ist die Überzeugung, dass »in vielen Menschen mehr Einsicht und Weisheit beisammen seien als in einem allein« beziehungsweise jenen wenigen, die vielleicht der Wahrheit folgen und der allgemeinen Meinung widersprechen – sie werden durch diese Logik als Fanatiker aussortiert. Die Gefahr eines solchen Konformismus, auf die Tocqueville hinweist, besteht darin, dass er es den Wünschen der Mehrheit ermöglicht, nicht nur mittels physischer Drohungen oder staatlicher Macht durchgesetzt zu werden – im Stile früherer Tyrannen –, sondern als legitime Autorität.”

Boehm, Omri. Radikaler Universalismus: Jenseits von Identität, S. 115, Kindle Edition.

Und er ergänzt:

“Millionen von Sklaven wurden nicht nur durch die Macht der Peitsche unterdrückt, sondern durch Normen und eine Rechtsstaatlichkeit, die ihre Legitimität aus dem Konformismus bezog.”

Ebd., S. 116, Kindle Edition

Was Julia Klöckner fordert, ist genau eine solche Konformismusverpflichtung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn auch nicht unter Bezugnahme auf die Sklaverei, aber strukturell - eine Anbindung an Mehrheitsmeinungen ohne weitere Begründungen oder einen Rekurs auf die Verfassung.

Das widerspricht allem, was der Minderheitenschutz des demokratischen Rechtsstaates vorgibt. Im deutschen Recht gibt es eine solche “Rechtsstaatlichkeit” wie in den USA zu Zeiten der Sklaverei nicht – auch nicht als Vorgabe für Medien.

Information, Beratung und Bildung folgen nicht so einem Konformismus. Bildung bereitet etwas auf, das Menschen vorher vielleicht nicht schon wussten – am Leitfaden rationaler Standards. Eine Information beinhaltet, was der Fall ist. Beratung kann auch darauf hinweisen, was rechtlich möglich und moralisch vertretbar ist, und dann explizit ausformulieren, im Rahmen welcher Moral das begründet wird.

Nichts davon ist “Belehrung”. Das ist der Stoff, aus dem heraus begründungsfähige Meinungen sich überhaupt erst bilden können - die sich von Vorurteilen, Stereotypen, Verschwörungstheorien und pauschalen Entwürdigungen von Personengruppen unterscheiden.

Mittlerweile hat sich die “öffentliche Meinung” jedoch ins Gegenteil gewandelt: Wer z.B. Parteien angreift, die Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit durch “Tradition, Familie, Vaterland” ersetzen wollen, gilt nunmehr als Staatsfeind Nr. 1. Er wird als Zensor und Unterdrücker aus “Gesinnungshausen” diskreditiert. Das rufen dann jene laut in die Öffentlichkeit, die eine Tyrannei der Mehrheit beinahe explizit einfordern - indem sie behaupten, Trump würde mit ICE ja nur endlich mal den “Wählerwillen” umsetzen. Ungeachtet aller Grund- und Minderheitenrechte und vieler Gerichtsurteile. Das ist ein Rechtsstaatlichkeitsverständnis wie zu Zeiten der Sklaverei.

Es wäre eigentlich Job der Bundestagspräsidentin, laustark dagegen zu opponieren und klarzustellen, was in der Verfassung steht.

Rita Süssmuth hat das unermüdlich getan. Sie ruhe in Frieden. Ihr gebührt Dank.

Bundestagspräsidentin Klöckner betrachtet Rita Süssmuth offenkundig nicht als ihr Vorbild.

Topic Medien

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