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Email & Spam. Nicht unbedenklich.

Rechtliche Lage zu E-Mails im Spam-Ordner

In Deutschland gilt eine E-Mail als zugestellt, sobald sie im Postfach des Empfängers abrufbar ist – auch wenn sie im Spam-Ordner landet. Bei geschäftlichen E-Mail-Konten besteht eine Pflicht, den Spam-Ordner täglich zu prüfen, um versehentlich gefilterte wichtige Nachrichten nicht zu übersehen.

Gerichtsurteile und Beispiele

Das Landgericht Bonn urteilte 2014 (Az. 5 O 189/13), dass das Versäumnis der täglichen Spam-Kontrolle eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt; ein Anwalt wurde zu Schadensersatz verurteilt, weil er eine relevante Mail übersah. Dieses Urteil wurde später bestätigt, z. B. vom LG Stuttgart 2018. Automatisches Löschen ungelesener Spam-Mails ohne Prüfung kann Haftungsrisiken bergen, vergleichbar mit dem Nicht-Leeren des Briefkastens.

Folgen bei ungelesenem Löschen

Wird eine wichtige Mail (z. B. Kündigung, Mahnung) ungelesen gelöscht, kann der Empfänger für entstehende Schäden haftbar gemacht werden, inklusive Schadensersatz. Geschäftliche E-Mails unterliegen zudem Aufbewahrungspflichten (6–10 Jahre), deren Verletzung Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen kann. Private Nutzer haben weniger strenge Pflichten, aber bei Bekanntgabe der E-Mail-Adresse (z. B. auf Visitenkarten) wird eine sorgfältige Handhabung erwartet.

Topic Rechtliches

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