Skip to main content

Zwangsgelder – kumulativ vollstreckbar oder konsumiert?

Einem Bürger wird wegen der Nichterfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ein Zwangsgeld von 1.000 € angedroht. Da er seiner Pflicht weiterhin nicht nachkommt, wird das Zwangsgeld festgesetzt und zugleich ein höheres Zwangsgeld von 2.500 € angedroht. Schließlich wird auch dieses Zwangsgeld festgesetzt. Nun soll vollstreckt werden. Aber was genau? Beide Beträge – also 3.500 € – oder nur die zuletzt festgesetzten 2.500 €?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member