Skip to main content

Deckelung des quotalen Mehrbetrages in der Unterhaltsvollstreckung

Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, um Kindesunterhalt durchzusetzen. Dazu hatte das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das Arbeitseinkommen und Kontoguthaben des Schuldners erlassen. Den pfandfreien Betrag hatte es auf 1.040,00 € für den eigenen notwendigen Unterhalt des Schuldners zzgl. 2/3 des Mehrbetrages festgesetzt, weil der Schuldner zwei minderjährigen Kindern Naturalunterhalt gewährt. 

Gegen die fehlende Deckelung der Quote von 2/3 auf den Unterhaltsanspruch derjenigen Kinder, denen der Schuldner Naturalunterhalt leistet (564,00 €), legt der Gläubiger Erinnerung ein. Das Amtsgericht wies die Erinnerung als unbegründet zurück. Dagegen erhob der Gläubiger sofortige Beschwerde.

Das zuständige Landgericht entschied:

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member