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ASTROCOHORS SOLAR Newsletter Nr. 13

Terranerinnen und Terraner,

willkommen zu dieser neuen Ausgabe unseres wunderbaren Newsletters. In der Geschichte von ASTROCOHORS SOLAR befinden wir uns immer noch im Jahr 2012. Das Phantastische Projekt soll endlich vorwärtskommen, so ist der Beschluss. Der Initiator macht sich auch gleich selbst ans Werk: eine Achterbahn ist eröffnet worden, die den Namen des nordischen Gottes Wodan trägt. Doch was hat es damit auf sich? Warum nicht einfach den Mann selbst fragen? Und von da an wird es sehr merkwürdig...

Premiere feiert diese Episode wie immer heute um 20.15 Uhr, und zwar genau hier:

https://www.youtube.com/watch?v=l5bJpZEkW7w (Öffnet in neuem Fenster)

Echte Nostalgie á la YouTube…

In dieser Folge kann man Nostalgie á la YouTube erleben, wenn der Initiator nach einer Titelsequenz fragt und ein Text eingeblendet wird: “Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.” Das war etwas, das man damals auf YouTube recht häufig zu sehen bekam, und zwar immer, wenn GEMA-geschützte Musik in einem Video zu hören war. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube waren sich zu dem Zeitpunkt noch nicht einig, wie man das regeln sollte mit den Lizenzen. Also machte YouTube kurzen Prozess, anstatt sich juristisch angreifbar zu machen, wurden die entsprechenden Videos einfach für den deutschen Raum gesperrt. Es dauerte allerdings nicht sehr lange, da hatte man sich geeinigt. Heute bekommt die Verwertungsgesellschaft ihren Teil ab von den Werbeeinnahmen. Allerdings hat das System sich gedreht und funktioniert unzureichend: Wenn ein Videoproduzent der Meinung ist, dass ein urheberrechtlicher Anspruch auf den Inhalt ungerechtfertigt ist, kann er zwar Widerspruch erheben, dieser Widerspruch landet allerdings genau bei der Partei, die den Anspruch angemeldet hat. Und nicht wenige dieser “Anspruch-Anmelder” weisen den Widerspruch einfach zurück. Dem Produzent bleibt nur noch die Möglichkeit, juristisch vorzugehen. Da sich das für einzelne Videos kaum lohnt, macht das aber kaum jemand.

Das ist mit einer der Gründe, warum in der überarbeiteten Version dieser Reihe teilweise eine andere Musikuntermalung genutzt wird. Zwar wurde zum größten Teil Musik verwendet, von der wir uns damals die Lizenz gesichert hatten, es stellte sich aber heraus, dass manche Künstler mittlerweile zu einer anderen Agentur gegangen waren. Die neuen Agenturen interessieren die alten Verträge nicht. Auch wenn es ungerechtfertigt ist, denn die ursprüngliche Lizenz bleibt fortbestehen. Aber es gilt wieder das gleiche: Man könnte dem ungerechtfertigten Anspruch nur juristisch beikommen. Will man das? Nein. Deswegen hören wir in dieser Reihe teilweise andere Musik.

So, uns das war’s auch schon wieder! Bis zum nächsten Mal!

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