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Eingestellt, eingestellt, eingestellt: Was wir vom Fall Katja Diehl lernen müssen

Die deutsche Mobilitätsexpertin & Autorin Katja Diehl wird beleidigt und entwertet. Vielfach. Die Täter agieren oft nicht mal anonym, sie sind schnell gefunden - doch die Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren ein. Dahinter steckt ein strukturelles Problem, das gelöst werden muss. Was wir aus den Erfahrungen von Katja Diehl lernen können und müssen.

Der Mann schrieb zwei Worte, die in ihrer Entwertung deutlicher nicht sein könnten: „Menschlicher Abschaum.“ Nicht anonym und versteckt, sondern öffentlich, unter einem Beitrag über die Mobilitätsexpertin Katja Diehl (Öffnet in neuem Fenster) auf der Plattform X. Der Beschuldigte war schnell identifizierbar, der Kommentar dokumentiert, Anzeige wurde erstattet. Doch die Staatsanwaltschaft Erfurt stellte das Verfahren ein.

Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird
Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird

Begründung: Der Kommentar sei „sehr allgemein gehalten“ gewesen. Er richte sich angeblich gegen „Ideologen an sich“ – nicht gegen Diehl persönlich. Es sind Sätze wie diese, die erklären, warum viele Betroffene digitaler Gewalt längst jedes Vertrauen in den Schutz durch den Rechtsstaat verloren haben. Nicht, weil sie keine Anzeigen erstatten würden. Sondern weil sie es tun, immer wieder sogar. Aber immer wieder erleben müssen, wie Verfahren versanden, relativiert oder eingestellt werden.

Wer sich exponiert, wird zur Projektionsfläche

Katja Diehl beschreibt diesen Zustand in einem viel beachteten LinkedIn-Beitrag mit fast schon bürokratischer Nüchternheit: „Ich bekomme solche grauen Briefe nahezu täglich. Aus ganz Deutschland.“ Gemeint sind die Schreiben von Staatsanwaltschaften. Eingestellt. Eingestellt. Eingestellt. Es ist ein Rhythmus, der längst zum Alltag vieler Frauen geworden ist, die öffentlich sichtbar sind. Journalistinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, Aktivistinnen. Wer sich exponiert, wer widerspricht, wer Haltung zeigt, wird im Netz zur Projektionsfläche. Erst kommt der Spott, dann die Entmenschlichung, irgendwann fast zwangsläufig die Gewaltfantasie.

Und es handelt sich natürlich nicht um Einzelfälle, sondern um ein System. Diehl schilderte einen weiteren Fall: Ein Mann habe davon fantasiert, sie „drei Meter unter einer Autobahn einzubetonieren und mit 245 Stundenkilometern darüberzufahren“. Der Betreff der Mail: „Ihr Auftritt bei Anne Will.“ Auch hier: keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nach Darstellung Diehls argumentierte die Staatsanwaltschaft, die Äußerung habe sich auf ihren Fernsehauftritt bezogen – nicht auf sie als Person.

Begründung der Staatsanwältin zur Einstellung
Begründung der Staatsanwältin zur Einstellung

Man muss diesen Satz mehrmals lesen, um zu begreifen, welche juristische Logik hier greift. Eine Gewaltfantasie also, die nicht gegen einen Menschen gerichtet sein soll, sondern gegen dessen öffentliche Präsenz. Als ließe sich die Person von ihrer Sichtbarkeit trennen. Als wäre Einschüchterung weniger bedrohlich, sobald sie sich formal auf „die Rolle“ bezieht. Genau in diesen Grauzonen bewegt sich digitale Gewalt seit Jahren.

Der Staat schützt nicht

Juristisch existiert in Deutschland bis heute kein eigenständiger Straftatbestand dafür. Stattdessen versuchen Ermittlungsbehörden, Onlineangriffe unter bestehende Kategorien wie Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung zu fassen. Doch viele Formen digitaler Aggression passen nicht sauber in diese Raster. Die Sprache bleibt oft bewusst indirekt. Täter formulieren Andeutungen statt expliziter Drohungen. Sie operieren mit Codes, Bildern, Gewaltfantasien und kollektiver Einschüchterung.

Was bei Betroffenen Angst erzeugt, wirkt in staatsanwaltlichen Begründungen dann plötzlich „zu allgemein“. Das Problem ist strukturell. Denn digitale Gewalt funktioniert anders als klassische Einzelstraftaten. Sie ist häufig dauerhaft, öffentlich sichtbar und massenhaft. Ein einzelner Kommentar mag juristisch banal erscheinen, hunderte oder tausende Kommentare entfalten aber eine ganz andere Wirkung. Sie erzeugen Druck, können zu Kontrollverlust führen. Diese Folgen sind sehr real.

Betroffene ändern nach Möglichkeit ihre Routinen, sichern ihre Wohnungen, engagieren auf eigene Kosten Anwälte, meiden Veranstaltungen oder ziehen sich ganz aus der Öffentlichkeit zurück. Diehl schreibt offen, dass sie ihren Selbstschutz selbst finanzieren müsse – Monat für Monat. Er sei Voraussetzung dafür geworden, überhaupt arbeiten zu können. Der Staat schützt nicht. Also schützen sich die Betroffenen selbst.

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Hass im Netz wirkt nicht nur individuell

Besonders Frauen erleben diese Dynamik seit Jahren in verschärfter Form. Studien zu digitaler Gewalt zeigen übereinstimmend: Frauen, die öffentlich Stellung beziehen, werden häufiger sexualisiert beleidigt, bedroht und systematisch attackiert als Männer. Sobald Themen wie Feminismus, Klima, Migration oder gesellschaftlicher Wandel ins Spiel kommen, eskaliert die Kommunikation oft binnen Stunden.

Die Mechanik dahinter ist simpel: Wer laut genug bedroht wird, soll irgendwann schweigen. Und tatsächlich verschwinden viele aus der Öffentlichkeit. Journalistinnen schließen Kommentarspalten. Wissenschaftlerinnen verlassen Plattformen. Politikerinnen reduzieren ihre Präsenz oder ziehen sich ganz zurück. Digitale Gewalt wirkt deshalb nie nur individuell. Sie verändert den demokratischen Diskurs selbst.

Trotzdem hält sich in Teilen der Öffentlichkeit hartnäckig die Vorstellung, meist von Männern verbreitet, Betroffene würden übertreiben. „Das Internet ist halt rau.“ „Man muss Gegenwind aushalten.“ „Das ist eben Meinungsfreiheit.“ Gerade dieser Begriff taucht in den Debatten beinahe reflexhaft auf. Auch in staatsanwaltlichen Begründungen spielt er indirekt eine zentrale Rolle: Die hohe Schwelle strafbarer Äußerungen, der Schutz zugespitzter Meinungen, die Freiheit polemischer Zuspitzung.

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Doch die Diskussion hat sich längst verschoben. Es geht nicht mehr um die Frage, ob harte Kritik erlaubt sein soll. Natürlich soll sie das. Die offene Gesellschaft lebt von Widerspruch, Zuspitzung und Konflikt. Aber zwischen Kritik und Entmenschlichung liegt ein Unterschied. Zwischen Debatte und Einschüchterung ebenfalls. Wenn jemand öffentlich als „menschlicher Abschaum“ bezeichnet wird und Ermittlungsbehörden darin keinen ausreichend konkreten Angriff erkennen, entsteht ein fatales Signal: Die Grenzen des Sagbaren verschieben sich weiter.

Nicht plötzlich, sondern schleichend. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Viele Ermittlungsbehörden wirken auf digitale Gewalt bis heute nur unzureichend vorbereitet. Während Cybercrime-Einheiten hoch spezialisiert gegen Betrugsnetzwerke oder Hacker vorgehen, fehlt beim Thema Hasskriminalität im Netz oft Erfahrung mit den Dynamiken sozialer Plattformen.

Eine wichtige Forderungsliste

Betroffene berichten immer wieder von Anzeigen, die bagatellisiert werden. Von Beamten, die empfehlen, Kommentare einfach zu ignorieren. Von Verfahren, die eingestellt werden, obwohl Täter bekannt sind.

Diehl formuliert daraus eine politische Forderungsliste: Verpflichtende Schulungen für Polizei und Staatsanwaltschaften, staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen für Betroffene, klarere gesetzliche Grundlagen für digitale Gewalt und strengere Regeln für Plattformen. Denn die Plattformen sind Teil des Problems. Algorithmen sozialer Netzwerke belohnen Reichweite, Empörung und Eskalation. Inhalte, die starke Reaktionen auslösen, verbreiten sich besonders schnell. Die Folge ist ein permanenter Anreiz zur Zuspitzung.

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Für viele Täter entsteht so ein nahezu folgenloser Raum öffentlicher Aggression. Der Brief aus Erfurt steht deshalb nicht nur für eine einzelne juristische Entscheidung. Sondern für eine größere gesellschaftliche Verschiebung: Die digitale Verrohung ist längst Normalität geworden, während Politik und Justiz noch immer wirken, als hätten sie das Ausmaß des Problems nicht vollständig begriffen.

Die gefährlichste Entwicklung dabei ist womöglich nicht einmal der Hass selbst. Sondern die Gewöhnung daran. Die Gewöhnung an Gewaltfantasien, an Entmenschlichung und daran, dass Frauen im öffentlichen Raum bedroht werden – und viele nur noch müde mit den Schultern zucken.

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Kategorie Meinung

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