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Coercive Control-Wissen als Serie


Teil 3: Helfersystem – warum Allparteilichkeit Helfer:innen
zu Mittäter:innen macht.

Autorin: Anna Rhoër Stenker | Redaktion free.fem.minds MAGAZIN

Ausgerechnet in der gefährlichsten Phase ihres Lebens – wenn sie versucht zu gehen oder bereits gegangen ist – tritt das Helfersystem auf den Plan. Da es Gewalt nicht erkennt und ignoriert, wenn sie keine Blutergüsse hinterlässt, werden einfach Konzepte angewandt, die
für Konflikte entwickelt wurden – nicht für den Gewaltkontext mit
Täter-Opfer-Dynamiken. Die Gewaltform, um die es hier geht,
kennt das Helfersystem schlicht nicht: Coercive Control.

Coercive Control ist ein über Zeit aufgebautes, systematisches Muster psychischer Gewalt, das durch wiederholte Kontrolle, Isolation, Überwachung, Entwertung, Realitätsmanipulation, Sanktionierung und Einschränkung von Ressourcen ein Machtgefälle herstellt und stabilisiert, um die Autonomie, Selbstwahrnehmung und Identität einer Person schrittweise zu untergraben. Nicht jede psychische Gewalt ist Coercive Control, aber Coercive Control ist immer psychische Gewalt. Entscheidend ist die strategische Wiederholung und die kumulative Wirkung – nicht der einzelne Vorfall. Einzelne Handlungen können offen oder subtil sein, aggressiv oder als Fürsorge getarnt, für sich genommen banal oder legal wirken; in ihrer Verknüpfung über Zeit erzeugen sie jedoch ein Regime der Anpassung, in dem Abweichung mit Druck, Entzug oder Eskalation beantwortet wird.

Physische Gewalt kann Teil dieses Musters sein, ist aber nicht erforderlich. Im Unterschied zu situativer oder wechselseitig eskalierter Gewalt ist Coercive Control nicht primär affektgetrieben, sondern auf dauerhafte Dominanz und Freiheitsentzug ausgerichtet. Es setzt ein strukturelles Machtgefälle voraus – und ist daher kein gegenseitiges Geschehen. Reaktive Handlungen oder Gegenwehr der kontrollierten Person verändern die asymmetrische Grundstruktur nicht. Ziel ist nicht nur Verhaltenssteuerung, sondern die schrittweise Erosion innerer Orientierung: Die betroffene Person beginnt, Kontrolle zu internalisieren, ihre Wahrnehmung infrage zu stellen und Verantwortung für die Gewalt bei sich selbst zu suchen. 

Coercive Control ist systematische psychische Gewalt, die auch mit physischer Gewalt eskalieren kann, aber nicht muss. Auch ohne Schläge ist sie schwer: Sie zielt nicht auf einzelne Verletzungen, sondern auf die schrittweise Einschränkung und Zerstörung von Freiheit, Identität und Autonomie des Opfers. Kontrolle entsteht dabei meist durch scheinbar alltägliche Handlungen – Überwachung, Isolation, Schuldumkehr oder subtile Drohungen – die als Liebe, Sorge oder Fürsorge getarnt sind und deshalb lange nicht als Gewalt erkannt werden. Coercive Control basiert nicht auf einzelnen Eskalationen, sondern auf strategischen Mustern von Manipulationen, die sich über Zeit aufbauen, situativ anpassen und schrittweise intensivieren.
Ziel ist nicht der einzelne Konflikt, sondern die dauerhafte Stabilisierung von Kontrolle über eine andere Person.

Bei anhaltendem Coercive Control entstehen häufig schwere Traumafolgen bis hin zu komplexer Posttraumatischer Belastungsstörung. Zum Vergleich – eine klassische PTBS entsteht als Traumafolge nach Krieg, Folter oder katastrophalen Einzelereignissen.

Warum das System diese Gewalt nicht sieht

In Deutschland wird sie nicht erkannt, weil das System auf physische Einzelvorfälle schaut – nicht auf Muster, und schon gar nicht auf psychische Gewalt. Systematische psychische Gewalt ist institutionell nicht anerkannt, denn was keinen Bluterguss hinterlässt, existiert im Zuständigkeitsbereich der meisten Fachkräfte schlicht nicht – außer bei Stalking. Da zeigt Deutschland, dass es tatsächlich möglich ist, Gewalt ohne Schläge und ihre Muster zu kriminalisieren.

Die LeSuBiA-Studie – wichtig, aber mit blinden Flecken

Internationale Studien zeigen eindeutig: Coercive Control ist männlich – Männer sind die Täter, Frauen die Opfer. Dass die deutsche LeSuBiA-Studie bei kontrollierendem Verhalten ähnliche Betroffenheitszahlen für beide Geschlechter zeigt, ändert daran wenig – und wirft gleichzeitig Fragen auf, die die Studie selbst nicht beantwortet. Wurde die kontrollierende Gewalt, die Männer erlebt haben, von Frauen ausgeübt – oder von Männern? Ohne diese Differenzierung lässt sich aus den Zahlen nichts über Geschlechterdynamiken ableiten. Dasselbe gilt für physische Gewalt: Schläge von Frauen gegen Männer entstehen überwiegend als situative Reaktion auf andauernde psychische Gewalt – strukturell etwas fundamental anderes als männliches Coercive Control mit körperlicher Eskalation. Beides als gleichwertige physische Gewalt zu erfassen, ohne den Kontext zu berücksichtigen, ist methodisch mindestens problematisch.

Entscheidend ist ohnehin nicht nur, wer kontrolliert wird – sondern welche Konsequenzen das hat. Und die sind per default ungleich. Der Gender Pay Gap, der Karriereknick durch Mutterschaft, Teilzeitarbeit als Standardmodell für Mütter, der nahezu unmögliche Wohnungsmarkt für Alleinerziehende, die körperliche Überlegenheit des Täters – all das existiert bereits vor der Beziehung. Coercive Control setzt genau dort an: Es nutzt dieses strukturelle und physische Gefälle, macht wirtschaftliche Abhängigkeit zur Kontrollstrategie und den Ausstieg für Mütter strukturell schwerer als er für Männer je wäre – und bei Müttern kommt hinzu, dass sie im Familiengerichtsverfahren ihre Kinder verlieren können, wenn sie Coercive Control benennen: Die PAS-Annahme trifft Mütter, nicht Väter. Und diese Beziehungen enden sehr häufig tödlich für Frauen – für Männer statistisch gesehen nicht. Was die LeSuBiA-Studie dabei unbestreitbar zeigt: Gewalt in Partnerschaften ist kein Randphänomen – sie ist Alltag.

Die gefährlichste Zeit — und genau kommt das System hinzu

Wenn Coercive Control Alltag in Partnerschaften ist, dann sollten wir gerade bei Trennungen alarmiert sein – denn die Trennungsphase ist bei Coercive Control die gefährlichste Zeit im Leben einer Frau. Femizide häufen sich nicht während der Beziehung – sie häufen sich in dem Moment, in dem die Frau versucht zu gehen oder bereits gegangen ist. Der Täter verliert nämlich dann das, worum es ihm die ganze Zeit ging: Kontrolle.

Die Folge ist häufig Nachtrennungsgewalt, die deutlich intensiver ausfallen kann als die Gewalt innerhalb der Beziehung. Die Strategien verändern sich: Kontrolle wird nun über institutionelle Verfahren, Stalking, ökonomischen Druck oder insbesondere über gemeinsame Kinder fortgeführt, die gezielt als Mittel eingesetzt werden, um die Mutter weiter zu unterwerfen.

Wenn Todesgefahr bagatellisiert wird

Die Annahme, dass vor einer tödlichen Eskalation zwingend körperliche Gewalt stattgefunden haben muss, ist falsch. Gerade im Kontext von Coercive Control kann die Trennung auch dann lebensgefährlich werden, wenn es nie zuvor zu Schlägen kam. Studien zeigen: Stark kontrollierendes Verhalten kombiniert mit Trennung steigert das Femizidrisiko um das bis zu Neunfache (Campbell et al., 2003). Und etwa jede fünfte durch den Partner getötete Frau hatte zuvor keine körperliche Gewalt erlebt.

Wenn Frauen in dieser Phase sagen, sie hätten Angst um ihr Leben, wird genau das häufig als Überreaktion abgetan — vor allem dann, wenn keine körperliche Gewalt dokumentiert ist. Auch hier zeigen Studien: Die eigene Gefahreneinschätzung der Betroffenen gehört zu den verlässlichsten bekannten Hinweisen auf eine mögliche tödliche Eskalation – genauso zuverlässig wie wissenschaftlich erstellte Screeningtools. Wird diese Angst nicht ernst genommen, wird eine der wichtigsten Warnungen überhört, die es überhaupt gibt.

Genau diese Warnungen landen in den Prozessen, die auf eine Betroffene warten, wenn sie sich nach der Trennung Hilfe sucht – in Händen von Fachkräften, die nicht gelernt haben, sie zu lesen. Jugendamt, Mediation und begleiteter Umgang sind drei Beispiele dafür, was geschieht, wenn ein System Gewalt mit Instrumenten bearbeitet, die sie in Konflikt umdeuten – und damit nicht nur systematisch verharmlosen, sondern auch institutionelles Täter-Opfer-Umkehr und Victim Blaming betreiben.

Das Jugendamt

Das Jugendamt ist häufig einer der ersten Kontaktpunkte nach der Trennung. Betroffene kommen mit der Erwartung, gehört und geschützt zu werden. Was sie vorfinden, ist etwas anderes.

Denn wenn eine Betroffene es schafft, sich zu trennen und erstmals Hilfe sucht, erwartet sie etwas eigentlich Selbstverständliches: als Mutter gehört zu werden, ernst genommen zu werden – und dass jemand erkennt, wie gefährlich dieser Mann ist, gerade als Vater schutzbedürftiger Kinder. Die Betroffene selbst kann das oft nicht in passende Worte fassen. Sie spürt die reale Gefahr für sich und ihre Kinder, sie lebt mit ihr – aber ohne sichtbare Verletzungen, ohne dokumentierte Vorfälle, ist das Gefühl einer konkreten Bedrohung kaum vermittelbar. Und selbst wenn Schläge dokumentiert sind, wird das häufig als „Paarebene" abgetan – als hätte Gewaltbereitschaft eines Mannes, der auch Vater ist, nichts mit den Kindern zu tun. Das System versteht zwar Sprache – aber die Sprache für das, was ihr passiert ist, gibt es hier einfach nicht. Coercive Control und die daraus resultierenden schweren Traumata existieren weder in der Wahrnehmung noch im deutschen Sprachraum als Begriff noch als Rechtskategorie. Was Betroffene stattdessen haben, ist das einzige Wort, das im Alltag als Erklärung kursiert: Narzisst. Und dann kommt sie damit in ein Jugendamtsgespräch.

Was sie dort jedoch häufig erlebt, ist weder Schutz noch Einordnung, sondern ein professionelles Ideal, das in einem Paralleluniversum vielleicht hervorragend funktionieren würde – im alltäglichen Gewaltkontext jedoch hochgradig retraumatisierend und gefährlich ist: die Allparteilichkeit. Denn solange keine akute, physische Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist das erklärte Ziel des Jugendamts, beide Elternteile zur Kooperation zu bewegen – im Sinne des Kindeswohls, versteht sich. Psychische Gewalt, Coercive Control, das Machtgefälle zwischen Täter und Opfer: keines davon existiert in dieser Logik als relevanter Faktor.

Dabei ist Allparteilichkeit im Gewaltkontext das Letzte, was eine Betroffene braucht – denn sie wandelt Gewalt in Konflikt um. Der Täter wird zur gleichberechtigten Partei erklärt, mit einer anderen Meinung und einem anderen Erziehungsstil, und das Ziel lautet: gemeinsamen Konsens finden, zum Wohl des Kindes. Was Betroffene in diesem Prozess oft erst lernen: dass sie das Kind aktiv dazu bringen müssen, den Vater sehen zu wollen.

Würde dieselbe Mutter ihr Kind vor einer anderen Person schützen, die ihr Angst macht – den Kontakt einschränken, meiden, dem Kind erklären warum – wäre das selbstverständlicher Schutzauftrag. Beim Vater gilt dasselbe Verhalten als Sabotage. Denn die PAS-Logik – jahrelang indoktriniert, wissenschaftlich längst widerlegt – schwingt als Grundannahme immer mit, heute als „zu enge Mutter-Kind-Symbiose" oder Bindungsintoleranz: Wenn das Kind den Kontakt zum Vater ablehnt, dann muss es an der Mutter liegen.

Was vielen schutzsuchenden Müttern dann langsam bewusst wird: Egal wie sehr der Täter sie drangsaliert, manipuliert, sich nicht an Regeln hält, Unterhaltszahlungen aussetzt oder verspätet zahlt, die Kinder subtil gegen sie aufhetzt – er hat das Kind gezeugt, und damit wird er immer ein Teil ihres Lebens sein. Denn Jugendamt und Familiengericht folgen der Ideologie, dass ein Kind zwingend beide Eltern braucht, um gesund aufzuwachsen.

Daher reicht es, dass der Vater sich bemüht zeigt und am besten noch besorgt um die Psyche der Mutter – schon gilt die Mutter schnell als diejenige, die überreagiert. Die Laiendiagnose „er ist ein Narzisst", mit der sie versucht zu erklären, was ihr passiert ist, wird nicht als Hilferuf gelesen – sondern als Zeichen von Konflikthaftigkeit, als mangelnde Kooperationsbereitschaft. Sie gilt nicht als Schutz suchende Mutter, sondern als jemand, der statt konstruktiver Kooperation zum Wohl des Kindes den Vater mit Laiendiagnostik verleumdet und die Situation eskaliert – und im schlimmsten Fall gilt sie von da an schon als bindungsintolerant.

Mediation

Doch das Jugendamt ist selten der einzige institutionelle Kontaktpunkt in dieser Phase. Mediation wird von Gerichten und Jugendämtern häufig empfohlen oder institutionell sehr stark nahegelegt. Anders als das Jugendamt ist die Mediation ausschließlich als Prozess konzipiert, Konfliktparteien selbstwirksam zu einer gemeinsamen Lösung zu bringen. Aber auch hier herrscht die Allparteilichkeit – und wie bereits gezeigt, ist diese im Gewaltkontext kontraindiziert. Die Voraussetzungen für eine Mediation sind klar definiert: Freiwilligkeit und Augenhöhe beider Parteien. Beides ist bei Coercive Control schlicht nicht gegeben. Genau wie beim Jugendamt wird Coercive Control aus Unwissenheit schnell als Konflikt umetikettiert – und dadurch entsteht auch hier ein Zwang für das Opfer, sich mit dem Täter am Mediationsprozess zu beteiligen – denn wie soll die Betroffene ablehnen, ohne vor Jugendamt und Familiengericht als unkooperativ dazustehen?

Was dann passiert, ist vorhersehbar. Mediator:innen, weder in Coercive Control noch Trauma geschult, beginnen einen Prozess, in dem das Opfer dem Täter weiterhin ausgesetzt ist – der jetzt auch noch ein institutionelles Sprachrohr hat. Täter sind nicht blöd. Sie verstellen sich, sie sprechen eine Sprache, die die Mediator:in nicht ohne weiteres übersetzen kann. Der Täter sagt zum Beispiel: „Ich fühle mich nicht wertgeschätzt." Die Mediator:in hört eine Perspektive, die im Prozess Raum bekommen soll. Das Opfer hört ganz klar die Drohung darin – weil es diese Sprache über Jahre gelernt hat. Aber wie erklärt sie das einer Fachkraft, die keine Ahnung hat von Coercive Control und alles mit „alle haben verschiedene Perspektiven" oder „Wolfs- und Giraffensprache" erklärt?

Wenn das Machtgefälle im Raum nicht zu übersehen ist oder die Betroffene offen zugibt, Angst vor dem anderen Elternteil zu haben, wird häufig Shuttle-Mediation als Lösung angeboten: ein Format, bei dem die Parteien nicht im selben Raum sitzen und die Mediator:in zwischen zwei Räumen pendelt. Das wirkt zunächst wie eine Lösung – ist es aber nicht. Die räumliche Trennung beseitigt nicht die vorhandene Gewalt. Die Betroffene sitzt zwar allein – aber in einem Prozess, dessen Logik weiterhin ist, dass ihre Interessen mit denen des Täters verhandelt werden, dass Kompromisse gefunden werden müssen. Die Mediator:in bringt aus dem anderen Raum seine Positionen und Forderungen, und die Betroffene soll darauf eingehen. Was sich verändert hat, ist lediglich der Ort. Die Machtkonstellation bleibt identisch. Shuttle-Mediation gibt dem Verfahren den Anschein von Sensibilität, ohne seine strukturelle Untauglichkeit zu beseitigen.

Und so erhält der Täter durch die Mediation regelmäßigen, institutionell legitimierten Kontakt zum Opfer – und eine Bühne, seine Gewalt mit institutioneller Segnung weiterzuführen. Bricht die Betroffene die Mediation ab, riskiert sie, dass ihr dies als Kooperationsverweigerung ausgelegt wird. Verweigert sie in der Mediation sich den Wünschen des Täters zu fügen, folgt sehr wahrscheinlich die nächste Eskalationsstufe – über ökonomische Gewalt, die Kinder, gerichtliche Verfahren oder im schlimmsten Fall bis hin zum Femizid. Egal wie – sie sitzt in der Falle.

Begleitete Umgänge: Schutzmaßnahme als Alibifunktion

Wenn tatsächlich im Laufe des Verfahrens begleiteter Umgang angeordnet wird, wirkt es zunächst wie ein gutes Zeichen. Zum ersten Mal scheint das System anzuerkennen, dass ungeschützter Kontakt nicht selbstverständlich ist. Für viele Betroffene entsteht hier Hoffnung: Wenn Umgang stattfindet, dann wenigstens unter Schutz.

Doch genau hier beginnt das Missverständnis. Begleiteter Umgang ist strukturell nicht als Schutzinstrument gedacht, sondern als Übergangslösung. Er soll den Kontakt stabilisieren — nicht ihn dauerhaft absichern. Ziel ist es, den begleiteten Rahmen schrittweise überflüssig zu machen und in ein unbegleitetes Setting überzugehen.

Auch die begleitenden Elterngespräche dienen diesem Zweck: Sie bereiten nicht Schutz vor, sondern Normalisierung. Das Kind verbringt für einen begrenzten Zeitraum – meist sechs Monate bis zwei Jahre – Zeit mit diesem Elternteil in den Räumen der Einrichtung oder in Spielcafés, unter Beobachtung einer Fachkraft. Diese dokumentiert das Miteinander und erstellt am Ende eine Einschätzung: Ist dieser Umgang für das Kind sicher? Bewertet werden darf dabei ausschließlich das Verhalten während der beobachteten Termine – nicht das Verhalten davor, danach oder außerhalb der Einrichtung.

Reagiert ein Kind im begleiteten Setting zögerlich oder ablehnend, steht schnell die Frage im Raum, ob diese Reaktion durch die Mutter beeinflusst wurde. Dass das Verhalten Ausdruck von Angst oder Folge vorangegangener Bindungssabotage ist, kann ohne Coercive-Control-Kompetenz nicht erkannt werden. Auch hier zeigt sich, wie notwendig differenzierte Gewaltkenntnis ist: Begleiteter Umgang misst beobachtbares Verhalten – Coercive Control wirkt außerhalb des Beobachtungsraums.

Es kann durchaus passieren, dass die Fachkräfte vor dem Start eine Vereinbarung vorlegen, die besagt, dass während dieser Periode keine Anzeigen gestellt werden dürfen – um den Prozess nicht zu stören. Hintergrund ist meist die Annahme, dass externe Eskalationen den begleiteten Rahmen destabilisieren und die Beurteilung des Umgangs erschweren könnten. Da nur das Verhalten innerhalb der Termine bewertet werden darf, versuchen Einrichtungen mit solchen Vereinbarungen, den Beobachtungszeitraum möglichst „ruhig" zu halten. Was damit faktisch geschieht, ist jedoch etwas anderes: Der betroffenen Mutter wird de facto abverlangt, auf ihr Recht zu verzichten, sich außerhalb dieses Rahmens juristisch gegen Gewalt zu schützen. Eine Maßnahme, die als Schutz deklariert wird, erzeugt so ein zeitlich begrenztes Schweigegebot. Dass allein diese Konstruktion eine eklatante Verletzung grundlegender Schutzrechte darstellt, braucht hier nicht weiter erläutert zu werden.

Diese Fachkräfte sollen, abgetrennt von der Realität des Alltags, die Bindung zum Kind in kürzester Zeit bewerten – auf Basis weniger Stunden unter Beobachtung, in einem Setting, in dem der beobachtete Elternteil weiß, dass er beobachtet wird. Ohne entsprechende Gewaltkenntnis wird mit großer Wahrscheinlichkeit die manipulative Show des Täters als Engagement notiert, die Ängste der Mutter als überängstlich und unkooperativ und on top die Traumareaktion des Kindes als funktionierende Bindung.

Wenn Performance als Veränderung gilt

Nach ausreichend „erfolgreichen" Terminen empfiehlt die Einrichtung die Verselbständigung. „Erfolgreich" heißt meist: Es gab keine offen sichtbare Eskalation. Er hat Termine eingehalten, mit dem Kind gespielt, war in den Elterngesprächen engagiert – vielleicht besonders besorgt um die Psyche der Mutter.

Wer Coercive Control versteht, weiß: Das ist kein Entlastungsbeweis. Sich regelkonform zu verhalten und genau das zu liefern, was Institutionen sehen wollen, ist kein Widerspruch zur Gewalt – es ist Teil von ihr. Kontrolle funktioniert nicht nur durch Druck, sondern auch durch strategische Selbstpräsentation.

Diese Performance wird im begleiteten Umgang als Umgangstauglichkeit gewertet. Der Täter hat geliefert, was erwartet wurde – und erhält damit faktisch einen institutionellen Freifahrtschein. Die weiterhin geäußerten Ängste der Mutter werden nun nicht mehr als mögliche Schutzreaktion verstanden, sondern als Sabotage der Vater-Kind-Bindung. Schließlich hat er sich bewährt.

Deutschland muss Gewalt dringend neu denken.

Die Forderungen sind nicht kompliziert. Sie sind unbequem — weil sie bedeuten, dass Institutionen zugeben müssten, dass sie Teil des Problems sind.

Bei diesen Zahlen kann niemand mehr von Einzelfällen sprechen. In Trennungssituationen mit Kindern muss deshalb immer zunächst von möglichen Täter-Opfer-Dynamiken ausgegangen werden – nicht von zwei gleichberechtigten Konfliktparteien. Dieses professionelle Misstrauen wäre tatsächlich realistisch angewandter Kinderschutz – zur Abwechslung.

Jede Beratung, jede Mediation, jede therapeutische Intervention oder andere Prozesse in diesem Kontext muss mit einem fundierten Gewaltscreening beginnen – nicht als Formalität, sondern als Grundbedingung. Liegen Hinweise auf Coercive Control vor, gehört der Fall nicht in einen Paarprozess. Punkt. Und wenn ein Screening zunächst unauffällig ist, darf das nicht als Entwarnung gelten – denn Täter passen sich an, und Traumareaktionen bei Kindern und Betroffenen werden ohne entsprechende Schulung regelmäßig falsch gelesen.

Ökonomische Gewalt muss endlich als das anerkannt werden, was sie ist: keine Randerscheinung, sondern eine zentrale Kontrollstrategie. Regelmäßige Unterhaltszahlungen sind kein Entlastungsbeweis. Entscheidend ist nicht nur, ob gezahlt wird – sondern wie und mit welcher Intention.

Andere Länder sind weiter. Australien, Schottland und das Vereinigte Königreich haben Coercive Control als Straftatbestand anerkannt. Das Vereinigte Königreich kündigte im November 2025 an, die gesetzliche Vermutung, dass ein Kind beide Elternteile brauche, aus dem Familienrecht zu streichen – und stellt damit Gewaltschutz vor diese veraltete Ideologie. Deutschland antwortet mit psychosozialen Begleitungen für Prozesse und kindgerechteren Befragungsräumen. Das ist gut gemeint, aber nur Schadensbegrenzung, kein wirklicher Fortschritt. Es verändert rein gar nichts am gewaltverstärkenden Verhalten der Institutionen bei Coercive Control.

Coercive Control ist männlich und eine schwere Form der Gewalt. Solange das Helfersystem diese Realität nicht strukturell anerkennt, bleibt Neutralität keine professionelle Tugend – sondern macht Helfer:innen zu Mittäter:innen in der Aufrechterhaltung von Gewalt gegen Mütter und Kinder.

Weitere Informationen zu Coercive Control unter
www.ars-coaching-mediation.de (Öffnet in neuem Fenster)

Kategorie Stimme gegen Gewalt

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