Ein Kind steht unter Beistandschaft. Der Kindesvater und Unterhaltsschuldner verstirbt. Zum Todeszeitpunkt waren bereits titulierte Unterhaltsrückstände von 6.000,00 € aufgelaufen. Weil der Nachlass werthaltig ist, nimmt das insoweit durch seine Mutter vertretene Kind die Erbschaft an. Zwei weitere volljährige Kinder des Schuldners werden ebenfalls Miterben. Die Streitigkeiten um den Nachlass haben begonnen… Was sollte der Beistand mit Blick auf den Unterhaltsrückstand beachten?
Datum
01.09.2025
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