Die Vollstreckungsbehörde, die Beistandschaft oder eine Unterhaltsvorschusskasse fragt sich, ob sie eine sog. “P‑Konto-Bescheinigung” nach § 903 Abs. 1 ZPO (Öffnet in neuem Fenster) zur Erhöhung des pfändungsfreien Betrages auf dem Pfändungsschutzkonto des Unterhaltspflichtigen ausstellen müsse oder dürfe.
Datum
20.03.2026
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