In diesem Beitrag (Öffnet in neuem Fenster) ging es um die Pfändung, wenn der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt, und hier (Öffnet in neuem Fenster) habe ich erläutert, wie die Verwertung in der privatrechtlichen Vollstreckung ablaufen könnte. Im Folgenden soll es abschließend um die Verwertung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung gehen.
Datum
28.11.2025
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