Der Beistand beantragt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Doch statt des Beschlusses schickt das Vollstreckungsgericht eine Zwischenverfügung. Der Rechtspfleger verlangt einen förmlichen Nachweis über das Bestehen der Beistandschaft. Muss der Beistand dem nachkommen? Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichts an dieser Stelle tatsächlich?
Datum
26.05.2026
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