Zum Hauptinhalt springen

Bußgeld, Erzwingungshaft und Ratenzahlung

Ein Bürgergeldempfänger zahlt ein Bußgeld nicht. Droht ihm Erzwingungshaft? Kommt zu ihrer Vermeidung ggf. eine Ratenzahlung in Betracht? Welchen Maßstab sollte die Behörde für die Ratenhöhe ggf. zugrunde legen?

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden