Ist der Schuldner gesetzlich krankenversichert und kennt der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde den Sozialversicherungsträger, kommt die Frage auf, ob und ggf. welche pfändbaren Ansprüche insoweit bestehen. Der folgende Beitrag gibt einen kompakten Überblick und ordnet die gängigen Leistungen rechtlich ein.
Datum
25.09.2025
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