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Kuba-Brief Nr. 61 | März 2026

Kuba-Brief Nr. 61

Havanna, 8. März 2026


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kuba-Interessierte,

fast alle Gespräche, die ich dieser Tage in Havanna führe, drehen sich an irgendeinem Punkt der Konversation um die Fragen: Was wird mit Kuba passieren? Wie geht es weiter? Zugleich wird aus jeder Äußerung Donald Trumps, bei der er das Wort „Kuba“ in den Mund nimmt, eine eigene Nachrichtenmeldung.

Es ist viel passiert seit dem letzten Kuba-Brief von Anfang Januar. Nach der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch Spezialeinheiten des US-Militärs und der Installierung einer Washington-freundlichen Regierung in Caracas haben sich die Karten für Kuba grundlegend neu gemischt. Der über Jahre wichtigste Verbündete und Hauptöllieferant ist plötzlich weggebrochen. Kuba wurde gewissermaßen auf hoher See die Rettungsweste weggenommen. Und, um im Bild zu bleiben, mit US-Präsident Trump und seinem Außenminister Marco Rubio im Weißen Haus ist der Seegang um einiges stürmischer geworden.

Ende Januar drohte Trump dann allen Ländern mit Strafzöllen, die Kuba mit Rohöl und Ölderivaten beliefern. Zwar kassierte der US-Supreme Court später die rechtliche Grundlage für diese Zolldrohung ein und die Trump-Administration sah sich gezwungen, die entsprechende Verordnung wieder zurückzunehmen. Doch die Öl-Blockade bleibt faktisch bestehen. Eine Analyse von Schiffsbewegungen durch die New York Times (Öffnet in neuem Fenster) zeigt, wie die Trump-Regierung den Karibikstaat isoliert und Tanker mit Ziel Kuba von der US-Marine aufgehalten und umgeleitet werden.

Seit Anfang Januar ist kein Rohöl mehr in größeren Mengen nach Kuba gelangt. Die Stromabschaltungen nehmen zu. Erst in dieser Woche hat ein Teil-Zusammenbruch des nationalen Stromnetzes die Nerven der Bevölkerung auf eine weitere, harte Probe gestellt. Selbst in Havanna gibt es mittlerweile nur noch wenige Stunden am Tag Strom. Trotzdem herrscht – zumindest hier in Havanna – weiterhin erstaunlich viel Alltag. Es fahren weiterhin Taxis, die Menschen gehen zur Arbeit, es finden Theatervorstellungen und Partys statt … Die Gleichzeitigkeit von Normalität und Krise erstaunt immer wieder. Allerdings stellt sich die Frage: wie lange noch? Denn die nahende Katastrophe kündigt sich bereits an.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Benzin- und Dieselknappheit vollends auf den Alltag durchschlägt. Während die Stromversorgung mit dem auf Kuba geförderten Schweröl und dem Ausbau von Solaranlagen vielleicht gerade so auf sehr niedrigem Niveau aufrechterhalten werden kann, ist das Land bei Diesel, Benzin und Kerosin zu 100 Prozent auf Importe angewiesen. Ohne Treibstoff können die Waren nicht mehr aus dem Hafen abtransportiert werden und die Lebensmittel kommen nicht mehr vom Land in die Stadt. Die Erdrosselungsstrategie der USA wird also früher oder später ganz konkret Hunger und – hoffen wir, dass es nicht so weit kommt – Tote produzieren. Trump spricht im Zusammenhang mit Kuba immer wieder von einem „failed state“ und fordert einen „Deal“ von der Regierung in Havanna. Wie ein solcher aussehen könnte, ist allerdings äußerst unklar. Auf welchen kleinen gemeinsamen Nenner könnten sich beide Seiten einigen? Und kann man Trump überhaupt trauen? Hat der nicht gerade inmitten fortgeschrittener Verhandlungen mit Teheran begonnen, im Iran ein „unconditional surrender“, eine bedingungslose Aufgabe, herbeizubomben?

Bert Hoffmann, Lead Researcher für Lateinamerika-Studien am GIGA-Institut, entwirft in einem Artikel für das IPG-Journal (Öffnet in neuem Fenster) vier Szenarien, wie es mit Kuba weitergehen könnte. Keine der Optionen ist wirklich gut. Andererseits ist die derzeitige Situation in Kuba für die meisten Menschen auch untragbar. Es ist die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera.

Immer wieder wird das US-amerikanische Vorgehen in Venezuela als mögliches Playbook Washingtons ins Feld geführt. Aber Kuba ist nicht Venezuela. Und weit mehr als Venezuela es jemals war, ist Kuba für die Linke und Rechte gleichermaßen ein Symbol für den Widerstand gegen den Vormachtanspruch Washingtons in der westlichen Hemisphäre, einen Vormachtanspruch, den die Vereinigten Staaten unter Trump gerade erst in ihrer Sicherheitsdoktrin neu formuliert haben.

In einem aufschlussreichen Artikel in der NZZ am Sonntag vom 1. März (Öffnet in neuem Fenster) geht es um einen möglichen Zusammenhang zwischen Trumps Angriff auf den Iran und der Besetzung der US-Botschaft während der iranischen Revolution und der Geiselnahme von 52 US-Amerikanerinnen und -Amerikanern. Die Autorin Gordana Mijuk sieht in dieser fast ein halbes Jahrhundert zurückliegenden „Demütigung“ der USA einen Grund für den risikoreichen Angriff des US-Präsidenten auf den Iran. „(E)s wirkt, als ob Trump sich mit dem neuerlichen Anschlag gegen Iran für die damalige Schmach rächen und die Würde Amerikas wiederherstellen will“, schreibt sie. Ohne die Parallelen zu weit treiben zu wollen: Auch die kubanische Revolution wird in weiten Teilen der exilkubanischen Gemeinde Floridas und in Washington bis heute als „Demütigung“ und „Schmach“ empfunden und verleiht der Auseinandersetzung mit Kuba eine immense Symbolik. Das lässt nichts Gutes erwarten. Hoffentlich täusche ich mich.

Auch dieser Kuba-Brief wartet wieder mit generell eher betrüblichen Nachrichten auf. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wie gehabt, freue ich mich über Rückmeldungen, Anregungen und Kritik.

PS. Leiten Sie gern den Link zur Registrierung (Öffnet in neuem Fenster) an Interessierte weiter.

Straße in Kuba während eines Stromausfalls (Foto: redpres.com)

1. US-Präsident Donald Trump unterzeichnet Aufhebung der Strafzolldrohung für Öllieferungen nach Kuba. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, wonach die Trump-Regierung mit der Erhebung von Zöllen auf Grundlage eines Notstandsgesetzes, des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), ihre Befugnisse überschritten hat, unterzeichnete der US-Präsident am 20. Februar eine Exekutivanordnung mit dem Titel „Beendigung bestimmter Zollmaßnahmen“ (Öffnet in neuem Fenster). Damit wurden die zuvor verhängten Zusatzzölle gegen eine lange Liste von Ländern aufgehoben, darunter auch die Strafzolldrohung gegen Öllieferanten Kubas.

Ende Januar hatte die US-Regierung jenen Staaten mit zusätzlichen Zöllen gedroht, die Kuba mit Rohöl oder Ölderivaten beliefern. Eine entsprechende Durchführungsverordnung (Öffnet in neuem Fenster) trat zum 30. Januar in Kraft. Zollsätze nannte die Verordnung nicht. Begründet wurde der Schritt mit einem „nationalen Notstand“. Kuba wurde als „eine ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und Außenpolitik der Vereinigten Staaten“ bezeichnet. „Um der in dieser Verordnung erklärten nationalen Notlage zu begegnen, halte ich es für notwendig und angemessen, ein Zollsystem wie unten beschrieben einzuführen. Im Rahmen dieses Systems kann ein zusätzlicher Wertzoll auf Einfuhren von Waren erhoben werden, die aus einem anderen Land stammen, das direkt oder indirekt Öl an Kuba verkauft oder auf andere Weise liefert“, so US-Präsident Donald Trump in der von ihm unterzeichneten Exekutiv-Order.

Diese Zolldrohung ist nun also aufgehoben. Das Ende des von Washington verhängten Ölembargos gegen Kuba bedeutet dies allerdings nicht. Denn der ausgerufene nationale Notstand in Bezug auf Kuba bleibt bestehen: „Die ausgerufenen oder beschriebenen nationalen Notstände (…) bleiben in Kraft und werden durch diese Anordnung nicht berührt“, heißt es. Zudem bleiben alle anderen Maßnahmen, die als Reaktion auf diese Notstände ergriffen wurden und nicht die Erhebung von Zöllen im Rahmen des IEEPA beinhalten, ebenfalls unberührt. Anders ausgedrückt: Strafzölle als spezifisches Instrument verlieren an Bedeutung; der rechtliche Rahmen und andere Druckmittel bleiben bestehen.

In der Praxis ändert sich also wenig, da wichtige Lieferländer wie Venezuela oder Mexiko ihre Öllieferungen nach Kuba eingestellt und bisher nicht wieder aufgenommen haben. Venezuela war bislang der wichtigste Öllieferant der Insel; nach dem von Washington durchgesetzten Regierungswechsel in Caracas stellte das Land seine Lieferungen auf die Insel ein. Auch der mexikanische Staatskonzern Pemex setzte seine Öllieferungen nach Kuba aus. Mexikos Regierung schickt derzeit „lediglich“ humanitäre Hilfe in Form von Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs nach Kuba. Experten schätzen, dass Kubas Ölbedarf bei rund 100.000 Barrel Rohöl pro Tag (bpd) liegt; ein Drittel bis ein Viertel davon hing bislang von Venezuela ab. Mexiko lieferte im vergangenen Jahr schätzungsweise durchschnittlich 12.000 bdp.

Um die Grundversorgung und die Wirtschaft trotz der verschärften US-Sanktionen aufrechtzuerhalten, stellte die kubanische Regierung Anfang Februar einen umfassenden Plan zum Schutz grundlegender Dienstleistungen und zur Rationierung von Kraftstoff vor. Kern der von Außenhandelsminister Oscar Pérez-Oliva Fraga im kubanischen Fernsehen vorgestellten Maßnahmen ist die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung für wichtige Sektoren wie die landwirtschaftliche Produktion, das Bildungswesen, die Wasserversorgung, das Gesundheitswesen und die nationale Verteidigung.

Zu den grundlegenden Punkten gehören die Priorisierung des verfügbaren Treibstoffs für die Aufrechterhaltung der grundlegenden Versorgungsdienste der Bevölkerung und für unverzichtbare wirtschaftliche Aktivitäten, die Aufrechterhaltung der Stromversorgung durch die nationale Produktion von Rohöl, Gas und den Einsatz erneuerbarer Energien, der Schutz der Wasserversorgung, die Aufrechterhaltung der grundlegenden medizinischen Dienste mit Vorrang für Notfälle, die Gesundheit von Müttern und Kindern und das Krebsprogramm, die Bündelung eigener Ressourcen für die Produktion von Lebensmitteln und die Nutzung erneuerbarer Energien, sowie der Schutz wirtschaftlicher Aktivitäten zur Einnahme von Devisen, sprich des Tourismus.

Der überregionale Zug- und Busverkehr wird reduziert und zum Teil eingestellt. Je nach Verfügbarkeit von Kraftstoff entscheiden die lokalen Behörden, welche öffentlichen Verkehrsmittel weiterbetrieben werden. Angesichts der geringen Verfügbarkeit von Treibstoff werden der Verkauf von Kraftstoffen in kubanischen Pesos (CUP) und der Verkauf von Dieselkraftstoff in Devisen an die Bevölkerung ausgesetzt. Der Verkauf von Benzin in US-Dollar wird auf 20 Liter pro Tankvorgang rationiert.

Darüber hinaus kündigte die Regierung eine Beschleunigung des Investitionsprogramms für Photovoltaik-Solarparks an, mit verstärktem Einsatz lokaler Ressourcen und Arbeitskräfte. Nach derzeitigem Zeitplan soll mit chinesischer Unterstützung bis zum Jahr 2028 die Installation von 92 Photovoltaikparks mit einer Gesamtkapazität von 2.000 MW Stromerzeugung abgeschlossen sein. Bis Ende dieses Jahres sollen zusätzlich 20.000 Photovoltaiksysteme für Haushalte installiert werden, darunter 10.000 für Beschäftigte im Gesundheits- und Bildungswesen, 5.000 für abgelegene Gemeinden und weitere 5.000 für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kinderheime oder Gemeinschaftszentren, so die Ankündigung.

Gleichzeitig werde die nationale Erdölförderung ausgebaut. Im vergangenen Jahr sei es gelungen, den jahrelangen Rückgang der Förderung zu stoppen, so Pérez-Oliva Fraga. Für dieses Jahr sind weitere Maßnahmen vorgesehen, darunter die Optimierung bestehender Ölquellen in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Erstmals dürfen Stromproduzenten ihre Energie aus erneuerbaren Quellen direkt an Dritte verkaufen, nicht nur an den staatlichen Stromanbieter UNE. Dies soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und zusätzliche Einnahmen generieren. Unternehmen, die Treibstoff benötigen, erhalten die Möglichkeit, dieses direkt einzukaufen, ohne allein auf staatliche Lieferungen angewiesen zu sein.

Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung angesichts der schweren Energiekrise reduziert das Gesundheitsministerium das Personal in den Krankenhäusern und Polikliniken und richtet medizinische Einsatzteams in den Gemeinden ein. Das kündigte Gesundheitsminister José Ángel Portal Miranda an. Die Reduzierung des Personals ziele darauf ab, so der Minister, die Bewegung innerhalb der medizinischen Einrichtungen sowie den Stromverbrauch zu verringern. Dies werde „ohne Beeinträchtigung der Grundversorgung“ geschehen. Die nun angewandte Strategie basiere auf Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie, als der Fokus darauf lag, Fachkräfte in der Nähe der Einrichtungen zu halten.

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Ministeriums gehört die verstärkte Unterstützung der Gemeinden. Zu diesem Zweck werden die Mitarbeiter des Gesundheitswesens vorübergehend ihre üblichen Aufgaben ändern und in die Gemeinden reisen, in denen die Patienten wohnen, um die Bewegungen der Bevölkerung zu reduzieren. Mobile medizinische Brigaden werden gebildet, ähnlich denen, die bei Hurrikans oder anderen Notfällen eingesetzt werden, und bleiben für einen bestimmten Zeitraum in den am stärksten betroffenen Gebieten. Der Plan sieht zudem eine Reduzierung chirurgischer Eingriffe vor. Portal Miranda erklärte, dass aufgrund des hohen Strombedarfs und der Notwendigkeit, sichere Bedingungen für Patienten, insbesondere auf Intensiv- und Überwachungsstationen, zu gewährleisten, nur noch notwendige, dringende oder Notfalloperationen durchgeführt werden.

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Jamaika beendet Programm für kubanische Ärzte. Die Regierung in Kingston beendet das 50-jährige bilaterale Abkommen mit Kuba, das kubanische Ärzte ins Land brachte, wie das jamaikanische Außenministerium am 4. März mitteilte. Laut der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) konnten sich beide Seiten nach dem Auslaufen des vorherigen Abkommens nicht auf die Bedingungen für eine neue technische Kooperationsvereinbarung einigen. In der Erklärung heißt es, dass die jamaikanische Regierung bereit sei, medizinische Fachkräfte aus Kuba individuell einzustellen, sofern die lokalen Arbeitsgesetze eingehalten werden. Die kubanische Regierung gab am Tag darauf den Abzug der in Jamaika tätigen Ärztebrigade bekannt und bedauerte in einer Erklärung (Öffnet in neuem Fenster), dass das Nachbarland beschlossen habe, die medizinische Zusammenarbeit mit Kuba „durch Nachgeben gegenüber dem Druck der Vereinigten Staaten“ zu beenden.

Kuba erlaubt Joint Ventures zwischen staatlichen und privaten Unternehmen. Die kubanische Regierung erlaubt erstmals die Bildung von Joint Ventures zwischen kubanischen Staatsunternehmen und lokalen, nichtstaatlichen Wirtschaftsakteuren. Das entsprechende Gesetzesdekret 114/2025 (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) wurde am 3. März im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

Das Gesetz schafft die Rechtsfigur einer Sociedad de Responsabilidad Limitada mixta (S.R.L. mixta), einer gemischten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die es im kubanischen Handelsrecht bisher nicht gab. Ferner regelt das Gesetzesdekret die Mechanismen für den Erwerb von Anteilen an bestehenden Privatunternehmen, die Übernahme privater Firmen durch Staatsunternehmen sowie den Abschluss von Wirtschaftsassoziationsverträgen, die selbst keine neue juristische Person erforderlich machen.

Unabhängige kubanische Ökonomen unterstreichen seit Längerem die Notwendigkeit einer Verordnung, die produktive Verflechtungen zwischen staatlichem und privatem Sektor ermöglicht. Das nun veröffentlichte Dekret soll diese Lücke schließen. Auf staatlicher Seite erkennt es Staatsunternehmen, staatliche GmbHs, Unternehmen mit 100 Prozent kubanischem Kapital und budgetierte Einheiten mit Sonderstatus als mögliche Gesellschafter an; auf nicht staatlicher Ebene private Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) sowie landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Genossenschaften. Die Einlagen in den neuen Joint Ventures können in Form von Geld- oder Sachleistungen bestehen. Ihren Anteil am Stammkapital bestimmen die Gesellschafter frei; eine Mindestanlage ist nicht erforderlich. Bei Immobilien oder immateriellen Vermögenswerten im Staatsbesitz allerdings ist eine vom kubanischen Finanzministerium beglaubigte Bewertung obligatorisch.

Die neuen gemischten GmbHs genießen auf dem Papier weitreichende unternehmerische Autonomie. Sie dürfen direkt exportieren und importieren, ihre Preise im Rahmen der Vorgaben des Finanzministeriums selbst festlegen, Gehälter bestimmen und Niederlassungen im In- und Ausland eröffnen. Bemerkenswert ist, dass die neuen Gemeinschaftsunternehmen nicht dem nationalen Wirtschaftsplan unterliegen. Kennzahlen von nationalem Interesse, wie Energieversorgung, Deviseneinnahmen und Nahrungsmittelproduktion, sind jedoch meldepflichtig. Ausgeschlossen bleiben Geschäftstätigkeiten in den Sektoren Gesundheit, Bildung und Militär.

Zuständig für die Genehmigungen der neuen Joint Ventures ist das Wirtschaftsministerium. Es hat 30 Kalendertage Zeit für die Prüfung der Anträge. Ein gesondertes Genehmigungsverfahren gilt für gemischte GmbHs, die sich in der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) ansiedeln wollen.

US-Regierung erlaubt Verkauf von Rohöl an private Akteure in Kuba. Nachdem die Regierung von US-Präsident Donald Trump ausländische Öllieferungen nach Kuba blockiert und das Land damit in seine schwerste Krise seit Jahrzehnten gestürzt hatte, erlaubt sie nun US-Unternehmen, Treibstoff an private Unternehmen auf der Insel zu liefern, solange die Lieferungen nicht für Unternehmen, Gruppen oder Einzelpersonen bestimmt sind, die mit der kubanischen Regierung, dem Militär oder staatlichen Institutionen in Verbindung stehen. Die Trump-Administration gestattet außerdem den Verkauf von venezolanischem Öl an nicht staatliche Akteure in Kuba.

Am 25. Februar veröffentlichte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums die FAQ Nr. 1238 (Öffnet in neuem Fenster), Richtlinien für den Verkauf von venezolanischem Rohöl an den kubanischen Privatsektor. Laut der OFAC-FAQ erfolgt dies im Rahmen der „Unterstützung und Solidarität der USA mit dem kubanischen Volk“ (sic!).

Das US-Handelsministerium wiederum reguliert die Exporte von Erdölprodukten US-amerikanischer Herkunft nach Kuba. Innerhalb dieses Rahmens benötigen Exporte von Rohöl und Raffinerieprodukten, die unter die Ausnahmeregelung „Unterstützung des kubanischen Volkes“ (SCP, 15 CFR § 740.21) (Öffnet in neuem Fenster) fallen, keine zusätzlichen OFAC-Genehmigungen.

Bis vor wenigen Wochen wurde fast der gesamte Treibstoff, der auf die Insel gelangte, vom kubanischen Staat aufgekauft. Erst kürzlich genehmigte die kubanische Regierung die Einfuhr von Treibstoff durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Eigenbedarf. Wie die spanische Nachrichtenagentur EFE mit Berufung auf Mitglieder des kubanischen Privatsektors, die anonym bleiben wollen, berichtete, haben private Unternehmen auf der Insel bereits mit dem Import von Treibstoff begonnen. Die Lieferungen sind „die Speerspitze einer Reihe von Einzelinitiativen von Unternehmen, die in dieser Richtung arbeiten“, heißt es.

Laut dem EFE-Bericht (Öffnet in neuem Fenster) hielt die kubanische Regierung Anfang Februar Treffen mit auf der Insel ansässigen ausländischen Unternehmern und lokalen Geschäftsleuten ab, um ihnen zu erklären, wie Treibstoffimporte umgesetzt werden könnten. Bei der Verkündung eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Öffnung der kubanischen Wirtschaft für ausländisches Kapital im Rahmen der Handelsmesse FIHAV im November hatte Kubas Außenhandelsminister Oscar Pérez-Oliva bereits angekündigt, dass auf der Insel tätige ausländische Unternehmen und Joint Ventures, die Möglichkeit erhielten, den für ihren Betrieb benötigten Kraftstoff direkt zu importieren. Diese Option scheint angesichts der Benzinkrise nun auch auf private kubanische Unternehmen ausgeweitet worden zu sein.

Die Importe der Unternehmen sollen in Edelstahltanks mit Standardabmessungen und auf Frachtschiffen erfolgen, so EFE. In der Regel sind das 20.000-Liter-Tanks (125 Barrel), Mengen, die bei weitem nicht ausreichen, um den Energiebedarf der Insel zu decken und die Energiekrise des Landes zu überwinden. Experten schätzen Kubas Ölbedarf auf rund 100.000 Barrel Rohöl pro Tag (bpd). Öltanker transportieren bis zu 300.000 Barrel.

Die Herkunftsländer der Kraftstoffe für den Privatsektor sind laut den von EFE zitierten Quellen sowohl die USA als auch andere Länder der Region. Mehrere Teilnehmer der oben erwähnten Treffen mit Regierungsvertretern erklärten gegenüber der Nachrichtenagentur, dass der Import von Treibstofftanks in Frachtschiffen ähnlich wie der Import anderer Produkte aus dem Ausland ablaufen würde. D. h., die Einfuhr wird über eine staatliche Importagentur abgewickelt – in der Regel ein langwieriger bürokratischer Prozess.

Aufgrund der Gefährlichkeit des Materials müssen zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Am Bestimmungsort ist ein zertifizierter, sicherer Lagerort vonnöten. Andernfalls müsse die Lagerung des Treibstoffs in entsprechend ausgestatteten staatlichen Unternehmen erfolgen, heißt es. Die kubanischen Behörden betonten demnach, dass der von privaten Unternehmen importierte Kraftstoff ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt sei; der Weiterverkauf sei nicht erlaubt.

Kuba installiert 5.000 von China gespendete Solarmodule. Inmitten der sich verschärfenden Energiekrise und der US-Ölblockade hat Kuba mit der Installation von 5.000 Zwei-Kilowatt-Solarmodulen begonnen, die von China gespendet wurden. Laut einem Bericht der Tageszeitung Granma (Öffnet in neuem Fenster) werden von den 5.000 Photovoltaikanlagen 2.671 landesweit an „wichtige Einrichtungen in allen Gemeinden“ verteilt, während die restlichen in abgelegenen Haushalten installiert werden, darunter auch solche, die bisher keinen Stromanschluss hatten. Insgesamt 556 Anlagen werden in Polikliniken, 461 in Pflegeheimen und 349 in Büros des staatlichen Energieversorgers Unión Eléctrica (UNE) installiert. Darüber hinaus werden 336 Anlagen für Bankfilialen, 301 für Bestattungsinstitute, 240 für Etecsa-Einrichtungen und 161 für Entbindungsheime bereitgestellt; auch Seniorenzentren, Radiosender und Telekommunikationszentren werden ausgestattet. „In ganz Kuba werden Energielösungen umgesetzt, die den Weiterbetrieb von Polikliniken, Banken, Bestattungsinstituten, Geburts- und Pflegeheimen, Ampeln, Bäckereien und Schulen ermöglichen. Sie können weder die Sonne noch die Solidarität blockieren“, schrieb das kubanische Energieministerium in einem Beitrag in dem sozialen Netzwerk X (Öffnet in neuem Fenster).

Neue Zoll- und Steuervergünstigungen für erneuerbare Energien. Die kubanische Regierung schafft neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die im Amtsblatt Nr. 30 vom 19. Februar (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlichte Resolution 41/2026 des Finanzministeriums (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) legt ein umfangreiches Paket von Steuer- und Zollanreizen fest, um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

Natürliche und juristische Personen werden demnach bei der Einfuhr von Photovoltaikanlagen, solarbetriebenen Wassererhitzern, Kleinwindkraftanlagen, Biogasdigestoren, Solarpumpen oder Solarbeleuchtung von der Zahlung von Importzöllen befreit – unabhängig davon, ob es sich um Staatsbetriebe, Genossenschaften, private Unternehmen, Soloselbstständige oder Privatpersonen handelt. Bisherige Zollvergünstigungen werden damit ausgeweitet. Künftig werden auch Ladegeräte für Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sowie Anlagen zur Energieerzeugung aus Biomasse. Die Zollbefreiungen gelten zunächst bis Ende 2027.

Hinzu kommen weitreichende steuerliche Entlastungen für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen. Wer Solaranlagen für den Eigenverbrauch oder zur Netzeinspeisung installiert, wird für die gesamte Amortisationszeit – bis zu acht Jahre – in Höhe des Investitionswerts von der Gewinnsteuer (juristische Personen) bzw. von der Einkommensteuer (natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit) befreit. Die Regelung sieht vor, dass der Staat vorübergehend keine Steuern auf Gewinne oder Einkünfte erhebt, bis diese den investierten Betrag erreichen (Amortisation der Investition) oder bis acht Jahre vergangen sind, je nachdem, was zuerst eintritt.

Voraussetzung für die Steuervergünstigung sind ein Energiegutachten der Nationalen Behörde für Rationelle Energienutzung (Oficina Nacional para el Control del Uso Racional de la Energía), das bestätigt, dass das installierte System ordnungsgemäß funktioniert und den erforderlichen technischen Normen und Anforderungen entspricht. Zudem ist eine Machbarkeitsanalyse erforderlich, aus der die Amortisationszeit hervorgeht. Die Regelung gilt rückwirkend, d. h. Selbstständige und Unternehmen, die bereits investiert und ein Energiegutachten erhalten haben, können die Vergünstigung ebenfalls beantragen.

Kuba erhebt Anklage gegen mehrere Exilkubaner wegen Terrorismus nach tödlichem Schnellbootangriff. Die kubanische Staatsanwaltschaft hat Anfang März sechs Personen formell wegen Terrorismus angeklagt, nachdem ein unter US-Flagge fahrendes Schnellboot mit zehn Mann Besatzung Ende Februar in eine tödliche Schießerei mit der kubanischen Küstenwache verwickelt war. Den in den USA lebenden Kubanern wird vorgeworfen, am 25. Februar mit einem mit Waffen beladenen Boot in kubanische Gewässer eingedrungen zu sein, um die Regierung in Havanna zu destabilisieren. Bei einem Schusswechsel mit den schwer bewaffneten Insassen des im US-Bundesstaat Florida registrierten Schnellboots töte die kubanische Küstenwache vier Angreifer; die sechs weiteren Insassen des Schnellboots sowie der Kommandant des kubanischen Schiffs wurden verletzt. Am 5. März gab das kubanische Innenministerium bekannt, dass ein Festgenommener, Roberto Álvarez Ávila, „am 4. März seinen Verletzungen erlegen ist“. Das Gefecht ereignete sich nach Angaben des Ministeriums in kubanischen Gewässern vor der Küste der Provinz Villa Clara.

Die Insassen des Schnellbootes seien allesamt Kubaner mit Wohnsitz in den USA, so die kubanischen Behörden; mindestens zwei waren US-Bürger. Auf dem Boot wurden fast 13.000 Schuss Munition, 13 Gewehre und elf Pistolen sichergestellt, zudem selbstgebaute Sprengkörper (Molotow-Cocktails), kugelsichere Westen, Zielfernrohre und Tarnuniformen. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für die weniger schweren Delikte und 20 bis 30 Jahre – oder sogar die Todesstrafe – für die schwereren Anklagen.

US-Politiker, vor allem aus dem US-Bundesstaat Florida, äußerten Skepsis gegenüber der kubanischen Darstellung der Ereignisse und forderten unabhängige Untersuchungen. Außenminister Marco Rubio erklärte, es habe sich nicht um eine Regierungsoperation gehandelt und kein US-Regierungspersonal sei beteiligt gewesen. Havanna erklärte, Washington kooperiere bei den Ermittlungen.

Versuche zur Infiltration bewaffneter Kommandos in Kuba, aber auch Sabotage, Bombenanschläge oder Attentatsversuche hat es seit dem Triumph der kubanischen Revolution immer wieder gegeben. Am bekanntesten ist die fehlgeschlagene Invasion in der Schweinebucht im Jahr 1961, die von US-Präsident John F. Kennedy angeordnet worden war, als rund 1.400 vom US-Geheimdienst CIA ausgebildete und finanzierte Exilkubaner versuchten, im Süden Kubas zu landen. Allein in den 1960er Jahren gab es mehr als 30 bewaffnete Angriffe gegen Kuba. Küstenorte wurden beschossen und Sprengstoffanschläge in Häfen und auf Zuckerrohrplantagen verübt. Viele dieser Operationen wurden von der CIA im Rahmen der „Operation Mongoose“ koordiniert. Im Jahr 1976 forderte die Sprengung des Cubana-de-Aviación-Fluges 455 über Barbados 73 Tote. Verantwortlich waren die notorischen exilkubanischen Terroristen Luis Posada Carriles und Orlando Bosch, die in den USA nie für den Anschlag verurteilt wurden. Am 24. Februar 1996 schossen kubanische Kampfflugzeuge zwei Cessna-Kleinflugzeuge der Exilorganisation „Hermanos al Rescate“ (Brothers to the Rescue) über internationalen Gewässern ab. Vier Menschen starben. Flugzeuge der in Miami beheimateten Organisation waren zuvor wiederholt in den kubanischen Luftraum eingedrungen und hatten Flugblätter über Havanna abgeworfen. Im Jahr darauf kam es zu einer Serie von etwa zehn Bombenanschlägen auf Hotels in Havanna – darunter die Hotels Copacabana, Nacional, Capri, Meliá Cohiba. Ein italienischer Tourist, Fabio Di Celmo, wurde getötet, elf weitere Personen verletzt.

Air France setzt Flüge nach Kuba wegen Treibstoffknappheit für zweieinhalb Monate aus. Die französische Fluggesellschaft Air France gab am Mittwoch bekannt, dass sie ihre Flüge nach Kuba ab dem 29. März aufgrund von Treibstoffengpässen auf der Insel aussetzen wird. Die Wiederaufnahme der Flüge ist für den 15. Juni geplant, sofern sich die Lage bis dahin verbessert. In einer Pressemitteilung erklärte die Airline, dass sie diese Entscheidung aufgrund der „Treibstoffknappheit auf Kuba und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus“ treffe. Der letzte Flug startet am Samstag, dem 28. März, vom Pariser Flughafen Charles de Gaulle nach Havanna. Betroffene Kunden, die Reisen für die kommenden zweieinhalb Monate gebucht haben, wird die Fluggesellschaft kontaktieren und ihnen eine Umbuchung, eine Rückerstattung oder ein Ticket im Wert ihrer Buchung für einen späteren Zeitpunkt anbieten. Derzeit bietet Air France drei Flüge pro Woche zwischen Paris und Havanna an. Die Maschinen legen auf ihrem Rückflug nach Frankreich einen technischen Zwischenstopp auf den Bahamas zum Auftanken ein – eine Situation, die bis zur Einstellung der Flüge am letzten Wochenende des Monats andauern wird.

Auch World2Fly verändert seinen Flugplan nach Kuba. Die Fluggesellschaft des spanischen Tourismuskonzerns Iberostar wird aufgrund von Treibstoffengpässen in Havanna von Mitte März bis Anfang Juli einen ihrer beiden wöchentlichen Flüge zwischen Madrid und Havanna vorübergehend einstellen. Das in Palma de Mallorca ansässige Unternehmen erklärte Mitte Februar gegenüber der spanischen Nachrichtenagentur EFE, dass die aktuelle Treibstoffsituation im Land Anpassungen im Flugbetrieb erforderlich mache. World2Fly, die zwei wöchentliche Flüge zwischen Madrid und Havanna anbietet – mittwochs und sonntags –, wird den Sonntagsflug ab dem 15. März vorübergehend aussetzen und am 5. Juli wieder aufnehmen.

Keine Direktflüge mehr zwischen Deutschland und Kuba. Die kubanische Fluggesellschaft Cubana de Aviación hat ihre Flüge zwischen Frankfurt/Main und Havanna bzw. Holguín eingestellt. Damit gibt es derzeit keine Direktverbindung zwischen Deutschland und Kuba mehr. Cubana hatte erst Anfang Dezember die Strecke Frankfurt/M.-Havanna über Holguín wieder aufgenommen. Die Entscheidung zur Einstellung der Flüge traf Kubas staatliche Fluggesellschaft, nachdem die kubanischen Behörden eine Flugwarnung herausgegeben hatten, in der sie darauf hinwiesen, dass zwischen dem 10. Februar und dem 11. März in Kuba kein Flugbenzin verfügbar sein werde. Die Treibstoffknappheit in Kuba hat sich nach der Unterbrechung der Öllieferungen aus Venezuela nach dem US-amerikanischen Angriff auf Caracas vom 3. Januar und den Drohungen von US-Präsident Donald Trump, alle Länder mit Strafzöllen zu belegen, die Kuba mit Rohöl und Öl-Derivaten beliefern, erheblich verschärft.

Mehr als ein halbes Dutzend Fluggesellschaften haben aufgrund von Kerosin-Lieferengpässen die Streichung ihrer Flüge nach Kuba angekündigt, andere haben ihre Flugpläne angepasst und legen Tankstopps ein. Derweil haben die kubanischen Behörden die Warnung vor Treibstoffknappheit für Flugzeugtreibstoff an allen internationalen Flughäfen bis zum 10. April verlängert. Die über das internationale NOTAM-System verbreitete Meldung bestätigt, dass Jet-A1-Kerosin mindestens einen weiteren Monat nicht verfügbar sein wird, nachdem die erste Warnung am 10. Februar herausgegeben worden war.

Damals stellte Air Canada, Kanadas wichtigste Fluggesellschaft, „hinsichtlich der instabilen Versorgung mit Flugbenzin an kubanischen Flughäfen“ ihre Linienflüge nach Kuba ein, wie es in einer Mitteilung hieß (Öffnet in neuem Fenster). Air Canada flog bislang durchschnittlich 16 Mal pro Woche die Insel an, darunter die wichtigsten Flughäfen: Havanna, Varadero, Holguín, Santa Clara, Cayo Coco, Camagüey, Cienfuegos und Santiago de Cuba. Neben Air Canada annoncierten zwei weitere kanadische Fluggesellschaften, WestJet Airlines und Transat AT, die vorübergehende Einstellung ihrer Flüge nach Kuba aufgrund der Knappheit an Flugbenzin auf der Insel.

Das ist ein schwerer Schlag für den kubanischen Tourismussektor. Kanada ist mit Abstand der wichtigste Markt. Auch Kubas drittwichtigster Markt, Russland, bricht – zumindest vorübergehend – weg. Denn auch die russischen Fluggesellschaften streichen aufgrund der Krise wegen Treibstoffmangels ihre Linienflüge auf die Karibikinsel. Zusammen machten beide Länder im vergangenen Jahr fast die Hälfte aller Kuba-Touristen aus.

Unterdessen legen die Flugzeuge der spanischen Fluggesellschaft Air Europa auf dem Flug zwischen Havanna und Madrid aufgrund des Treibstoffmangels technische Zwischenlandungen zum Auftanken in Santo Domingo ein. Iberia kündigte angesichts der zugespitzten Situation eine Flexibilisierung der Tarife an.

Die mexikanischen Airlines Aeroméxico und VivaAerobus wiederum halten ihre Verbindungen zwischen Kuba und Mexiko ohne Änderungen aufrecht. Dasselbe gilt für die Flüge von Copa Airlines nach Panama. Die US-amerikanischen Fluggesellschaften American Airlines, Southwest und Delta gaben bekannt, dass sie weiterhin Flüge nach Kuba durchführen und ihre Flüge bislang nicht beeinträchtigt sind, da ihre Flugzeuge über ausreichend Treibstoff für den Rückflug verfügen.

Reduzierung der Printausgaben und der Verbreitung nationaler und regionaler Zeitungen. Aufgrund der Auswirkungen der von Washington verhängten faktischen Ölblockade erscheinen die Printausgaben der nationalen Tageszeitungen Granma und Juventud Rebelde seit dem 2. März 2026 nur noch einmal wöchentlich (jeweils dienstags) im achtseitigen Format. Auch die Gewerkschaftszeitung Trabajadores wird weiterhin einmal wöchentlich gedruckt und dienstags verteilt. Die regionalen Tageszeitungen werden dagegen nicht mehr im Papierformat erscheinen. Das geht auf einen Beschluss des Politbüros des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Kubas (Öffnet in neuem Fenster) zurück. Zugleich sollen die Webseiten und Auftritte in den sozialen Netzwerken der Zeitungen ausgebaut werden. Der Zugang zu den Websites der jeweiligen Zeitungen soll kostenlos über mobile Daten ermöglicht werden, heißt es.

Sherritt setzt den Betrieb in Kuba aufgrund der US-Ölblockade aus. Das kanadische Bergbauunternehmen Sherritt, eines der größten ausländischen Unternehmen in Kuba, gab Mitte Februar die Aussetzung seiner Aktivitäten auf der Insel aufgrund von Treibstoffknappheit infolge der US-Ölblockade bekannt. Sherritt erklärte in einer Pressemitteilung (Öffnet in neuem Fenster), man sei von den kubanischen Behörden darüber informiert worden, dass „die geplanten Treibstofflieferungen an das Werk in Moa nicht erfolgen werden und der Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Lieferungen derzeit unbekannt ist“. Das Unternehmen, das in Kuba Nickel und Kobalt abbaut, erklärte, dass es „den Abbaubetrieb aussetzen und seine Aufbereitungsanlage für die kommende Woche in Bereitschaft versetzen“ werde. Die erzwungene Stilllegung soll für Wartungsarbeiten genutzt werden. Das Unternehmen gab außerdem an, dass seine Nickel- und Kobaltraffinerie im kanadischen Alberta über ausreichend Rohstoffe verfüge, um den Betrieb bis Mitte April normal fortzusetzen.

Sobald mehr Klarheit über die Lieferkette und den Zeitplan für die vollständige Wiederaufnahme des Betriebs in Moa bestehe, werde das kanadische Bergbauunternehmen seine Geschäftsaussichten für das Gesamtjahr 2026 aktualisieren, so die Ankündigung. Sherritt hatte bereits im Januar vor den „ungünstigen Geschäftsbedingungen“ in Kuba gewarnt, nur wenige Tage bevor US-Präsident Donald Trump eine Anordnung unterzeichnete, die Öllieferanten der Insel mit Strafzöllen drohte. Das Unternehmen gab damals an, dass seine Nickel- und Kobaltproduktion in Kuba für 2025 deutlich hinter den Ergebnissen von 2024 und den Prognosen vom Jahresbeginn zurückblieb. Sherritt ist seit 30 Jahren in einem Joint Venture auf der Insel tätig. Gemeinsam mit dem kubanischen Staatsunternehmen Cubaniquel betreibt der kanadische Bergbaukonzern eine Mine und eine Aufbereitungsanlage in Moa sowie eine Metallraffinerie in Alberta. Dieses Joint Venture zählt zu den größten ausländischen Investitionen in Kuba. Kuba verfügt laut verschiedenen Studien über die siebt- oder achtgrößten Nickelreserven der Welt. Nickel und Kobalt gelten als strategische Metalle, vor allem für die Batterieherstellung.

Das Containerterminal in Mariel erhebt Gebühren in US-Dollar für Importe von nichtstaatlichen Wirtschaftsakteuren. Das Containerterminal Mariel (TCM) der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) hat seine Kunden informiert, dass private Unternehmen ab dem 1. März in US-Dollar abgerechnet werden. Staatliche Unternehmen sind von der Maßnahme ausgenommen. Das berichtete das Onlineportal OnCuba (Öffnet in neuem Fenster). Demnach wird das TCM die Währung für die Rechnungsstellung und den Zahlungseinzug für Dienstleistungen „gemäß den aktuell im offiziellen Tarifverzeichnis festgelegten Sätzen“ für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe (KKMU), Genossenschaften und andere private Unternehmen umstellen. Bisher wurden diese sogenannten neuen Wirtschaftsakteure in kubanischen Pesos (CUP) abgerechnet. Das Dokument vom 10. Februar besagt, dass „Überweisungen an als staatlich anerkannte Unternehmen zu den aktuellen Sätzen unter Anwendung des seit 2021 geltenden variablen Multiplikators abgerechnet werden, die Zahlung jedoch weiterhin in CUP erfolgt.“

Am 7. Februar veröffentlichte Kubas Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen (MINCEX) über seine offiziellen Kanäle in den sozialen Netzwerken zudem eine Mitteilung (Öffnet in neuem Fenster) des TCM, in der angesichts der Kraftstoffknappheit im Land der Normalbetrieb der Dienstleistungen garantiert wird. Der Veröffentlichung zufolge laufen alle Aktivitäten und Dienstleistungen des TCM ohne Unterbrechung zu den üblichen Tagen und Zeiten weiter.

Kuba schließt Botschaft in Ecuador nach Ausweisung des gesamten diplomatischen Personals. Die kubanische Regierung gab am 6. März die sofortige Schließung ihrer Botschaft in Quito bekannt, nachdem die ecuadorianischen Behörden das gesamte kubanische Missionspersonal zu unerwünschten Personen erklärt hatten. Obwohl noch kein offizieller Abbruch der diplomatischen Beziehungen verkündet wurde, bedeutet diese Maßnahme, dass das Gebäude, das als Botschaftssitz diente, seit 10:00 Uhr am 6. März (Ortszeit) offiziell seine Funktion eingestellt hat, erklärte das kubanische Außenministerium in einer Mitteilung (Öffnet in neuem Fenster). Laut dem kubanischen Außenamt ist die Entscheidung darauf zurückzuführen, dass eine Vertretung im Land nach der Ausweisung des akkreditierten Personals nicht mehr möglich ist. Am 3. März hatte das ecuadorianische Außenministerium der kubanischen Botschaft in Quito mitgeteilt, dass die Regierung von Präsident Daniel Noboa beschlossen habe, Kubas Botschafter Basilio Antonio Gutiérrez García sowie alle diplomatischen, konsularischen und administrativen Mitarbeiter der kubanischen Botschaft zu unerwünschten Personen zu erklären. Ihnen wurde eine Frist von 48 Stunden gesetzt, um ecuadorianisches Territorium zu verlassen. Gründe für die Entscheidung wurden nicht genannt. Zugleich beendete die ecuadorianische Regierung auch die Tätigkeit des ecuadorianischen Botschafters in Kuba, José María Borja López. Quito setzte schon einmal seine diplomatischen Beziehungen zu Havanna aus – 1962 im Kontext der von Washington nach der Revolution propagierten Isolation Kubas in der Hemisphäre. Erst 1979 wurden die diplomatischen Beziehungen wieder aufgenommen.

Kubas Tourismussektor weiter im Sinkflug. Kubas wichtiger Devisenbringer, der Tourismus, erlitt im Jahr 2025 einen starken Einbruch und schloss das Jahr mit 1,8 Millionen Besuchern ab – weit unter der Zielmarke der Regierung von 2,6 Millionen Touristen. Das geht aus den Anfang Februar veröffentlichten offiziellen Zahlen (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) des Nationalen Amtes für Statistik und Information (ONEI) hervor.

In absoluten Zahlen ausgedrückt wurden im vergangenen Jahr 1.810.663 internationale Besucher gezählt, ein Rückgang um 392.454 Reisende oder 17,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2024 begrüßte Kuba noch 2,2 Millionen Touristen. Seit 2018 ging die Zahl der Besucher um fast 70 Prozent zurück.

Fast alle traditionellen Herkunftsmärkte erlebten im vergangenen Jahr starke Einbrüche. Kanada bleibt mit 754.010 Besuchern der wichtigste Markt für Kuba, verzeichnete aber ebenso ein Minus (-12,4 Prozent), wie die im Ausland lebenden Kubaner (228.091, -22,6 Prozent), Russland (131.882, -29 Prozent) oder Spanien (46.489, -28,5 Prozent). Fast halbiert haben sich die Besucherzahlen aus Deutschland (33.056 Reisende, -49,5 Prozent). Lediglich lateinamerikanische Länder wie Argentinien oder Kolumbien legten zu, mit 13,6 Prozent bzw. acht Prozent Plus.

Die Gründe für den Einbruch sind vielfältig. Nach dem Angriff auf Venezuela unterbanden die Vereinigten Staaten die Lieferung von venezolanischem Öl nach Kuba und verschärften damit die Krise im Land. Ende Januar drohte US-Präsident Donald Trump darüber hinaus allen Ländern mit Strafzöllen, die Kuba mit Öl beliefern. Mehrere Länder haben deswegen Reisewarnungen für Kuba herausgegeben. Kanada, Spanien und Großbritannien forderten ihre Bürger auf, bei Reisen auf die Insel besondere Vorsicht walten zu lassen. Das Auswärtige Amt verschärfte am 10. Februar seine Reise- und Sicherheitshinweise für Kuba (Öffnet in neuem Fenster). „Von nicht notwendigen Reisen nach Kuba wird aufgrund der erheblichen Auswirkungen des akuten Treibstoffmangels derzeit abgeraten“, heißt es da. Kuba plagt seit Jahren eine schwere Wirtschafts- und Energiekrise, die durch Versorgungsengpässe und lang anhaltende Stromausfälle gekennzeichnet ist und auch vor dem Tourismussektor nicht haltmacht.

Für viele europäische Reisende spielen sicherlich auch die Visabeschränkungen für die Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit einer Kuba-Reise eine Rolle. Statt der unbürokratischen Einreisegenehmigung ESTA (kurz für Electronic System for Travel Authorization) müssen europäische Kuba-Reisende seit geraumer Zeit für die Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum beantragen.

Mitarbeitende des Tourismussektors werden in andere Sektoren versetzt. Um der faktischen Öl-Blockade der Vereinigten Staaten zu begegnen, kündigte die kubanische Regierung Notmaßnahmen an, darunter die „Verdichtung der Hotelinfrastruktur“. In Tourismuszielen wie Varadero und den nördlichen Cayos werden Touristen in wenigen Hotels konzentriert und wenig ausgelastete Hotels vorübergehend geschlossen. Vizepremierminister Oscar Pérez-Oliva Fraga erklärte im staatlichen Fernsehen die Maßnahmen damit, „den Energieverbrauch zu senken, touristische Einrichtungen zu konsolidieren und die laufende Hochsaison zu nutzen“. Dies wiederum hat Auswirkungen für die Angestellten im Tourismussektor. In der Provinz Matanzas, zu der Kubas wichtigster Badeort Varadero gehört, werden Beschäftigte im Tourismus auf freie Stellen in nahegelegenen Gemeinden versetzt. Das berichteten Mitte Februar kubanische Medien. „Eine Überprüfung war notwendig, da beispielsweise die Stellen im Bau- und Tourismusministerium nicht mehr tragfähig sind“, sagte Cándido Lázaro González Valera, der Leiter des Arbeits- und Sozialamts der Provinz Matanzas.

Nicaragua hebt die Visafreiheit für Kubaner auf. Die nicaraguanische Regierung von Präsident Daniel Ortega hat Anfang Februar dieses Jahres die bislang geltende Visabefreiung für kubanische Staatsbürger bei der Einreise nach Nicaragua aufgehoben. Künftig gilt wieder eine Visumspflicht. Damit schließt sich eine der wichtigsten Migrationsrouten für Kubaner. Nicaragua hatte die Vizebefreiung für Kubaner im November 2021 eingeführt – kurz nach den landesweiten Protesten auf der Insel – und als „humanitäre Maßnahme“ begründet. Die nicaraguanische Regierung nannte in ihrer am 8. Februar von Juan Emilio Rivas Benítez, dem Direktor der Migrationsbehörde, unterzeichneten Erklärung (Öffnet in neuem Fenster) keinen Grund für den Kurswechsel. Experten werteten den Schritt jedoch als Versuch, den Druck durch die Trump-Regierung zu mindern.

Neues Wohnungsgesetz in Kuba mit wichtigen Neuerungen. Angesichts der gravierenden Wohnungskrise in Kuba – es fehlen über 900.000 Wohnungen, und Tausende Immobilien verfallen oder sind vom Einsturz bedroht – hat das kubanische Bauministerium seinen Entwurf für ein neues Wohnungsgesetz (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Das neue Gesetz, das wesentliche Änderungen in Bezug auf Eigentumsrechte, Finanzierung und Mietverträge einführt, würde das Allgemeine Wohnungsgesetz von 1988 aufheben.

Der Gesetzesentwurf beseitigt etwa Wohnungsenteignungen bei endgültiger Ausreise des Eigentümers und präzisiert außerdem die Regeln für die Eigentumsübertragung – Verkauf, Schenkung, Tausch und Erbschaft –, reduziert den Ermessensspielraum der Verwaltung und stimmt die Regelungen mit den Flächennutzungsplänen ab. Auswanderer können dem Entwurf zufolge Immobilien erben und behalten, und Ferienhäuser genießen die gleichen Übertragungsrechte wie Hauptwohnsitze. Darüber hinaus ist es Einzelpersonen gestattet, bis zu zwei Immobilien zu besitzen, wobei das angemeldete Ferienhaus nicht mitgezählt wird. Erstmals seit Jahrzehnten ist in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit der Hypothekenfinanzierung zum Erwerb oder Bau von Wohneigentum vorgesehen. Dieser Mechanismus, der durch spezifische Gesetze geregelt wird, soll es Familien ermöglichen, langfristige Kredite aufzunehmen und ihr Eigenheim als Sicherheit zu nutzen.

Nach der Konsultation, die am 28. Februar endete, könnte der Gesetzentwurf noch Änderungen erfahren, bevor die endgültige Fassung der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Abstimmung im Parlament soll noch in diesem Jahr stattfinden.

Kuba verlängert Zollbefreiung für staatliche und private Unternehmen bei Rohstoffimporten. Die kubanische Regierung hat Anfang Februar die Zollbefreiung für die Einfuhr von Produktionsmitteln unbefristet verlängert. Die im Amtsblatt Nr. 20 vom 17. Februar veröffentlichte Resolution Nr. 21/2026 (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) verlängert eine bereits seit November 2024 geltende Vergünstigung (Resolution 329) und umfasst mehr als 230 Zolltarifpositionen. Zu den wichtigsten Produkten, die im vergangenen Jahr unter dieser Ausnahmeregelung importiert wurden, waren Zucker, Tierfutter, Weizenmehl, Speisefette und Bohnen. Die Ausnahmeregelung, die automatisch angewendet wird, um zusätzliche Verfahren für die Importeure zu vermeiden, zielt darauf ab, die Produktionskosten zu senken und inmitten der Wirtschaftskrise des Landes die Endpreise für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs zu dämpfen.

Diese Zollbefreiung ergänzt die im Januar erfolgte Verlängerung der Befreiung von Importzöllen für die nichtkommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Medikamenten, Hygieneartikeln und medizinischen Versorgungsgütern durch Reisende über den 31. Januar hinaus. Gemäß der im außerordentlichen Amtsblatt vom 17. Januar veröffentlichten Verordnung Nr. 9/2026 des Finanzministeriums (PDF (Öffnet in neuem Fenster)) bleiben die Zollvergünstigungen in Kraft, „solange die Bedingungen, die zu ihrer Genehmigung geführt haben, bestehen“. Im Gegensatz zu früheren Verlängerungen sieht die jüngste Verlängerung der Zollvergünstigung keine Ablauffrist vor. Die Lockerung der Einfuhrbestimmungen war erstmals im Sommer 2021 bis zum Jahresende verkündet worden, als die COVID-19-Pandemie und die US-Sanktionen die wirtschaftliche Notlage Kubas noch verschärften. In der Folge wurde die Maßnahme jeweils in Sechs-Monats-Schritten verlängert; später allerdings nur noch für jeweils vier Monate.

Die Maßnahme erlaubt die nichtkommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Medikamenten und Hygieneartikeln ohne Wertbeschränkung und ohne Zollabgaben, wenn sie als Begleitgepäck von Passagieren ins Land gebracht werden. Die Resolution legt fest, dass die genannten Artikel in getrennten Paketen vom übrigen Gepäck aufgeführt werden müssen. Bei nicht begleitetem Gepäck ist die Einfuhr bis zu einem Wert von 500 US-Dollar oder einem Gewicht von 50 Kilogramm gemäß dem von der Zollbehörde festgelegten Wert-Gewichts-Verhältnis zulässig.

Außerdem wurden im Amtsblatt weitere ergänzende Vorschriften veröffentlicht, darunter die Resolution Nr. 10/2026 des Finanzministeriums, die die Vergünstigung für die nicht kommerzielle Einfuhr von Stromgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 900 Watt verlängert, sowie die Resolution Nr. 4/2026 des Gesundheitsministeriums, die die Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr von Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien, einschließlich spezifischer medizinischer Geräte und Ausrüstungen, verlängert.

Termine

  • Alle geplanten Messen wurden aufgrund der Energiesituation bis auf Weiteres abgesagt.

Ansprechpartner:

Andreas Knobloch
+49 176 62115961 (WhatsApp/Signal)
MEZ -6h
andreas.knobloch@yahoo.de (Öffnet in neuem Fenster)