Keine Umsatzsteuer für Schüler bei Klassenkassen-Aktionen!
In jüngster Zeit sorgte eine mögliche Umsatzsteuerpflicht für Schüler, die selbstgebackenen Kuchen verkaufen, um Klassenkassen aufzubessern, für Aufregung. Dies wurde vor allem in sozialen Medien heiß diskutiert. Glücklicherweise hat sich diese Besorgnis als unbegründet erwiesen.
Steuerdebatte um Kuchenverkauf
Die Diskussion entzündete sich, als falsche Informationen verbreitet
Datum
16.01.2024
Kategorie
Faktencheck
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