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High Noon vor dem Arbeitsgericht

Spieler Marc Lorenz gegen SC Preußen Münster KGaA

Ein Arbeitnehmer, der eine fristlose Kündigung erhält, kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Genau das hat Fußballspieler Marc Lorenz getan, nachdem ihm die SC Preußen Münster KGaA am 19. August fristlos gekündigt hatte. Der Verein begründete die Kündigung auf seiner Homepage mit „konkreten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Spendengeldern“. Die KGaA, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, umfasst den Profifußballbereich des eingetragenen Vereins SC Preußen 06 e. V. Münster.

Die Klage, Aktenzeichen 1 Ca 1349/25, soll nach aktuellem Stand am Mittwoch, 24. September, um 12 Uhr vor dem Arbeitsgericht Münster am Alten Steinweg verhandelt werden. Geplant ist zunächst ein Gütetermin, bei dem beide Parteien eine Einigung erzielen könnten, bevor es zu einem Kammertermin kommt.

Beide Seiten haben erfahrene Anwälte engagiert. Die SC Preußen Münster KGaA wird von Fabian Scheunemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München, vertreten. Marc Lorenz vertraut auf Alexander Bergweiler aus Trier, den die Wirtschaftswoche 2022 zu den Topanwälten im Sport zählte.

Allerdings gibt es bereits Hinweise aus der Anwaltschaft, die auf eine mögliche Terminverlegung hindeuten. Nicht nur im Fußball, auch vor Gericht kann es manchmal klug sein, auf Zeit zu spielen. (fb)

Spieler und Ex-Kapitän Marc Lorenz

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