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Dörfer im Schenkenländchen wollen kein Gräberleuchten

19. Dezember 2025

Liebe Lesende,

“Amt verbietet Gräberleuchten” - so lautete eine Schlagzeile in der vergangenen Woche. Gemeint ist das tausendfache Aufstellen von Grableuchten auf dem Waldfriedhof Halbe, das vor einem Jahr für reichlich Diskussion gesorgt (Öffnet in neuem Fenster) hat. Doch wer oder was ist eigentlich “das Amt” (in dem Fall das Amt Schenkenländchen)? Und kann es das Gräberleuchten verbieten? Nein - jedenfalls nicht “das Amt” als Verwaltung. Beschlossen hat das so bezeichnete Verbot der Amtsausschuss - das ist die politische Vertretung aller Gemeinden und oberster Vorgesetzter der Amtsverwaltung, also so etwas wie der Kreistag des Amtes. Für eine neue Friedhofsordnung und somit dafür, dass nicht mehr tausende Kerzen gleichzeitig aufgestellt werden können, stimmten 10 von 12 Anwesenden in der jüngsten Sitzung des Amtsausschusses bei zwei Abwesenden.

Das ist bei der Beurteilung dieser Nachricht wichtig zu wissen: dass es eine demokratisch gefasste Entscheidung ist, das Gräberleuchten zu unterbinden. Im Amtsausschuss sind alle ehrenamtlichen Bürgermeister und je nach Gemeindegröße weitere Gemeindevertreter versammelt - also gewählte Personen, die gerade im ländlichen Raum selten einer Partei angehören und meist gut vernetzt und hoch engagiert sind und häufig mit sehr guten Ergebnissen (Öffnet in neuem Fenster) gewählt werden. Es sind also Menschen aus der Mitte der Bevölkerung zwischen Teupitz und Münchehofe, Groß Köris und Brand.

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