Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA des BKA (2026) – Lücken und Grenzen
Redaktion free.fem.minds MAGAZIN | Tina Steiger

Wie erhebt man Daten über Gewalt, die Frauen nicht anzeigen?
Wie erfasst ein Staat Gewalt, die im Verborgenen passiert? Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA des Bundeskriminalamts hat sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren dieser Frage gewidmet. Herausgekommen ist eine Erhebung zum Gewaltalltag in Deutschland.
Die Ergebnisse könnten nicht schockierender sein.
Fast noch schockierender jedoch: Wichtige Rückschlüsse und betroffenensensible Faktenbezüge bleiben weitgehend aus.
Warum ein Aufschrei jetzt nicht mehr reicht.
Die Kernerkenntnis: Gewalt in Deutschland schafft es nicht zur Anzeige. Weniger als 10 Prozent aller Gewalttaten werden angezeigt. In einigen Bereichen wie Gewalt gegen Frauen sind es weniger als fünf Prozent. Das bedeutet, dass von 10 Fällen oft nicht einmal ein Fall angezeigt wird.
Die Opfer sind ebenfalls keine Überraschung. Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner Pressemitteilung zu LeSuBiA. Insbesondere Frauen werden überproportional häufig Opfer von Gewalt, wenn es um körperliche oder auch psychische Gewalt sowie Stalking und sexualisierte Gewalt geht. Bei ihnen liegt die Quote angezeigter Delikte häufig unter 5 Prozent.
Die Studie weist auch männliche Opfer auf. An vielen Stellen bleibt unerwähnt, dass es sich jedoch hier meist ebenfalls um männliche Täter in gleichgeschlechtlichen Beziehungen handelt. Es ist zu sehen, wie Männer diese Auslassung regelmäßig für ein stumpfes „aber Männer werden auch Opfer“ nutzen und unterstellen, Frauen würden Männer genauso regelmäßig Gewalt antun, wie umgekehrt. Wie im Reflex kommt der Einwand bei Femizid-Meldungen oder dann, wenn Gewaltzahlen veröffentlicht werden. Und er ist so falsch wie geduldet. Frauen sind es, die getötet werden, massive Gewalterfahrungen machen und um ihr Leben fürchten. Die Studie betont an vielen Stellen nicht, wer die Täter sind und lässt so Spielraum, der Opfern schadet. Der Raum lässt für Deutungshoheit durch Behörden, für Täter-Opfer-Umkehr, strategische Gegenanzeigen und ein Übermaß an Unschuldsvermutung für männliche Gewalttäter.
Warum Bestürzung nicht schützt und Vereinfachungen gefährlich für Betroffene sind
LeSuBiA verdeutlicht erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich in Deutschland von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. „Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst“, heißt es in der Pressemitteilung.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe.
Ziel der Studie sei es, verlässliche empirische Daten für politische Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen Präventionsmaßnahmen entwickelt werden und Hilfsangebote auf die Bedarfe der Betroffenen zugeschnitten, sodass die hohen Diskrepanzen zwischen erlebter Gewalt und Anzeigebereitschaft abgebaut werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt. Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“
Die gefährliche Vereinfachung: Was Alexander Dobrindt hier erklärt, betrifft vor allem Fälle, die entweder im öffentlichen Raum passieren oder erfolgreich in eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft übergeleitet wurden. Damit das hier niemand falsch zusammenführt: K.o.-Tropfen zur Waffe zu erklären und hart strafrechtlich zu bestrafen, ist richtig und überfällig. Diese Taten, insbesondere an jungen Frauen, stellen eine hohe Gefahr sexueller Übergriffe und Gewalt dar. Auch die Fußfessel nach spanischem Vorbild ist (eingebettet in eine durchdachte Maßnahmenpyramide) durchaus notwendig. Sie soll sicherstellen, dass Frauen von ihren Tätern nicht mehr aufgesucht und angegriffen werden können.
Die Auslassung jedoch erfolgt hier. K.o.-Tropfen sind ein Gewaltproblem für Frauen. Aber nicht immer bemerken Frauen die Substanzen so frühzeitig und sicher, um Anzeige zu erstatten. Oft fehlt die Referenz zum Täter. Am Ende fehlt meist schlicht der Beweis. Der Einsatz einer Fußfessel weist ein ähnliches Problem auf. Die Anordnung einer elektronischen Fußfessel stellt einen erheblichen Eingriff in die Freizügigkeit eines Menschen dar. Das Problem auch hier: Wenn Frauen nicht anzeigen, zum Beispiel, weil sie aus der Zuhause erfolgten Gewalt keine Beweise vorweisen können, dann wird auch keine Fußfessel angeordnet.
Oft sind Frauen von Männergewalt und Verfolgung betroffen, die Kinder mit ihrem Täter haben. Hier ist sprichwörtlich keine Lösung in Sicht, wenn künftig Familiengerichte die Fußfessel anordnen sollen. Diese Gerichte ignorieren bis heute in der Mehrzahl der Fälle Gewalt an Frauen und sogar Kindern und verweisen auf das Umgangsrecht des Täters. Erhebungen, etwa bei Hammer (2024) zeigen die bundesweite Häufung sehr transparent. Trotz der Tatsache bestehender Gewaltschutzgesetze, etwa über die Istanbul-Konvention (Artikel 31). Mal heißt es, Gewalt spiele keine Rolle, es gehe hier ums Kind(eswohl). Mal werden die Frauen hinter verschlossenen Türen unter Druck gesetzt, sich mit den Tätern zu einigen. Natürlich auch fürs Kind. Der gemeinsame Nenner bundesweit ist oft, dass Familiengerichte sich nicht als Strafgerichte verstehen. Es stehe Aussage gegen Aussage, am Ende werden beide Parteien zu Wohlverhalten und Konsens aufgerufen. Bei Gewalt trifft das die Opfer. Und diese Fälle enden schon jetzt vielerorts ohne Gewaltschutzmaßnahmen. Wer also soll hier künftig verlässlich die Fußfessel für Täter in den Ring werfen, wenn es an Schulungen für Richter:innen, Überprüfung von Verfahrensbeteiligten, Auseinandersetzung mit institutioneller Frauenfeindlichkeit und einer Wahrheitsvermutung für Opfer fehlt?
Es geht nicht um Mut,
sondern strukturellen Frauenhass
Auch Holger Münch liegt daneben, wenn er andeutet, Frauen fehle vor allem der Mut. Für ihn brauche es einige neue Hilfsangebote und eben die Bereitschaft der Betroffenen.
BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“
Doch wer meint, Frauen im Besonderen und Betroffene im Allgemeinen benötigen lediglich passende Angebote und ein wenig mehr Zuspruch und Mut, Taten anzuzeigen, der macht es sich zu einfach. Mehr noch. Es scheint, als wurde im Rahmen der Studie über alles gesprochen, jedoch nicht über den Elefanten im Raum. Warum viele Gewaltvorfälle überhaupt nicht bis zur Staatsanwaltschaft gelangen. Ein Bruchteil dieser Fälle zeigt nicht an, das stimmt. Doch viele Opfer scheitern nicht an der eigenen Courage, sondern an den bisher ignorierten Fehlern im System.
Statistisch geht man davon aus, dass Frauen bis zu sieben oder acht Anläufe benötigen, um sich bei Gewalt zu trennen – und dann auch Hilfe zu holen. Trennungsversuche scheitern unter anderem an Drohungen des Täters zu weiterer Gewalt, zu Gewalt an Kindern und Haustieren, sie scheitern aufgrund von Suizid-Androhungen des Täters und auch, weil das Opfer im Wortsinn keinen Raum findet, wo es sicher ist. Insbesondere für Frauen mit Kindern, die bei Trennungen von Tätern in sofortige Umgangskontakte gezwungen werden, trifft das zu. Selbst wenn es hier zur einer Strafverfolgung käme, dauern diese Verfahren manchmal Monate. Der Zwang zum Umgangskontakt erfolgt jedoch bislang sofort.
Diese hohen psychischen Hürden, um überhaupt Anzeige zu erstatten, sind Polizeikräften manchmal nicht bekannt. Und was fast noch schlimmer ist, zum Teil sind diese berechtigten Überlegungen und Ängste der Opfer bekannt und auf den Dienststellen wird darüber mit den Augen gerollt und bemängelt, dass Frauen selbst schuld seien, wenn sie ihre Anzeigen wieder zurückziehen. Ein 40-Jähriger Polizist einer Dienststelle in der Münchner Innenstadt berichtete genervt von einem Fall, in dem die Betroffene im Gericht die Anzeige wegen Gewalt zurückgezogen habe und mit dem Täter gemeinsam nach Hause gegangen sei.
Die Polizei reagiert auf diese Fälle ungehalten, weil weder Sensibilisierung für die Situation der Opfer besteht, noch Schulungen über die Einflussnahmemechanismen auf Opfer erfolgen. Diese Einflussnahme und das Drängen, Anzeigen zurückzuziehen kommt nicht nur von Tätern. Auch Familie und das Umfeld der Frau drängen oftmals darauf, den sogenannten Familienfrieden wiederherzustellen. Dasselbe fordern nicht selten Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen, wie Betroffene berichten. Zum Teil erfolgt der Aufruf zur Rücknahme des Gewaltschutzantrags sogar im Familiengericht.
Hinzu kommen die Fälle in denen die Frauen wissen, dass sie nicht nur nicht sicher sind, sondern nicht mal ein Dach über dem Kopf haben, wenn sie nicht zurück zum Täter gehen. Wohnungen sind nicht zu finden, kaum zu bezahlen und Schutzunterkünfte fehlen bundesweit. Wer könnte es gewaltbetroffenen Frauen verdenken, wenn sie mit ihren Kindern nicht auf der Straße oder im Auto schlafen wollen. Zumal sonst das Jugendamt die Kinder in Obhut nimmt.
Der oben zitierte Polizist berichtete, dass spezielle Schulungen zum Thema Gewalt gegen Frauen durch Corona zum Teil fünf Jahre nicht stattfanden. Ein Gewaltschutz-No-Go. Wer Frauen schützen will, muss gezielt, praktisch, engmaschig und aktuell schulen. Nicht die Nase rümpfen, wenn Anzeigen zurückgezogen werden.
Wo Rassismus vorherrscht, ist das System auch misogyn
Eine weitere Hürde stellen für betroffene Frauen, aber auch Betroffene mit Migrationshintergrund, Queers und andere marginalisierte Opfergruppens strukturelle Hürden dar. Die frisch veröffentlichte Studie „Institutionen & Rassismus1“ weist innerhalb deutscher Behörden deutlich Rassismus nach. Für viele Betroffene sei der Kontakt zu Institutionen wie der Polizei von Angst geprägt. Das gilt für Menschen mit Migrationshintergrund und weitere mehr. Wo Rassismus herrscht, herrscht oft ein verstärkt patriarchales Weltbild bei den Akteuren vor. Und wo das Patriarchat agiert, ist Misogynie nicht weit.
Auch Frauen berichten regelmäßig, dass ihre Versuche, Gewalt anzuzeigen oder Gewaltschutz zu erhalten in Behörden wie Polizei oder Jugendamt scheitern. Dass Relativierungen folgen, Täter-Opfer-Umkehr, Ermahnungen und moralische Vorwürfe gegen sie als Ex-Partnerinnen der Täter oder als Mütter gemeinsamer Kinder geäußert werden. Man muss sich das vorstellen: Frauen finden nach mehrfachen Versuchen heraus aus ihrer Angst und der Kontrolle des Täters, um an Polizeikräfte zu geraten, die die Gewalt kleinredeen oder von Strafanzeigen abraten.
LeSubiA zeigt auf, dass die jährliche Gewaltstatistik in Form des Bundeslagebilds nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gewalt erfasst. Doch sie will auch den Blick lenken und Lösungen insbesondere an die Politik vorgeben, die Opfern nicht den effektiven Schutz bringen, den die Verantwortlichen in der Pressekonferenz beschwören.
Wer Gewalt bespricht und auswertet, ohne die Betroffenen einzubeziehen, handelt fahrlässig. LeSuBiA spricht erneut über Opfer und erfasste Daten. Es ist an der Zeit Gewaltbetroffene mit auf die Podien und in die Gremien zu bitten.
Abschlussbericht der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“. Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland. Verbundprojektleitung: Prof. Dr. Gert Pickel Wissenschaftliche Koordination:
Dr. Anne-Linda Amira Augustin. Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt.
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