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Irreführende Werbung für Gesundheitsprodukte: ein großes Problem

Ältere Frau mit kurzgeschnittenem weißen Haar sitzt nachdenklich vor einem aufgeklappten Laptop
Es ist nicht leicht, verbotene Gesundheitswerbung zu erkennen Bild: ©blackCAT_iStock

Noch erlaubt oder schon verboten? Oft ist bei Werbung für Gesundheitsprodukte nicht klar. Besonders schwierig ist es bei Nahrungsergänzungsmitteln. Für sie ist eigentlich festgelegt, welche Aussage für die Wirkung der Bestandteile zulässig ist. Sogenannte Health Claims (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) sollen für Klarheit sorgen. In der Praxis sorgt die Regelung jedoch oft für Verwirrung – auch weil Hersteller tricksen und Stoffe zusetzen, um einen bestimmten Health Claim für die Werbung nutzen zu können. Oft ist dieser Zusatz aber in der Zutatenliste versteckt und damit die Werbung irreführend.

Doch das ist nicht das einzige Problem bei Gesundheitswerbung. Beim Influencer-Marketing bleiben Interessenkonflikte (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) oft undurchsichtig und selbsternannte Expert:innen bieten im Internet nicht nur Produkte, sondern auch fragwürdige Gesundheitsberatung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) an. Das Problem ist nicht aufs Internet begrenzt. Auch im Fernsehen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), in Podcasts (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) und in Print-Zeitschriften können Beiträge in die Irre führen: Regelmäßig maskieren sich Anzeigen in Zeitschriften als redaktionelle Angebote – sogenannte Advertorials (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Oft entbehren die Werbeaussagen in Printwerbung jeder wissenschaftlichen Grundlage.

In unserer Rubrik „Werbung – Aufgepasst!“ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) sammeln wir prägnante Beispiel aus Publikumsmedien und weisen auf die Irreführung hin.

In unserem Newsletter steigen wir heute mit mehreren Beispielen tiefer in die Materie ein und machen auf die gesundheitlichen Folgen von falschen Gesundheitsinformationen aufmerksam. Denn die können gravierend sein.

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Werbung für Keltican als Advertorial

Eine Doppelseite in der Zeitschrift Bella wirkt auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Artikel nebst Experteninterview. Ein Hinweis „Anzeige“ findet sich nirgends. Die Marketingstrategie für Keltican ist uns schon früher negativ aufgefallen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Ob Keltican bei Schmerzen den angepriesenen Nutzen hat, ist ungewiss. Die Zutaten von Keltican sind in einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung ausreichend enthalten, Belege für den Nutzen einer zusätzlichen Gabe fehlen.

Aus unserem aktuellen Heft, frei lesbar: Der feine Unterschied: Wo fängt Werbung an? (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Werbung auf Social Media verstößt oft gegen die Regeln

Nahrungsergänzungsmittel sind auf Social Media ein großes Thema. Ob es sich dabei um fundierte Information oder irreführende Werbung handelt, ist oft nur schwer zu erkennen. Die Beiträge von Influencer:innen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) kommen oft locker und mit persönlicher Note daher. Leider stecken aber nicht selten kommerzielle Interessen dahinter. Denn selbst dann, wenn es nicht die Influencer:innen selbst sind, die Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, kann es sich bei ihren Beiträgen um Werbung handeln. Das Problem: Nicht immer ist diese wie vorgeschrieben gekennzeichnet.

Aus Heft 02/2025: Nahrungsergänzungsmittel: Undurchsichtiges Influencer-Marketing (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) (€)

Werbung mit Fakes

Das Problem nimmt zu: Mit künstlicher Intelligenz lassen sich im Handumdrehen Werbeclips und -Fotos erstellen, in denen gefälschte Prominente Produkte anpreisen. Ein bekanntes Beispiel ist Eckart von Hirschhausen, der gegen die Macher solcher Werbung auch juristisch vorgeht – allerdings bisher mit überschaubarem Erfolg. Schon 2024 stellten wir die Masche mit Fake-Prominenten vor. Seitdem haben sich die bekannt gewordenen Fälle leider vervielfacht.

Aus Heft 05/2024, frei lesbar: Gefälschte Promi-Werbung für "Cardio"-Produkte (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Werbeaussagen zu pflanzlichen Mitteln müssen stimmen

Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt irreführende Health Claims für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (Botanicals) verboten. Das klingt positiv, ist aber leider kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn viele Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln berufen sich bei der Gesundheitswerbung für Pflanzenstoffe auf Übergangsregeln der EU-Health Claims-Verordnung (HCVO). Ihre Interpretation der Rechtslage lautet: Solange die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Prüfung für betroffene Botanicals nicht abgeschlossen hat, gilt auch die Zulassungspflicht für eine entsprechende Werbung nicht. Das aber stimmt nur bedingt, wie wir in diesem Artikel aufdröseln.

Aus Heft 04/2025, frei lesbar: Europäischer Gerichtshof verbietet irreführende Werbung für pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Angebot der Verbraucherzentrale: Gesundheitswerbung checken

Das Internet ist voll mit hilfreichen Informationen in Sachen Gesundheit – aber es birgt auch jede Menge Informationsmüll, irreführende Angebote und schädliche Produkte: Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)“ der Verbraucherzentrale will hier aufräumen. Sie können dort auffällige Gesundheitswerbung melden und prüfen lassen. Für die Meldung können Sie auch auch die Kanäle TikTok (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) und Instagram (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) nutzen. Hier stellen wir das Angebot der Verbraucherzentrale vor.

Aus Heft 02/2021, frei lesbar: Faktencheck Gesundheitswerbung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

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Viele Grüße, Silke Jäger

PS: Anfragen an Gute Pillen – Schlechte Pillen Advertorials (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zu veröffentlichen, laufen bei uns übrigens ins Leere …

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