
Das Thema Nahrungsergänzungsmittel ist ein Dauerbrenner. Dank Influencer-Marketing in sozialen Netzwerken und vielfältigen Gesundheitsversprechen boomt der Markt. Drei Viertel der Menschen in Deutschland nehmen zusätzlich Pillen mit Vitaminen, Mineralien und anderen Extrakten ein, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben wird. Dabei fallen die Risiken oft unter den Tisch.
Sowohl die Zahl der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln als auch der Umsatz, der mit den Mitteln gemacht wird, nimmt seit Jahren zu, wie eine Analyse des AOK-Bundesverbands (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zeigt.
Immer mehr Nahrungsergänzungsmittel enthalten auch exotische oder bisher kaum verwendete Pflanzenextrakte, die teilweise auch in neuartigen Verfahren hergestellt werden. In unserem aktuellen Heft (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) widmen wir uns in mehreren Beiträgen unterschiedlichen Nahrungsergänzungsmitteln, die ja rechtlich zu den Lebensmitteln zählen. Schauen Sie mal rein!
Außerdem finden Sie heute in unserem Newsletter weitere Lesetipps zu Nahrungsergänzungsmitteln, etwa dazu, wie sich ihre Risiken eigentlich bewerten lassen.
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Astaxanthin: Was kann der natürliche Farbstoff?
Astaxanthin färbt nicht nur Flamingos schön rosa. Der natürliche Farbstoff findet sich inzwischen auch in Nahrungsergänzungsmitteln, die mit vielen Gesundheitsversprechen angepriesen werden. Der Stoff wird als starkes Antioxidans und Alleskönner beworben: Es soll Herz, Immunsystem und Gelenke stärken oder vor Sonnenbrand und Alterungsprozessen bewahren. Kapseln mit Astaxanthin werden häufig auch als Mittel gegen Augenerkrankungen angepriesen. Doch Verbraucherschützer und Augenarztverbände warnen vor den Risiken.
Aus unserem aktuellen Heft: Nahrungsergänzungsmittel Astaxanthin: überflüsssig und schädlich (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)(€)
Warnung vor Fruchtextrakten zum Abnehmen
Garcinia cambogia ist ein pflanzliches Produkt aus der Frucht des Malabar-Tamarinden-Baumes, der in Indien, Nepal und Sri Lanka heimisch ist. Es wird als Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsabnahme angeboten. Dabei kann der Stoff schwerste Leberschäden auslösen, sodass wir zu dem Schluss kommen: Nahrungsergänzungsmittel mit Garcinia cambogia müssten eigentlich verboten werden.
Aus unserem aktuellen Heft, frei lesbar: Fruchtextrakte aus Garcinia cambogia schaden der Leber (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Cannabidiol (CBD) gehört nicht in Lebensmittel
Kapseln, Öle, Zusätze für E-Zigaretten: Im Internet und in Hanfshops werden zahlreiche Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Inhaltsstoff von Cannabis angeboten. Doch aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dürfen CBD-haltige Produkte nur nach einem Antrag auf Zulassung in Umlauf gebracht werden. Das stellt das Amt auch in einem 2025 aktualisierten Beitrag auf seiner Website (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) klar. Unser Text aus 2020 ist weiterhin aktuell: CBD ist in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln nicht zulässig.
Aus Heft 02/2020, frei lesbar: Cannabidiol: Keine Nahrungsergänzung (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Wie lassen sich die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln bewerten?
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gleicht kein Produkt dem anderen. Nicht nur der Nutzen, auch die Sicherheit ist oft fraglich. Warum ist die Bewertung gerade bei pflanzlichen Stoffen so schwierig? Und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Produkt nach dem Lebensmittelrecht als sicher eingestuft wird? Antworten finden Sie in unserem Überblicksartikel.
Aus Heft 05/2023: Nahrungsergänzungsmittel: Sicher oder gefährlich? (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) (€)
Werbeaussagen zu pflanzlichen Mitteln müssen stimmen
Das höchste europäische Gericht stellte wiederholt klar, dass für gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) immer dasselbe gilt – ganz gleich, ob sie sich auf Vitamine, Mineralstoffe oder pflanzliche Stoffe (Botanicals) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) beziehen: Health Claims müssen wissenschaftlich geprüft und zugelassen sein und dürfen Verbraucher:innen nicht täuschen. Doch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln berufen sich auf gesetzliche Übergangsregeln und nutzen unzulässige Claims zu Pflanzen munter weiter. Warum können Gerichtsurteile so erfolgreich ignoriert werden?
Aus Heft 04/2025, frei lesbar: Europäischer Gerichtshof verbietet irreführende Werbung für pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Wir schauen auch im neuen Jahr genau hin: Was ist die Kehrseite von beliebten Mitteln und was steckt hinter gut klingenden Gesundheitsversprechen von Herstellern? Stöbern Sie doch mal in unserem Abo-Angebot (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), um immer auf dem Laufenden zu bleiben.
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Viele Grüße, Silke Jäger